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   OLG Köln, 23.04.2007 - 3 W 65/06 BSch   

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https://dejure.org/2007,13152
OLG Köln, 23.04.2007 - 3 W 65/06 BSch (https://dejure.org/2007,13152)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.04.2007 - 3 W 65/06 BSch (https://dejure.org/2007,13152)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. April 2007 - 3 W 65/06 BSch (https://dejure.org/2007,13152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschränkung der Ausdehnung der Beweisaufnahme im Verklarungsverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beschränkung der Ausdehnung der Beweisaufnahme im Verklarungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausdehnung einer Beweisaufnahme zur Klärung des Umfangs und der Höhe eines entstandenen Betriebsunterbrechungsschadens im Schifffahrtsrecht; Beweisumfang in einem schifffahrtsrechtlichen Verklarungsverfahren; Zweck und Bedeutung des Verklarungsverfahrens; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 196
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 18.05.1993 - W 2/93
    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2007 - 3 W 65/06
    Gegen den Beschluss des Schifffahrtsgerichts, mit dem eine Ausdehnung der Beweisaufnahme im Verklarungsverfahren abgelehnt wurde, ist die einfache Beschwerde gem. § 19 FGG statthaft (so schon Senat, Beschluss v. 15.09.1998, 3 W 42/98, TranspR 2000, 36; OLG Karlsruhe, Schifffahrtsobergericht, Beschluss v. 18.05.1993, W 2/93, VRS 85, 417 ff.; Thor v. Waldstein, Das Verklarungsverfahren im Binnenschifffahrtsrecht, Diss.

    Diese Umstände nötigen einen Geschädigten, nach einem Unfall die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung seiner Ansprüche zu schaffen und zu vermeiden, dass Beweismittel zerstreut werden (so OLG Karlsruhe, Schifffahrtsobergericht, Beschluss v. 18.05.1993, W 2/93, VRS 85, 417 ff.; Vortisch/Bemm, Binnenschifffahrtsrecht, 4.Aufl. 1991, § 11 BSchG Rn2).

  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2007 - 3 W 65/06
    Diese gesamte Sachverhaltsermittlung unmittelbar dem Sachverständigen zu überlassen widerspräche ersichtlich wesentlichen Grundsätzen des Verfahrensrechts, die sowohl für den Zivilprozess als auch im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit Geltung beanspruchen (zum Zivilprozess vgl. etwa Zöller-Greger § 402 ZPO Rn5, BGH, Urt. v. 15.03.1988, VI ZR 81/87, NJW 1988, 3016 ff.; zur freiwilligen Gerichtsbarkeit vgl. Schmidt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15.Aufl. 2003, § 15 FGG Rn43, Rn48, Rn65).
  • OLG Hamm, 06.01.1993 - 12 W 15/92

    Inhalt der Beweiserhebung; Selbständiges Beweisverfahren; Gutachterliche

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2007 - 3 W 65/06
    Dies bezieht sich nach dem Wortlaut der den Anwendungsbereich des Verklarungsverfahrens bestimmenden Vorschrift des § 11 Abs. 1 S.1 BSchG ausdrücklich auch auf die Schadenshöhe (vgl. Thor v. Waldstein, Das Verklarungsverfahren im Binnenschifffahrtsrecht, Diss. Mannheim 1992, S.96) und schließt - anders als das selbständige Beweisverfahren gem. §§ 485 ff. ZPO (dazu vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 06.01.1993, VRS 84, 429 f.) - auch reine Vermögensschäden nicht von vornherein als möglichen Gegenstand der Beweisaufnahme aus.
  • OLG Köln, 15.09.1998 - 3 W 42/98
    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2007 - 3 W 65/06
    Gegen den Beschluss des Schifffahrtsgerichts, mit dem eine Ausdehnung der Beweisaufnahme im Verklarungsverfahren abgelehnt wurde, ist die einfache Beschwerde gem. § 19 FGG statthaft (so schon Senat, Beschluss v. 15.09.1998, 3 W 42/98, TranspR 2000, 36; OLG Karlsruhe, Schifffahrtsobergericht, Beschluss v. 18.05.1993, W 2/93, VRS 85, 417 ff.; Thor v. Waldstein, Das Verklarungsverfahren im Binnenschifffahrtsrecht, Diss.
  • BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 3 Z 62/90

    Vor-Genossenschaft; Prüfungsverband; Eintragung; Genossenschaftsregister;

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2007 - 3 W 65/06
    Dies ergibt sich aus dem allgemein anerkannten Grundsatz, dass die sofortige Beschwerde in FGG-Verfahren nur in den ausdrücklich im Gesetz genannten Fällen gegeben ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1446 ff.; Sternal, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15.Aufl. 2003, § 22 FGG Rn2).
  • OLG Hamburg, 12.09.2011 - 6 W 30/11

    Verklarungsverfahren nach Binnenschiffsunfall: Anfechtbarkeit von

    Die beantragte Ausdehnung der Beweisaufnahme kann sich auch auf die Schadenshöhe erstrecken, da sich aus § 11 Abs. 1 BinSchG ergibt, dass Gegenstand des Verklarungsverfahrens auch der Umfang des eingetretenen Schadens ist (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 23.04.2007, 3 W 65/06, zitiert nach juris, dort Tz. 5).

    Das OLG Köln hat zwar ausgeführt, dass zu den Schäden, die im Rahmen eines Verklarungsverfahrens geklärt werden, nicht der durch einen Betriebsausfall entstandene Schaden gehört, jedenfalls nicht, wenn die unfallbedingte Dauer der Betriebsunterbrechung unstreitig oder geklärt ist (vgl. Beschluss vom 23.04.2007, 3 W 65/06 BSch, zitiert nach juris, dort Tz. 6).

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 22 W 2/18

    Binnenschifffahrt: Höhe der Gerichtsgebühren bei Schließung eines

    Deshalb endet das Verfahren nach § 11 BinSchG erst durch den förmlichen Beschluss über die Schließung des Verklarungsverfahrens (vgl. v. Waldstein, Das Verklarungsverfahren im Binnenschiffahrtsrecht, S. 98), mit dem das Gericht zum Ausdruck bringt, dass auch aus seiner Sicht keine weitere Aufklärung mehr erforderlich ist, was - entgegen der Meinung des Beschwerdeführers - notwendig eine Auseinandersetzung mit dem Vortrag der Verfahrensbeteiligten und dessen Würdigung voraussetzt (Dass solche Erwägungen angestellt werden, zeigen die Beschwerden gegen Schließungsentscheidungen, z.B. Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 18.05.1993 - W 2/93 BSch - Schiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 15.10.1999 - 3 W 27/99 Bsch - Schiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 23.05.2005 - 3 W 16/05 BSch -, juris; Rheinschiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 23.04.2007 - 3 W 65/06 BSch -, juris; Schiffahrtsobergericht Hamburg, Beschl. v. 12.09.2011 - 6 W 30/11 BSch -, juris; vgl. auch Schiffahrtsgericht Mannheim, Beschl. v. 08.12.2006 - 30 H 2/06 -, juris).
  • OLG Köln, 20.09.2017 - 3 W 44/17
    Diese Auslegung entspricht im Übrigen auch der früheren Rechtsprechung zu § 13 Abs. 3 Satz 2 BinSch zur Ausdehnung der Beweisaufnahme im Verklarungsverfahren, die in Fällen (nur) der Ablehnung eines solchen Antrages eines Antragsberechtigten die (einfache) Beschwerde als statthaft angesehen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.5.1993 - W 2/93 BSch -, VRS Bd. 85 (1993), 417; vgl. auch Senat, Beschl. v. 23.04.2007 - 3 W 65/06 BSch - zitiert nach juris).
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