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   OLG Köln, 23.05.2017 - III-2 Ws 249/17   

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OLG Köln, 23.05.2017 - III-2 Ws 249/17 (https://dejure.org/2017,20339)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.05.2017 - III-2 Ws 249/17 (https://dejure.org/2017,20339)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - III-2 Ws 249/17 (https://dejure.org/2017,20339)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Angeklagten zur Tragung der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin; Absehen von Kostenüberbürdung aus Billigkeitsgründen

  • rechtsportal.de

    StPO § 52 ; StPO § 333 ; StPO § 472 Abs. 1
    Pflicht des Angeklagten zur Tragung der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 26.02.1999 - 4 Ws 257/98
    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17
    Dies ergibt sich bereits aus dem in entsprechender Anwendung des § 14 StPO bindenden Beschluss des 2. Strafsenates des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2017 (vgl. BGH, Beschluss v. 01.03.1977 - 5 StR 82/77, zitiert nach jurion; KG Berlin NStZ-RR 1999, 223 Rn. 5; KK- Gieg a.a.O. § 464 Rn. 13 a. E.).

    So wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung das Prozessverhalten des Nebenklägers berücksichtigt, wenn dieser etwa durch die Stellung von Beweisanträgen fern vom Schutzzweck der Nebenklage und die damit einhergehende Verfahrensverzögerung schuldhaft vermeidbare Auslagen verursacht hat (vgl. KG Berlin NStZ-RR 1999, 223; vgl. auch BGHSt 38, 93).

  • OLG Koblenz, 27.01.1988 - 1 Ws 54/88
    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17
    Dabei handelt es sich jedoch lediglich um einen gesetzlich geregelten, generellen Ausschluss der Beschwer des Nebenklägers, der die Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung ebenso wenig beseitigt wie eine mangelnde Beschwer im Einzelfall (vgl. BT-Drs. 10/5305, S. 15; SenE a. a. O., m. w. N.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 120; OLG Koblenz, Beschluss v. 27.01.1988 - 1 Ws 54/88, zitiert nach juris; LG Koblenz, Beschl. v. 16.01.2008 - 9 Qs 107/07 Rn. 26, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.03.2012 - 3 Ws 28/12, BeckRS 2012, 13681; Gieg in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage, § 472 Rn. 3a sowie § 464 Rn. 8 f.; L/R- Hilger a.a.O. § 464 Rn. 57 und 58; Degener in Systematischer Kommentar StPO, 4. Auflage, § 464 Rn. 24).
  • BGH, 01.03.1977 - 5 StR 82/77

    Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens - Eintritt der Rechtskraft in der

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17
    Dies ergibt sich bereits aus dem in entsprechender Anwendung des § 14 StPO bindenden Beschluss des 2. Strafsenates des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2017 (vgl. BGH, Beschluss v. 01.03.1977 - 5 StR 82/77, zitiert nach jurion; KG Berlin NStZ-RR 1999, 223 Rn. 5; KK- Gieg a.a.O. § 464 Rn. 13 a. E.).
  • OLG Rostock, 26.03.2012 - I Ws 77/12

    Zulässigkeit der Nebenklage: Freispruch des Angeklagten als Intention des

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17
    Es ist zum einen aus der Begründung der von der Kammer getroffenen Auslagenentscheidung nicht erkennbar, warum die Nebenklage nicht mehr der Interessenvertretung des Verletzten bzw. ihrer Angehörigen gedient hätte oder unzulässigerweise allein auf eine Verteidigung des Angeklagten gerichtet gewesen sei (vgl. dazu OLG Rostock, Beschluss v. 26.03.2012 - 1 Ws 77/12, BeckRS 2013, 02749).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 3 Ws 28/12

    Prognoseentscheidung des Tatgerichts bezüglich des hinreichenden Tatverdachts;

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17
    Dabei handelt es sich jedoch lediglich um einen gesetzlich geregelten, generellen Ausschluss der Beschwer des Nebenklägers, der die Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung ebenso wenig beseitigt wie eine mangelnde Beschwer im Einzelfall (vgl. BT-Drs. 10/5305, S. 15; SenE a. a. O., m. w. N.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 120; OLG Koblenz, Beschluss v. 27.01.1988 - 1 Ws 54/88, zitiert nach juris; LG Koblenz, Beschl. v. 16.01.2008 - 9 Qs 107/07 Rn. 26, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.03.2012 - 3 Ws 28/12, BeckRS 2012, 13681; Gieg in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage, § 472 Rn. 3a sowie § 464 Rn. 8 f.; L/R- Hilger a.a.O. § 464 Rn. 57 und 58; Degener in Systematischer Kommentar StPO, 4. Auflage, § 464 Rn. 24).
  • KG, 21.07.2011 - 1 Ws 22/11

    Kosten des Strafverfahrens: Anordnung der Unterbringung im Sicherungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17
    Darüber hinaus hat die Kammer bei ihrer Entscheidung auch nicht in den Blick genommen, dass bereits mit der Durchführung des Nebenklageverfahrens und der Erteilung der Prozessvollmacht an die Nebenklagevertreterin der Wille zur Verfolgung der Nebenklage kundgetan worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 21.07.2011 - 1 Ws 22/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 21.02.2017 - 2 StR 431/16

    Kosten- und Auslagenentscheidung (sofortige Beschwerde: Zuständigkeit)

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17
    Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 21.02.2017 (Az. 2 StR 431/16) als unbegründet verworfen und mit Beschluss vom selben Tag die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Köln für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Nebenklägerin bestimmt.
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 2 Ws 236/02

    Nebenklage: Befugnis des Nebenklägers zur sofortigen Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17
    Dabei handelt es sich jedoch lediglich um einen gesetzlich geregelten, generellen Ausschluss der Beschwer des Nebenklägers, der die Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung ebenso wenig beseitigt wie eine mangelnde Beschwer im Einzelfall (vgl. BT-Drs. 10/5305, S. 15; SenE a. a. O., m. w. N.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 120; OLG Koblenz, Beschluss v. 27.01.1988 - 1 Ws 54/88, zitiert nach juris; LG Koblenz, Beschl. v. 16.01.2008 - 9 Qs 107/07 Rn. 26, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.03.2012 - 3 Ws 28/12, BeckRS 2012, 13681; Gieg in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage, § 472 Rn. 3a sowie § 464 Rn. 8 f.; L/R- Hilger a.a.O. § 464 Rn. 57 und 58; Degener in Systematischer Kommentar StPO, 4. Auflage, § 464 Rn. 24).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 2 Ws 406/08

    Kosten der Nebenklage bei erfolgreicher Strafmaßberufung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17
    Dies wird nach herrschender Meinung in Literatur und oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung, auch der des Senats (vgl. SenE vom 22.08.2008, 2 Ws 406/08, NStZ-RR 2009, 126), dahingehend verstanden, dass die Kostenbeschwerde unzulässig ist, wenn sich die Unstatthaftigkeit eines Rechtsmittels bereits aus der Art der Entscheidung ergibt oder ein bestimmter Prozessbeteiligter grundsätzlich nicht mehr rechtsmittelbefugt sein soll; nicht maßgeblich ist hingegen die Frage der konkreten Beschwer im Einzelfall (vgl. Graf in Beck´scher Online-Kommentar StPO, 27. Edition, § 464 Rn. 12; Hilger in Löwe-Rosenberg, Kommentar, StPO, 26. Auflage, § 464 Rn. 52 und 57; Stöckel in Kleinknecht/Müller/Reitberger, StPO, 45. Ergänzungslieferung, § 464 Rn. 28).
  • BGH, 25.11.2008 - 4 StR 414/08

    Zuständigkeit für sofortige Beschwerden gegen die dem Angeklagten in dem Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17
    Im Übrigen bestünde die besondere Zuständigkeit des Revisionsgerichts gemäß § 464 Abs. 3 S. 3 StPO nur, wenn und solange es mit dem Rechtsmittel der Hauptsache desselben Beschwerdeführers befasst ist, da nur dann ein enger Zusammenhang besteht, der die prozessökonomische Verlagerung der Zuständigkeit rechtfertigt (vgl. nur BGH NStZ-RR 2009, 96 m. w. N.; L/R- Hilger a.a.O. § 464 Rn. 67; Meyer-Goßner/ Schmitt , 59. Auflage, § 464 Rn. 25; a. A. SK- Degener a.a.O. § 464 Rn. 33).
  • LG Koblenz, 16.01.2008 - 9 Qs 107/07

    Zulassung eines Nebenklägers hinsichtlich einer strafrechtlichen Verurteilung

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

  • OLG Hamm, 28.11.2017 - 4 Ws 213/17

    Kosten; Nebenklage; Jugendlicher; Heranwachsender; Absehen

    Die sofortige Beschwerde des Nebenklägers ist statthaft (OLG Hamm, Beschl. v. 19.07.2004 - 2 Ws 143/04 - juris m.w.N.; OLG Köln, Beschl. v. 23.05.2007 - III - 2 Ws 249/17 - juris) und auch im Übrigen zulässig.
  • LG Neuruppin, 18.12.2020 - 11 Qs 95/20

    Bußgeldverfahren - Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung wegen

    Zwar hätte der Betroffene vorliegend die durch das Amtsgericht gemäß § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 206a Abs. 1 StPO ausgesprochene Verfahrenseinstellung mangels eigener Beschwer selbst nicht anfechten können, der Rechtsmittelausschluss des § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO betrifft jedoch nur die Kostenentscheidungen in solchen Abschlussentscheidungen, gegen welche prinzipiell für den jeweiligen Rechtsmittelführer kein Rechtsmittel in der Hauptsache mehr gegeben ist, während allein die fehlende Beschwer in der Hauptsache die gemäß § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 206a Abs. 2 StPO angeordnete prinzipielle Anfechtbarkeit einer Einstellungs-entscheidung § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 206a Abs. 1 StPO nicht mit der Rechtsfolge aus § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO entfallen lässt (OLG Köln, Urteil vom 23.05.2017 - 2 Ws 249/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2012 - III-3 Ws 28-32/12; KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 464 Rn. 8).
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