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   OLG Köln, 23.06.1994 - 1 U 22/94   

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https://dejure.org/1994,10170
OLG Köln, 23.06.1994 - 1 U 22/94 (https://dejure.org/1994,10170)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1994 - 1 U 22/94 (https://dejure.org/1994,10170)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 1 U 22/94 (https://dejure.org/1994,10170)
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    ZPO §§ 256 536
    Sachurteil trotz verbleibender Zweifel am Vorliegen des Feststellungsinteresses - Feststellungsklage, Prozeßurteil, Sachurteil

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1994 - 1 U 22/94
    Es entspricht der weitaus überwiegenden Auffassung, der sich der Senat anschließt, daß eine Feststellungsklage durch Sachurteil abgewiesen werden kann, ohne daß zuvor das Vorliegen eines rechtlichen Interesses an der Feststellung ausdrücklich bejaht werden müßte (BGH NJW 1978, 2031, 2032; OLG Karlsruhe VersR 1989, 805 ; MK- ZPO -Lüke, § 256 Rn. 36 m.w.N.).

    In diesem Falle kann aber eine - unzulässige - Beschwer der Klägerin nicht darin gesehen werden, daß ein solches Sachurteil tatsächlich ergeht, mag es auch die Klage abweisen (vgl. BGH NJW 1978, 2031, 2032; Thomas/Putzo, § 536 Rn. 8).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1994 - 1 U 22/94
    Ist - wie die Klägerin behauptet - die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen, muß zur Begründung eines Feststellungsbegehrens substantiiert vorgetragen werden, daß die Entstehung eines Schadens wahrscheinlich ist (BGH NJW 1991, 2707, 2708; Thomas/Putzo, § 256 Rn. 14), wobei eine genaue Bezifferung des Schadens selbstverständlich nicht zu erfolgen braucht.
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 43/85

    Apotheker; Teemischung; Tee; Herstellung; Haftung; Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1994 - 1 U 22/94
    Es entspricht der weitaus überwiegenden Auffassung, der sich der Senat anschließt, daß eine Feststellungsklage durch Sachurteil abgewiesen werden kann, ohne daß zuvor das Vorliegen eines rechtlichen Interesses an der Feststellung ausdrücklich bejaht werden müßte (BGH NJW 1978, 2031, 2032; OLG Karlsruhe VersR 1989, 805 ; MK- ZPO -Lüke, § 256 Rn. 36 m.w.N.).
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