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   OLG Köln, 23.07.1982 - 6 U 199/85   

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https://dejure.org/1982,7547
OLG Köln, 23.07.1982 - 6 U 199/85 (https://dejure.org/1982,7547)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.1982 - 6 U 199/85 (https://dejure.org/1982,7547)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 1982 - 6 U 199/85 (https://dejure.org/1982,7547)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Bindung eines Erblassers an seine wechselbezügliche Verfügung durch Teilverzichtsvertrag mit dem Erben; Beschränkung des zukünftigen Erbes durch ein Vermächtnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61

    Rechtsstellung des Schlußerben

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1982 - 6 U 199/85
    Insoweit wäre ein Vertrag unter testamentarischen Erben über ihre testamentarischen Erbteile gemäß § 312 Abs. 1 BGB unwirksam, da eine Auslegung des § 312 Abs. 2 BGB als einer Ausnahmeregelung über den Gesetzeswortlaut hinaus nicht in Betracht kommt,(vgl. BGH NJW 1974, 43, 44 [BGH 24.10.1973 - IV ZR 3/72] ; BGH NJW 1962, 1910, 1911/1912; Staudinger-Wufka § 312 Rdn. 22; Palandt-Heinrichs § 312 Anm. 2 b).

    Darin bringt der Erblasser unter Hinweis darauf, daß seine Kinder notariell anerkannt haben, bereits zu Lebzeiten der Eltern mehr als den Pflichtteil erhalten zu haben, zum Ausdruck, die Interessen der Nebenintervenientin notfalls durch Testamentsanfechtung durchzusetzen, falls bis zum Ablauf der Jahresfrist zur Anfechtung seiner wechselbezüglichen Verfügung vom 14. April 1961 - in entsprechender Anwendung der §§ 2081, 2082, 2079 BGB (vgl. BGH NJW 1962, 1910, 1913 [BGH 04.07.1962 - V ZR 14/61] ; OLG Hamm NJW 1972, 1088) - eine bindende Vereinbarung unter allen Beteiligten nicht getroffen werde.

  • BGH, 24.10.1973 - IV ZR 3/72

    Ergänzung der Voranmeldung nach Ablauf der Zweimonatsfrist - Prioritätsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1982 - 6 U 199/85
    Insoweit wäre ein Vertrag unter testamentarischen Erben über ihre testamentarischen Erbteile gemäß § 312 Abs. 1 BGB unwirksam, da eine Auslegung des § 312 Abs. 2 BGB als einer Ausnahmeregelung über den Gesetzeswortlaut hinaus nicht in Betracht kommt,(vgl. BGH NJW 1974, 43, 44 [BGH 24.10.1973 - IV ZR 3/72] ; BGH NJW 1962, 1910, 1911/1912; Staudinger-Wufka § 312 Rdn. 22; Palandt-Heinrichs § 312 Anm. 2 b).
  • OLG Hamm, 04.02.1972 - 15 W 18/72
    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1982 - 6 U 199/85
    Darin bringt der Erblasser unter Hinweis darauf, daß seine Kinder notariell anerkannt haben, bereits zu Lebzeiten der Eltern mehr als den Pflichtteil erhalten zu haben, zum Ausdruck, die Interessen der Nebenintervenientin notfalls durch Testamentsanfechtung durchzusetzen, falls bis zum Ablauf der Jahresfrist zur Anfechtung seiner wechselbezüglichen Verfügung vom 14. April 1961 - in entsprechender Anwendung der §§ 2081, 2082, 2079 BGB (vgl. BGH NJW 1962, 1910, 1913 [BGH 04.07.1962 - V ZR 14/61] ; OLG Hamm NJW 1972, 1088) - eine bindende Vereinbarung unter allen Beteiligten nicht getroffen werde.
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1982 - 6 U 199/85
    Geschäftsgrundlage einer Vereinbarung sind die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluß zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (vgl. BGHZ 74, 370/372 f; BGH LM BGB § 242 (Bd) Nr. 25 Bl. 2).
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