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   OLG Köln, 24.02.2012 - I-20 U 220/11   

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https://dejure.org/2012,51549
OLG Köln, 24.02.2012 - I-20 U 220/11 (https://dejure.org/2012,51549)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.02.2012 - I-20 U 220/11 (https://dejure.org/2012,51549)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - I-20 U 220/11 (https://dejure.org/2012,51549)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 220/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Verwender Allgemeiner Versicherungsbedingungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (Transparenzgebot); insbesondere müssen Nachteile und Belastungen dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer hinreichend erkennbar werden, (BGHZ 147, 373; 141, 137).

    Nach dem Transparenzgebot müssen Vertragsklauseln wirtschaftliche Nachteile und Belastungen nur soweit erkennen lassen, wie das nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 141, 137; 147, 373).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 220/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Verwender Allgemeiner Versicherungsbedingungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (Transparenzgebot); insbesondere müssen Nachteile und Belastungen dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer hinreichend erkennbar werden, (BGHZ 147, 373; 141, 137).

    Nach dem Transparenzgebot müssen Vertragsklauseln wirtschaftliche Nachteile und Belastungen nur soweit erkennen lassen, wie das nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 141, 137; 147, 373).

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93

    Voraussetzung der Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 220/11
    Des Weiteren lässt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Ausbildungsverträgen (NJW-RR 1996, 1266 und NJW 1996, 457f.) entnehmen, wann ein entgeltlicher Zahlungsaufschub bei Dauerschuldverhältnissen angenommen werden kann.

    Ein Kredit im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes (und damit im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB) - so der BGH - liege objektiv nur vor, wenn dem zur Leistung verpflichteten Vertragspartner Mittel zur Verfügung gestellt würden, über die er ohne die getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht verfügte (BGH NJW 1996, 457).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 220/11
    Konkrete Mehrbelastungen können erfragt werden; hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass das Transparenzgebot dem Kunden des Verwenders die Pflichten und wirtschaftlichen Nachteile der entsprechenden Regelung zwar verdeutlichen soll, darüber hinaus jedoch nicht bezweckt, eine höhere Markttransparenz im Sinne der besseren wirtschaftlichen Vergleichbarkeit zu anderen Finanzierungsmodellen herzustellen (BGH VersR 2011, 627, OLG Hamburg a.a.O.).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 220/11
    Eine fehlende oder unklare Preisauszeichnung kann wegen Irreführung über den Preis oder die Preisbemessung gleichzeitig gegen die §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG und/oder gegen die §§ 3 Abs. 1, 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 UWG verstoßen (BGH MDR 2009, 1405; Köhler/Bornkamm, Vorbemerkungen zur PAngV Rn. 6).
  • OLG Bamberg, 24.01.2007 - 3 U 35/06

    Angabe des effektiven Jahreszinses bei unterjähriger Zahlung des Jahresbeitrags

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 220/11
    Dass eine Anwendung von § 506 BGB (§ 499 BGB a.F.) auf Versicherungsverträge ausscheidet, ergibt sich bereits aus der Begründung des Regierungsentwurfs zum Verbraucherkreditgesetz, welches mit §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 eine entsprechende Regelung enthielt, die im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes 2002 mit geänderter Systematik in das BGB übernommen wurde (Senat, a.a.O., so auch OLG Bamberg, VersR 2007, 529).
  • OLG Bamberg, 10.11.2011 - 1 U 37/11

    Lebensversicherungsvertrag: Vereinbarung einer unterjährigen Prämienzahlung als

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 220/11
    Ist eine solche aber dispositiv, so können monatliche Fälligkeiten vertraglich vereinbart werden, ohne dass es sich um einen den Versicherungsnehmer begünstigenden Zahlungsaufschub im Sinne der BGH-Rechtsprechung handelt (Senat, a.a.O., so auch OLG Bamberg, Urteil vom 10.11.2011, 1 U 37/11, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 103/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 220/11
    Ausgehend von den Verbraucherkreditlinien 2008/48/EG vom 23.04.2009 und 87/102/EWG vom 22.12.1986, die die Grundlage für die in § 6 PAngV und in den Vorschriften des Verbraucherkreditrechts getroffenen Regelungen bilden, sind weder § 6 PAngV noch die Regeln des BGB über den Verbraucherkreditvertrag auf Versicherungsverträge, die eine während des Bestands des Versicherungsvertrags wiederkehrende Beitragszahlung vorsehen, anzuwenden (so auch OLG Hamburg, VersR 2012, 41).
  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10

    Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell,

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 220/11
    Zu der Frage, ob Ratenzahlungszuschläge für unterjährig zu zahlende Versicherungsprämien einen (entgeltlichen) Zahlungsaufschub im Sinne von § 506 BGB (= § 499 BGB a.F.) darstellen, hat sich der Senat schon mehrfach geäußert (z.B. Beschlüsse vom 09.07.2010 -20 U 51/10-; 29.10.2010 -20 U 100/10- = VersR 2011, 248), und zwar in dem Sinne, dass ein entgeltlicher Zahlungsaufschub nicht vorliegt:.
  • OLG Köln, 29.10.2010 - 20 U 100/10

    Europarechtswidrigkeit des sogenannten Policen-Modells des § 5a VVG a.F.;

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 220/11
    Zu der Frage, ob Ratenzahlungszuschläge für unterjährig zu zahlende Versicherungsprämien einen (entgeltlichen) Zahlungsaufschub im Sinne von § 506 BGB (= § 499 BGB a.F.) darstellen, hat sich der Senat schon mehrfach geäußert (z.B. Beschlüsse vom 09.07.2010 -20 U 51/10-; 29.10.2010 -20 U 100/10- = VersR 2011, 248), und zwar in dem Sinne, dass ein entgeltlicher Zahlungsaufschub nicht vorliegt:.
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

  • LG Bonn, 24.10.2011 - 1 O 430/10

    Möglichkeit der Vereinbarung einer unterjährigen Versicherungsbeitragszahlung

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