Rechtsprechung
OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Nachweis einer schriftlichen Vertretungsvollmacht zur Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins in Abwesenheit des Angeklagten
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Nachweis einer schriftlichen Vertretungsvollmacht zur Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins in Abwesenheit des Angeklagten
- rechtsportal.de
StPO § 411 Abs. 2 ; StPO § 329 Abs. 1
Anforderungen an den Nachweis einer schriftlichen Vertretungsvollmacht zur Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins in Abwesenheit des Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 256
- StV 2018, 152 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67
Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17
Auch eine Überprüfung des Urteils auf Grund der erhobenen Sachrüge, mit der im Fall der Einspruchsverwerfung gemäß § 412 StPO lediglich geltend gemacht werden kann, dass Prozessvoraussetzungen fehlen oder Verfahrenshindernisse vorliegen (BGH StV 2001, 326; BGHSt 21, 242=NJW 1967, 1476; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2001, NStZ-RR 2002, 79), lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen. - OLG Saarbrücken, 18.01.1999 - Ss 115/98
Verfahrensfehler bei einem Verhandeln zur Sache ohne Vorlage einer schriftlichen …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17
Die vom Gesetz geforderte Schriftlichkeit dient dem sicheren Nachweis, dass der in der Hauptverhandlung auftretende Verteidiger tatsächlich von dem Angeklagten entsprechend beauftragt ist (vgl. OLG Saarbrücken NStZ 1999, 265, 266). - BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17
Auch eine Überprüfung des Urteils auf Grund der erhobenen Sachrüge, mit der im Fall der Einspruchsverwerfung gemäß § 412 StPO lediglich geltend gemacht werden kann, dass Prozessvoraussetzungen fehlen oder Verfahrenshindernisse vorliegen (BGH StV 2001, 326; BGHSt 21, 242=NJW 1967, 1476; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2001, NStZ-RR 2002, 79), lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen. - BayObLG, 24.07.2001 - 1St RR 97/01
Verhinderung des Verteidigers
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17
Auch eine Überprüfung des Urteils auf Grund der erhobenen Sachrüge, mit der im Fall der Einspruchsverwerfung gemäß § 412 StPO lediglich geltend gemacht werden kann, dass Prozessvoraussetzungen fehlen oder Verfahrenshindernisse vorliegen (BGH StV 2001, 326; BGHSt 21, 242=NJW 1967, 1476; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2001, NStZ-RR 2002, 79), lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen.