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   OLG Köln, 24.04.1995 - 5 U 222/94   

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https://dejure.org/1995,2607
OLG Köln, 24.04.1995 - 5 U 222/94 (https://dejure.org/1995,2607)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.1995 - 5 U 222/94 (https://dejure.org/1995,2607)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 1995 - 5 U 222/94 (https://dejure.org/1995,2607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschäftlich unerfahrene Person; Stille Beteiligung; Aufklärung; Spekulationsgeschäft; Totalverlust der Einlage; Rückzahlung; Bilanzgewinn; Darstellung der bisherigen Geschäftsentwicklung; Risikoabschätzung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 871
  • StV 1995, 317
  • VersR 1997, 115
  • WM 1995, 345
  • WM 1996, 345
  • BB 1995, 2025
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 13.06.2002 - 5 U 78/01

    Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu einer

    Nur hinzu kommt, dass auf diese Weise die für spezifische Anlageformen entwickelten Anforderungsprofile für eine Risikoaufklärung unzulässigerweise umgangen zu werden drohen (ebenso bereits OLG Düsseldorf Urteil vom 30. März 1995 - 6 U 275/93; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1996, 871).
  • OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02

    Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Rückabwicklung nach Prospekt-

    Damit werden aber zugleich die für eine Risikoaufklärung bisher von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungsprofile betreffend sowohl der Beteiligung als stiller Gesellschafter selbst (OLG Köln NJW-RR 1996, 871; Senat, ZIP 2002, 1244, 1246 ff. = BKR 2002, 1004, 1009 ff.; wie auch zu einzelnen Anlagesegmenten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. März 1995 - 6 U 275/93 - Senat a. a. O.) unzulässigerweise umgangen.
  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02

    Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer

    Damit werden aber zugleich die für eine Risikoaufklärung bisher von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungsprofile betreffend sowohl der Beteiligung als stiller Gesellschafter selbst (OLG Köln NJW-RR 1996, 871 ; Senat, ZIP 2002, 1244, 1246 ff. = BKR 2002, 1004, 1009 ff.) als auch zu einzelnen Anlagesegmenten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. März 1995 - 6 U 275/93 - Senat aaO.) unzulässigerweise umgangen.
  • OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99

    Rückabwicklung einer atypisch stillen Gesellschaft wegen Verschuldens bei

    Hier kommt hinzu, daß sich die Beklagte über ihre Vertriebsgesellschaft gezielt an eine besondere Gruppe von Personen gewandt hat, bei der davon auszugehen ist, daß Tragweite und Risiken der Beteiligung nicht ohne gezielte Aufklärung zu überschauen sind (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1996, 871 ).
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