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   OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10   

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OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10 (https://dejure.org/2011,72583)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2011 - 24 U 82/10 (https://dejure.org/2011,72583)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 24 U 82/10 (https://dejure.org/2011,72583)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
    Die Verletzung einer solchen Beratungspflicht begründet eine Haftung des Verkäufers auch dann, wenn sich sein Verschulden auf Angaben über zusicherungsfähige Eigenschaften der Kaufsache bezieht und nur auf Fahrlässigkeit beruht, vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1998 - V ZR 344/97 -, NJW 1999, 638, sowie Urt. v. 30.11.2007 - V ZR 284/06 -, NJW 2008, 649, sowie OLG München, Urt. v. 5.9.2007 - 20 U 2459/07 -, zit. nach juris, Tz. 31.

    Die Kausalität des Beratungsfehlers für den Kaufentschluss wird vermutet, vgl. BGH, Urt. vom 30.11.2007 - V ZR 284/06 -, NJW 2008, 649, zit. nach juris, Rz. 10 m.w.N.

    Der Kläger hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt: Hieraus resultierenden Steuervorteile sind nur dann endgültig, wenn es sich nicht um einen Rückfluss von Werbungskosten handelt, vgl. BGH, Urt. v. 17.11.2005 - III ZR 350/04 - WM 2006, 174 ff.; Urt. v. 30.11.2007 - V ZR 284/06 -, NJW 2008, 649 f; Urt. v. 19.6.2008 - VII ZR 215/06 -, NJW 2008, 2773 ff.

    Erstattete Werbungskosten sind im Jahr ihres Zuflusses als Einkünfte aus der Einkommensart zu qualifizieren, in der sie zuvor geltend gemacht worden sind, vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2007 - V ZR 284/06 -, NJW 2008, 649, zit. nach juris, Tz. 12.

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 459 Abs. 2 BGB a.F. sind zusicherungsfähige Eigenschaften einer Kaufsache im Sinne der vorgenannten Vorschrift auch ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen zur Umwelt, sofern sie Brauchbarkeit oder Wert der Sache beeinflussen; jedoch müssen die rechtlichen Umweltbeziehungen in der Sache selbst ihren Grund haben, insbesondere dürfen sie nicht an Umstände in der Person des Erwerbers anknüpfen, vgl. BGH, Urt. vom 26.4.1991, V ZR 165/89, NJW 1991, 2556, zit. nach juris, Rz. 10, m.w.N.

    Ausdrücklich hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.4.1991, a.a.O., hierzu dargelegt: "Wie die Senatsrechtsprechung danach trotz einzelner vielleicht mißverständlicher Formulierungen erkennen läßt, ist zusicherungsfähige Eigenschaft der Kaufsache bei Steuervorteilen nach § 7 b Abs. 1 EStG 1981 und § 15 BerlinFG nicht die aus dem Gesetz folgende Ermäßigung der persönlichen Steuerschuld selbst.

    Besteht Zusicherungsfähigkeit, sind Ansprüche aus c.i.c. auch ausgeschlossen, wenn der Verkäufer keine Zusicherung abgeben hat, BGH, Urt. v. 26.4.1991 - V ZR 165/89 -, NJW 1991, 2556, zit. nach juris Rz. 9 m.w.N.

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
    Denn die Steuerbegünstigung der § 7 b EStG 1981, § 15 BerlinFG haftet weder wie ein dinglicher Verwaltungsakt ... der Sache selbst an, noch hat sie ihren Grund ausschließlich in der Sachbeschaffenheit oder Lage." Hieran anknüpfend hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27.11.1998, V ZR 344/97, NJW 99, 638, zit. nach juris Rz. 10, weiter ausgeführt, dass "die sofortige Absetzbarkeit des Renovierungsaufwands von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ... Gegenstand einer Eigenschaftszusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB sein kann".

    Die Verletzung einer solchen Beratungspflicht begründet eine Haftung des Verkäufers auch dann, wenn sich sein Verschulden auf Angaben über zusicherungsfähige Eigenschaften der Kaufsache bezieht und nur auf Fahrlässigkeit beruht, vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1998 - V ZR 344/97 -, NJW 1999, 638, sowie Urt. v. 30.11.2007 - V ZR 284/06 -, NJW 2008, 649, sowie OLG München, Urt. v. 5.9.2007 - 20 U 2459/07 -, zit. nach juris, Tz. 31.

    Zwar kann sich die stillschweigende Bevollmächtigung eines Dritten, dem der Verkäufer im Rahmen der Vermittlung des Kaufvertrages die Beratung der Kaufinteressenten überlassen hat, aus den Umständen ergeben, § 167 BGB, wobei in einem solchen Fall an die Kundgabe des Willens, die Beratung für den Verkäufer zu übernehmen und auszuführen, § 164 BGB, jedenfalls dann keine zu strengen Anforderungen zu stellen sind, wenn der Vermittler zweifelsfrei keinen Auftrag vom Käufer erhalten hat, vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1998 - V ZR 344/97 - , a.a.O., zit. nach juris, Tz. 15. Letzteres soll nach dem Klägervorbringen vorliegend aber gerade der Fall gewesen sein; danach ist die Beklagte zu 2. im Auftrag des Klägers beratend für ihn tätig geworden.

  • LG Köln, 24.02.2010 - 4 O 12/08

    Ansprüche auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
    Die Berufung der Beklagten zu 2. gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. Februar 2010 - 4 O 12/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es anstelle des im dritten Absatz des Tenors genannten Datums (1.1.2009) heißen muss: 1.8.2009.

    Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das vorbezeichnete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. Februar 2010 - 4 O 12/08 - teilweise abgeändert.

    Die Beklagten beantragen, das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.2.2010 (4 O 12/08) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
    Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren, vgl. BGH, Urt. v. 8.7.2010 - III ZR 249/09-.
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
    v. 15.7.2010 - III ZR 336/08 - zit. nach juris, Tz. 48.
  • BGH, 01.12.1987 - X ZR 36/86

    Schadensersatz auf Grund der Erstellung eines unrichtigen Gutachtens -

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
    Solche besonderen Umstände sind nach der Rechtsprechung des BGH nur dann anzunehmen, wenn der Geschädigte über eigene Sachkunde oder über zusätzliche Informationen von dritter Seite verfügt, vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1987 - X ZR 36/86 -.
  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
    Soweit die Beklagte zu 2. meint, allenfalls verpflichtet zu sein, dem Kläger den infolge der im Erwerbszeitpunkt bereits erfolgten Ansanierung des Objekts entstandenen Steuernachteil zu ersetzen, und sich insoweit auf die Darlegungen des Bundesgerichtshofs in dessen Entscheidung vom 3.12.1991 - XI ZR 300/90 -, BGHZ 116, 209 ff. beruft, wonach sich die Pflicht desjenigen, der, ohne Partner des Anlagegeschäfts zu sein, einem Anlageinteressenten Beratung oder Aufklärung nur hinsichtlich eines bestimmten für das Vorhaben bedeutsamen Einzelpunkts schuldet, darauf beschränkt, Schäden zu verhindern, die in diesem Punkt eintreten könnten, so dass der Umstand, dass der Anleger bei fehlerfreier Beratung oder Aufklärung das Geschäft nicht abgeschlossen hätte, es im allgemeinen nicht rechtfertigt, dem Beratungs- oder Aufklärungspflichtigen den gesamten mit dem fehlgeschlagenen Vorhaben verbundenen Schaden aufzuerlegen, sondern er grundsätzlich nur für die Risiken einzustehen braucht, für deren Einschätzung die erbetene Auskunft maßgebend war, treffen diese Erwägungen vorliegend nicht zu.
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urt. v. 26.9.1997 - V ZR 65/96 -, NJW-RR 1998, 16 m.w.N.) kann der Informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich.
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
    Wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann sogar bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht brauchbar ist, BGH, Urt. v. 8.3.2005 - XI ZR 170/04 -, BGHZ 162, 306 ff.
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

  • BGH, 05.11.2009 - III ZR 302/08

    Handelsblatt ist Pflichtlektüre des Anlageberaters

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

  • BGH, 19.12.1980 - V ZR 185/79

    Zusicherung erhöhter Abschreibungen nach § 7b EStG

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • BGH, 06.12.1985 - V ZR 2/85

    Schadensatzanspruch aufgrund arglistiger Täuschung bei Verkauf eines Grundstücks

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 16/89

    Zusicherung der Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses; Zusicherung des

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93

    Auslegung von Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks

  • BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07

    Umfang der Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht; Haftung

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10

    Pflicht des freien Anlageberaters zur Aufklärung des Anlegers über die

  • OLG München, 05.09.2007 - 20 U 2459/07

    Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs und Freistellung von den im Zusammenhang

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