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   OLG Köln, 24.05.2012 - 7 U 207/11   

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https://dejure.org/2012,11847
OLG Köln, 24.05.2012 - 7 U 207/11 (https://dejure.org/2012,11847)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2012 - 7 U 207/11 (https://dejure.org/2012,11847)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 7 U 207/11 (https://dejure.org/2012,11847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit der Klage eines frühpensionierten Beamten bei fehlender Darlegung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen am Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 893 Abs. 1
    Abweisung der Klage eines frühpensionierten Beamten mangels Darlegung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen am Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Mobbing? Kannst du doch eh nicht beweisen, du Opfer!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01

    Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2012 - 7 U 207/11
    Im Einzelfall können daher aus innerbetrieblichen Konflikten zwischen Kollegen bzw. zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes Schadensersatzansprüche begründet sein, wobei im hier vorliegenden beamtenrechtlichen Bereich gilt, dass dem Beamten, der im Rahmen der Dienstausübung durch seinen Vorgesetzten "gemobbt" wird, der Dienstherr des Schädigers nach Amtshaftungsgrundsätzen gemäß § 839 Art. 34 GG haften kann (vgl. grundsätzlich so BGH, Beschluss vom 01.08.2002 - III ZR 277/01 - zitiert nach juris-web Rz. 10).
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2012 - 7 U 207/11
    Insbesondere hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 24.09.2009 - 8 AZR 705/08 - veröffentlicht in NZA 2010, Seite 387 ff., zitiert nach beck-online- (so auch für den Fall der Diskriminierung durch Ablehnung einer Bewerbung nachrichtlich BAG Urteil vom 15.03.2012 8 AZR 160/11 zitiert nach juris - vgl. im Übrigen auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Aufl. 2012 Bearbeiter: Schlachter § 15 AGG Rn. 17) im Einzelnen zur Richtlinienkonformität Stellung genommen und ausdrücklich festgehalten, dass die Zwei-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 S. 2 letzter Halbsatz AGG nicht europäischem Gemeinschaftsrecht widerspricht.
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2012 - 7 U 207/11
    Insbesondere hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 24.09.2009 - 8 AZR 705/08 - veröffentlicht in NZA 2010, Seite 387 ff., zitiert nach beck-online- (so auch für den Fall der Diskriminierung durch Ablehnung einer Bewerbung nachrichtlich BAG Urteil vom 15.03.2012 8 AZR 160/11 zitiert nach juris - vgl. im Übrigen auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Aufl. 2012 Bearbeiter: Schlachter § 15 AGG Rn. 17) im Einzelnen zur Richtlinienkonformität Stellung genommen und ausdrücklich festgehalten, dass die Zwei-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 S. 2 letzter Halbsatz AGG nicht europäischem Gemeinschaftsrecht widerspricht.
  • BGH, 30.06.2016 - III ZR 316/15

    Amtshaftungsanspruch eines Landesbeamten gegen seinen Dienstherrn: "Mobbing"

    Ob es dem Anspruchsteller möglich und zumutbar ist, sich mit einem Rechtsmittel gegen "Mobbing"-Maßnahmen zu wehren, und sich der Nichtgebrauch eines Rechtsmittels als vorwerfbar darstellt, ist ebenso wie die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels eine Frage, die aufgrund der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen ist (s. OLG Köln, Urteil vom 24. Mai 2012 - 7 U 207/11, BeckRS 2012, 11823; BVerwG, Beschluss vom 3. November 2014 - 2 B 24.14, BeckRS 2014, 58780 Rn. 6 f; OVG Münster, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 1 A 71/11, BeckRS 2014, 46808; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 2 LA 15/14, BeckRS 2014, 52405).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 28/17

    Amtshaftung des Universitätsklinikums des Saarlandes: Entschädigungsanspruch

    OLG, Urteil vom 27. März 2014 - 4 U 423/12, n.v.; OLG Brandenburg, MDR 2016, 86; OLG Köln, Urteil vom 24. Mai 2012 - 7 U 207/11, juris; OLG Stuttgart, VersR 2004, 786).
  • VG Bayreuth, 24.05.2016 - B 5 K 14.106

    Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Dienstherrn wegen "Mobbings"

    Die Frist findet auch auf die vorliegenden Fälle von angeblichen Benachteiligungen innerhalb eines fortgesetzten Arbeitsverhältnisses Anwendung (vgl. etwa OLG Köln, U. v. 24.5.2012 - 7 U 207/11).
  • LG Hagen, 05.11.2021 - 8 O 134/21
    Im Einzelfall können daher aus innerbetrieblichen Konflikten zwischen Kollegen bzw. zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes Schadensersatzansprüche begründet sein, wobei im hier vorliegenden beamtenrechtlichen Bereich gilt, dass dem Beamten, der im Rahmen der Dienstausübung "gemobbt" wird, der Dienstherr des Schädigers nach Amtshaftungsgrundsätzen gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG haften kann (vgl. BGH, Beschl. v. 01.08.2002 - Az. III ZR 277/01, Rn. 10, zit. n. juris ; OLG Köln, Urt. v. 24.05.2012 - Az. 7 U 207/11, Rn. 19, zit. n. juris ).
  • LG Bonn, 03.06.2016 - 1 O 34/16
    Denn der Begriff des "Mobbings" ist kein feststehender Rechtsbegriff, sondern kennzeichnet eine fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, systematisch durchgeführte und der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich ist und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.10.2014 - 7 U 36/14; OLG Köln, Urteil vom 24.05.2012 - 7 U 207/11 = juris Rd.19; LG Bonn, Urteil vom 13.08.2014 - 1 O 500/13 jeweils m.w.N.).
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