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   OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16   

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https://dejure.org/2017,19586
OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16 (https://dejure.org/2017,19586)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2017 - 6 U 161/16 (https://dejure.org/2017,19586)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 6 U 161/16 (https://dejure.org/2017,19586)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Anforderungen an eine neue Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachlicher Geltungsbereich einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • kanzlei.biz

    Bei der Verpflichtung zur Unterlassung einer bestimmten Werbeaussage können auch Kundenbewertungen eine Vertragsstrafe auslösen

  • online-und-recht.de

    Kundenbewertungen auf Webseite sind Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachlicher Geltungsbereich einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Sachlicher Geltungsbereich einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Werbung durch Kundenbewertungen auf der Website

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung durch Kundenbewertungen auf der Unternehmenswebsite - Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werbung durch Kundenbewertungen auf der Website

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Kundenbewertungen als unzulässige Werbung des Unternehmens

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbung durch Kundenbewertungen auf der Website kann verboten werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbung durch Kundenbewertungen auf der Website kann verboten werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung durch Kundenbewertungen auf der Website

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kundenbewertungen auf Website sind Werbung = Verstoß gegen Unterlassungserklärung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr bei Verstoß gegen "Hamburger Brauch"-Unterlassungserklärung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Händler sollten ihre Kundenbewertungen lesen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Unterlassungserklärung mit Kundenbewertungen auf Webseite

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Onlinehändler für Kundenbewertungen abgemahnt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nach Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Website und Unterlassungsverpflichtung: Kundenbewertungen als unzulässige Werbung?

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kundenbewertung = Werbung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    (Online)-Shopbetreiber haften für Bewertungen von Kunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsversprechen erstrecken sich auch auf Kundenbewertungen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Kundenbewertungen können irreführende Werbeaussagen des Händlers sein

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Wiederholter Verstoß beim Hamburger Brauch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung durch Kundenbewertungen auf der Website

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Kundenbewertungen auf Firmenwebsite kann Werbung sein

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch Kundenbewertung sind (ggf. unlautere) Werbung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Shop-Betreiber haften für irreführende Kundenbewertungen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Werbung durch Kundenbewertungen auf der Website

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Kundenbewertungen können Eigenwerbung sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kundenbewertung auf Firmenwebsite kann Werbung sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung und Kundenbewertung als Vertragsstrafe?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung durch Online-Kundenbewertung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 337
  • MMR 2017, 842
  • K&R 2017, 594
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16
    Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 - CT-Paradies; BGH, Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 - Kinderwärmekissen; BGH, Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 169/10, GRUR 2013, 531 - Einwilligung in Werbeanrufe II; BGH, Urteil vom 17.07.1997 - I ZR 40/95, GRUR 1997, 931 - Sekundenschnell; Kessen in Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 8. Kap. Rn. 14).

    Dies gilt nicht, wenn sich der Versprechende zur Zahlung einer vom Kläger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe verpflichtet hat, die im Streitfall auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 258 - CT-Paradies).

    Soweit die Beklagte nicht aktiv gehandelt hat, sondern lediglich das Löschen der Kundenäußerungen unterließ, ist die Unterlassungsverpflichtungserklärung auch dahin auszulegen, dass die Erklärung auch zur Beseitigung eines bestehenden Zustandes verpflichtet (vgl. BGH, GRUR 2015, 258 - CT-Paradies; Kessen in Teplitzky aaO, Kap. 12 Rn. 13).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16
    Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 - CT-Paradies; BGH, Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 - Kinderwärmekissen; BGH, Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 169/10, GRUR 2013, 531 - Einwilligung in Werbeanrufe II; BGH, Urteil vom 17.07.1997 - I ZR 40/95, GRUR 1997, 931 - Sekundenschnell; Kessen in Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 8. Kap. Rn. 14).

    Ein unmittelbarer Rückgriff auf die Grundsätze, die für die Auslegung eines in gleicher Weise formulierten Unterlassungstitels gelten, kommt dagegen nicht in Betracht, weil einem Unterlassungsvertrag der Charakter eines vollstreckbaren Titels fehlt (vgl. BGH, GRUR 1997, 931 - Sekundenschnell; Kessen in Teplitzky aaO, Kap. 12 Rn. 13, jeweils mwN).

    Die Auslegung des Unterlassungsvertrages kann auch ergeben, dass dieser bewusst eng auf die bezeichnete konkrete Verletzungsform bezogen ist (vgl. BGH, GRUR 1997, 931 - Sekundenschnell, Kessen in Teplitzky aaO, Kap. 8 Rn. 16, jeweils mwN).

  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Begehung eines identischen

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16
    Bei einem Vertragsstrafeversprechen, das - wie hier - nach "neuem Hamburger Brauch" abgegeben wurde, kann die erforderliche Verschärfung durch Versprechen einer Vertragsstrafe "nicht unter ... " nach Lage des Falles genügen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.12.2014 - 6 U 57/14, WRP 2015, 387 - Parfümfotos bei eBay, mwN).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16
    Bei wertender Betrachtung ist es auch nicht unwahrscheinlich, dass Kunden den Werbeversprechen der Beklagten Glauben schenken und auch nach dem Kauf von deren Richtigkeit überzeugt sind und daher entsprechende Bewertungen auf die Seite der Beklagten einstellen (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.2016 - I ZR 110/15, GRUR 2016, 961 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).
  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16
    Richtig ist zwar, dass der Bundesgerichtshof für Bewertungsportale entschieden hat, dass sich der Betreiber des Portals die einzelnen Äußerungen regelmäßig nicht zu eigen macht und daher eine Haftung für den Inhalt ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2015 - I ZR 94/13, GRUR 2015, 1129 - Hotelbewertungsportal; BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 049/2017 vom 04.04.2017).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16
    Richtig ist zwar, dass der Bundesgerichtshof für Bewertungsportale entschieden hat, dass sich der Betreiber des Portals die einzelnen Äußerungen regelmäßig nicht zu eigen macht und daher eine Haftung für den Inhalt ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2015 - I ZR 94/13, GRUR 2015, 1129 - Hotelbewertungsportal; BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 049/2017 vom 04.04.2017).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16
    Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/113/EG über irreführende und vergleichende Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH, Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259 - Empfehlungs-E-Mail).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16
    Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 - CT-Paradies; BGH, Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 - Kinderwärmekissen; BGH, Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 169/10, GRUR 2013, 531 - Einwilligung in Werbeanrufe II; BGH, Urteil vom 17.07.1997 - I ZR 40/95, GRUR 1997, 931 - Sekundenschnell; Kessen in Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 8. Kap. Rn. 14).
  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 169/10

    Einwilligung in Werbeanrufe II

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16
    Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 - CT-Paradies; BGH, Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 - Kinderwärmekissen; BGH, Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 169/10, GRUR 2013, 531 - Einwilligung in Werbeanrufe II; BGH, Urteil vom 17.07.1997 - I ZR 40/95, GRUR 1997, 931 - Sekundenschnell; Kessen in Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 8. Kap. Rn. 14).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 281/01

    Hotelfoto

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16
    Eine besonders eng am Wortlaut orientierte Auslegung des Unterlassungsversprechens kann geboten sein, wenn im Verhältnis zur Bedeutung der Sache eine besonders hohe Vertragsstrafe vereinbart wurde (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2003 - I ZR 281/01, GRUR 2003, 545 - Hotelfoto).
  • LG Hamburg, 20.11.2017 - 308 O 343/15

    Unterlassungsvertrag: Anspruch auf eine Vertragsstrafe; Bemessung der Höhe der

    Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 24.05.2017, Az. 6 U 161/16, BeckRS 2017, 113446, Rn. 35 ausgeführt:.
  • LG Flensburg, 10.07.2020 - 6 HKO 42/19

    Couchtisch - Wettbewerbsverstoß eines Möbelhauses: Irreführende Werbung durch

    Der regelmäßig anzunehmende Zweck eines Unterlassungsvertrages spricht deshalb erfahrungsgemäß dafür, dass die Vertragsparteien durch ihn auch im Kern gleichartige Verletzungsformen erfassen wollten (OLG Köln Urteil vom 24.5.2017, 6 U 161/16, Rn. 35, OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2009, 4 U 125/09, Beck-online).
  • LG Heilbronn, 11.07.2017 - 21 O 5/17

    Kundenrezensionen auf der Internetplattform eines Online-Markplatzes können dem

    Parallel hierzu gibt es auch in der Rechtsprechung Tendenzen, Kundenbewertungen als eigene Werbung des betreffenden Unternehmens anzusehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.05.2017 - 6 U 161/16 zur Einstellung von Kundenbewertungen auf der eigenen Internetseite).
  • LG Wuppertal, 16.01.2018 - 13 O 84/16
    Die nach Abgabe einer Unterlassungserklärung durch einen erneuten Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr kann grundsätzlich allenfalls durch eine weitere Unterlassungserklärung mit einer gegenüber der ersten erheblich höheren Strafbewehrung ausgeräumt werden (st. Rspr., vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 24.05.2017 - 6 U 161/16).
  • LG Stuttgart, 30.04.2018 - 44 O 2/18

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Frist zur Umsetzung einer strafbewehrten

    Der Hinweis auf das Urteil des OLG Köln vom 24.05.2017 - I-6 U 161/16 - führt zu keinem anderen Ergebnis: Die dort angegriffene Zuwiderhandlung, die in der Nichtentfernung von Kundenbewertungen bestand, erfolgte mehr als drei Monate nach Annahme des Unterlassungsversprechens.
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