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   OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20   

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OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20 (https://dejure.org/2022,21279)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2022 - 9 U 173/20 (https://dejure.org/2022,21279)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 9 U 173/20 (https://dejure.org/2022,21279)
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    Gewährung von Deckungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung Gegenstand des Versicherungsschutzes bei der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte Anspruch aus Insolvenzanfechtung Vertraglich begründete Treuhandtätigkeit durch einen Rechtsanwalt Vorliegen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19

    D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
    Dementsprechend kann der Versicherungsnehmer unabhängig davon, wie die einschlägige gesetzliche Haftpflichtbestimmung diese Rechtsfolge beschreibt, Versicherungsschutz jedenfalls dann erwarten, wenn der Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Schadens im Wege der Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis gerichtet ist (BGH r+s 2003, 149 < 150>; BGH r+s 2021, 27 < 28>).

    Auch wenn der Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG a.F. von der Rechtsprechung des BGH nicht als Deliktstatbestand, sondern als eigenständige Anspruchsgrundlage bzw. als "Ersatzanspruch eigener Art" eingeordnet wird, erwartet der durchschnittliche Versicherungsnehmer Versicherungsschutz jedenfalls dann, wenn der gegen den Versicherten erhobene Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Schadens im Wege der Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis gerichtet ist (BGH r+s 2021, 27 < 28>, Rdnr. 12, 18, 20; a.A. OLG Düsseldorf NZI 2018, 758 < 760> Rdnr. 72 ff.).

    Im Hinblick auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des BGH vom 18.11.2020 (BGH r+s 2021, 27) dürfte diese Argumentation mittlerweile überholt und - jedenfalls soweit man die Voraussetzungen des nach § 64 GmbHG a.F. rückzahlungspflichtigen Geschäftsführers und des nach §§ 133 Abs. 1 S. 1, 129, 143 InsO im Rahmen der Vorsatzanfechtung rückzahlungspflichtigen "anderen Teils" (vgl. hierzu BGH NJW 2008, 1067) in einem Deckungsprozess gleichsetzt - nicht aufrechtzuerhalten sein.

    Ob in den Fällen der Insolvenzanfechtung die Ausklammerung von Bereicherungsansprüchen gemäß §§ 129 ff., 143 InsO aus dem Deckungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung auch vor dem Hintergrund der neueren BGH-Entscheidung vom 18.11.2020 (BGH r+s 2021, 27) möglich und mit den Regeln der Klauselauslegung, wie sie der BGH vorgibt, vereinbar ist, bedarf vorliegend jedoch keiner abschließenden Entscheidung.

  • OLG München, 25.01.2019 - 25 U 623/18

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
    Ist der Rechtsanwalt ausschließlich mit der wirtschaftlich-technischen Mittelfreigabe befasst und liegt der klare Schwerpunkt des Vertrages in der treuhänderischen Entgegennahme des Kapitals und umfasst die anwaltliche Tätigkeit nicht die Prüfung, Vermittlung und Beratung der Vermögensanlage, so fallen entsprechende Pflichtverletzungen nicht unter den vereinbarten Versicherungsschutz (OLG München DStRE 2020, 180 < 184> Rdnr. 34).

    Eine Rechtsberatung war in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht geschuldet; insoweit hätte ebenso ein Dritter tätig werden können, der nicht als Rechtsanwalt zugelassen war (vgl. zu diesen Erwägungen OLG München DStRE 2020, 180 [184] Rdnr. 33).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16

    D&O deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz wegen

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
    Auch wenn der Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG a.F. von der Rechtsprechung des BGH nicht als Deliktstatbestand, sondern als eigenständige Anspruchsgrundlage bzw. als "Ersatzanspruch eigener Art" eingeordnet wird, erwartet der durchschnittliche Versicherungsnehmer Versicherungsschutz jedenfalls dann, wenn der gegen den Versicherten erhobene Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Schadens im Wege der Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis gerichtet ist (BGH r+s 2021, 27 < 28>, Rdnr. 12, 18, 20; a.A. OLG Düsseldorf NZI 2018, 758 < 760> Rdnr. 72 ff.).

    Das Landgericht hat unter Hinweis auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.07.2018 (OLG Düsseldorf NZI 2018, 758) und die dort abgelehnte Zuordnung eines Zahlungsanspruchs einer insolvent gewordenen Gesellschaft aus § 64 GmbHG a.F. auch vorliegend einen vom Haftpflicht-Versicherungsschutz erfassten Haftpflichtanspruch verneint.

  • OLG Frankfurt, 21.01.2019 - 4 U 233/17

    Kollusive Umleitung von Geldern des späteren Insolvenzschuldners durch

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
    Das Urteil ist, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Berufung des Herrn Rechtsanwalt D mit Beschluss vom 21.01.2019 zurückgewiesen (- 4 U 233/17 - Anlage K2, Bl. 30 ff. GA) und der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24.10.2019 zurückgewiesen hat (- IX ZR 63/19 -, Anlage K3, Bl. 38 f. GA), rechtskräftig geworden.

    Ansonsten erschöpfen sich die Ausführungen der Klägerin in diesen Schriftsätzen vor allem darin, den Gesichtspunkt der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung gemäß § 133 Abs. 1 S. 1 InsO kritisch zu bewerten und dem in dem Verfahren 2-21 O 316/16 LG Frankfurt am Main / 4 U 233/17 OLG Frankfurt am Main / IX ZR 63/19 BGH gegen sie erhobenen Vorwurf, dass es sich bei den in dem Zeitraum vom 15.03.2013 bis zum 24.11.2015 getätigten Überweisungen und Auszahlungen von dem Anderkonto um anfechtbare Rechtshandlungen handele, für die Rechtsanwalt D als anderer Teil i.S.d. § 133 Abs. 1 S. 1 InsO im Rahmen der Vorsatzanfechtung hafte, entgegenzutreten.

  • LG Köln, 25.06.2020 - 24 O 444/19
    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
    1) Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.06.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 24 O 444/19 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt nunmehr, nachdem sie die Berufung bzgl. des zunächst unter Ziffer 1 gestellten Hilfsantrages mit Schriftsatz vom 02.05.2022 (Bl. 346 GA) zurückgenommen hat, den Rechtsstreit auszusetzen und zunächst die Rechtsauffassung des BVerfG über die behauptete Rechtsbeugung des Einzelrichters einzuholen, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 25.06.2020 (24 O 444/19) den Rechtsstreit an eine andere Kammer des Landgerichts Köln zurückzuweisen, hilfsweise:.

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 414/17

    Familiensache: Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung bei mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist die Berufung unzulässig (BGH NJW-RR 2006, 285; BGH NJW 2013, 174 < 175>; BGH NJW-RR 2015, 511 < 511 f.>; BGH NJW-RR 2018, 386 < 387>).

    Die Rechtsmittelbegründung erfordert insbesondere weder die ausdrückliche Benennung einer bestimmten Norm noch die Schlüssigkeit oder jedenfalls Vertretbarkeit der erhobenen Rügen (BGH NJW-RR 2016, 80, Rdnr. 6; BGH NJW-RR 2018, 386 < 387> Rdnr. 9).

  • OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06

    Haftung eines Mitglieds einer Scheinsozietät für Vertragsverletzungen aus einem

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
    Eine Treuhandtätigkeit, bei der es primär um wirtschaftliche Belange (Vermögensverwaltung) geht und die nicht mit einer Rechtsberatung im Zusammenhang steht oder bei der die Rechtsberatung derartig in den Hintergrund tritt, dass ihr keine eigenständige Bedeutung zukommt, stellt dagegen keine anwaltstypische Tätigkeit dar (Veith/Gräfe/Gebert-Brügge, Der Versicherungsprozess, 4. Aufl. 2020, § 19, Rdnr. 169; OLG Celle, Urteil vom 31.05.2006 - 3 U 14/06 - BeckRS 2008, 9948).
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
    Dementsprechend kann der Versicherungsnehmer unabhängig davon, wie die einschlägige gesetzliche Haftpflichtbestimmung diese Rechtsfolge beschreibt, Versicherungsschutz jedenfalls dann erwarten, wenn der Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Schadens im Wege der Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis gerichtet ist (BGH r+s 2003, 149 < 150>; BGH r+s 2021, 27 < 28>).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 121/06

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen im Anweisungsverhältnis; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
    Im Hinblick auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des BGH vom 18.11.2020 (BGH r+s 2021, 27) dürfte diese Argumentation mittlerweile überholt und - jedenfalls soweit man die Voraussetzungen des nach § 64 GmbHG a.F. rückzahlungspflichtigen Geschäftsführers und des nach §§ 133 Abs. 1 S. 1, 129, 143 InsO im Rahmen der Vorsatzanfechtung rückzahlungspflichtigen "anderen Teils" (vgl. hierzu BGH NJW 2008, 1067) in einem Deckungsprozess gleichsetzt - nicht aufrechtzuerhalten sein.
  • BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

    Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Rechtsbetreuung völlig in den Hintergrund tritt und deswegen als unwesentlich erscheint (BGH NJW 1999, 3040 < 3041 f.>).
  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 16/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung

  • BGH, 27.01.2021 - IV ZR 349/19

    Anspruch auf Leistungen aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers aus einer

  • BGH, 18.03.2020 - IV ZR 43/19

    Prüfung des Vorliegens einer Tätigkeit als Rechtsanwalt im Rahmen des Eintritts

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 325/11

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen für eine Zurückverweisung;

  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 284/15

    Berufungsverfahren: Vorraussetzungen der Urteilsaufhebung und Zurückverweisung

  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZB 81/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Gründen für die Abweisung

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht;

  • BGH, 04.11.2015 - XII ZB 12/14

    Berufungsverfahren: Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung

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