Rechtsprechung
OLG Köln, 24.06.2016 - I-6 U 149/15 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig
- Telemedicus
Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig
- webshoprecht.de
Das Anbieten eines Werbeblockers zur Installation durch den Erwerber ist zulässig (AdBlocker PLus)
- damm-legal.de
AdBlocker ist nicht per se wettbewerbswidrig / Ausnahme: Zulassung der Werbung nur gegen Bezahlung
- JurPC
AdBlock Plus
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung eines sog. Werbeblockers
- Betriebs-Berater
Einsatz eines Adblockers widerspricht nicht dem UWG
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 4; UWG § 4a Abs. 2 Nr. 3
Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung eines sog. Werbeblockers - rechtsportal.de
UWG § 4 Nr. 4 ; UWG § 4a Abs. 2 Nr. 3
Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung eines sog. Werbeblockers - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Adblock Plus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (33)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Springer erringt Teilerfolg gegen Adblock Plus
- internet-law.de (Kurzinformation)
Springer erzielt Teilerfolg im Streit um Adblock Plus
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Adblocker sind zulässig
- lawblog.de (Kurzinformation)
Adblock Plus in Deutschland unzulässig
- damm-legal.de (Kurzinformation)
AdBlocker ist nicht per se wettbewerbswidrig / Ausnahme: Zulassung der Werbung nur gegen Bezahlung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Springer gegen Adblock Plus - Werbeblocker grundsätzlich erlaubt - bezahltes Whitelisting und Umsatzbeteiligung nicht
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Bezahltes Whitelisting bei Adblock Plus rechtswidrig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbeblocker: Kostenpflichtiges Whitelisting ist aggressive Geschäftspraktik
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Teilerfolg für Springer gegen den Werbeblocker »Adblock Plus«
- heise.de (Pressebericht, 24.06.2016)
Klage gegen Adblock Plus: Teilerfolg für Springer, Niederlage für Eyeo bei "Acceptable Ads"
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Werbeblocker "Adblock Plus" und das Bezahlmodell des "Whitelisting"
- lto.de (Pressebericht, 24.06.2016)
Werbeblocker: Springer erringt Teilerfolg gegen Adblock Plus
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Internet-Werbeblocker: "Whitelist"-Funktion ist unzulässig
- verweyen.legal (Pressemitteilung)
Adblocker ok, Whitelisting nicht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Internet-Werbeblocker: "Whitelist"-Funktion ist unzulässig
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Whitelisting von Adblock Plus ist Wettbewerbsverletzung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Internet-Werbeblocker teilweise unzulässig
- mueller.legal (Kurzinformation)
Springer erringt Teilerfolg gegen Adblock Plus
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Springer erringt Teilerfolg gegen Adblock Plus
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Einsatz eines Adblockers widerspricht nicht dem UWG
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung eines so genannten Werbeblockers
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Whitelisting von Werbeblocker Adblock Plus wettbewerbswidrig
- taz.de (Pressebericht, 23.07.2016)
Kampf gegen Online-Adblocker: Hier sollte Ihre Werbung stehen
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Werbeblocker bleiben zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Browser-Plugins: Filter für Werbeinhalte zulässig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit der Werbeblocksoftware Adblock Plus
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
Internet-Werbeblocker Adblock Plus teilweise unzulässig
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Whitelisting gegen Entgelt ist unlauter
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
AdBlock Plus: Bezahlmodell des Whitelisting ist unzulässig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Unzulässigkeit eines Werbeblockers
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit von Werbeblockern
- verweyen.legal (Pressemitteilung)
AdBlocker zulässig, Whitelisting nicht
- golem.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.05.2016)
Rechtsstreit um Adblock Plus: OLG Köln deutet Verbot von Whitelisting an
Besprechungen u.ä.
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2016, 1082
- MMR 2017, 124
- BB 2016, 1730
- K&R 2016, 528
- afp 2016, 359
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16
Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter
Den Hauptantrag auf Unterlassung und den Auskunftsantrag hat das Berufungsgericht abgewiesen (OLG Köln, GRUR 2016, 1082 = WRP 2016, 1027). - OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig
Es liegt auch kein belastendes oder unverhältnismäßiges Hindernis nichtvertraglicher Art i.S.d. § 4 a Abs. 2 Nr. 4 UWG vor, weil damit nur Hindernisse bei der Ausübung vertraglicher Rechte im Verhältnis zwischen dem Handelnden und dem Druckadressaten gemeint sind (…vgl. Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 4 a UWG Rz. 188;… wohl auch Seichter in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl. 2016, § 4 a UWG Rz. 54 und Fritzsche, WRP 2016, 1 Tz. 39; a.A. OLG Köln GRUR 2016, 1082 - Adblock Plus, dort Tz. 57).Auch im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Köln vom 24. Juni 2016 zum Vorliegen einer aggressiven geschäftlichen Handlung i.S.d. § 4 a UWG (vgl. GRUR 2016, 1082 Tz. 49 ff. - Adblock Plus, s.o. unter B.IV.2.c)cc)) ist die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO veranlasst.
- OLG Stuttgart, 24.11.2015 - 6 U 140/14
Verbraucherkreditvertrag: Umfang der Rückabwicklung nach wirksamer …
Wie der Senat mit Beschluss vom 18.11.2015 - 6 U 149/15 - (unveröffentlicht) entschieden hat, kann auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht angenommen werden, das Widerrufsrecht bestehe in Fällen wie dem vorliegenden im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip nur eingeschränkt oder befristet, weil das vom Gesetzgeber mit der Verordnungsermächtigung gemäß Art. 245 Nr. 1 EGBGB verfolgte Ziel, die Geschäftspraxis der Unternehmer zu vereinfachen sowie Rechtssicherheit herzustellen, verfehlt worden sei (dafür Scholz/Schmidt/Ditté, ZIP 2015, 605).
- OLG München, 17.08.2017 - 29 U 1917/16
Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht
Es liegt auch kein belastendes oder unverhältnismäßiges Hindernis nichtvertraglicher Art i. S. d. § 4a Abs. 2 Nr. 4 UWG vor, weil damit nur Hindernisse bei der Ausübung von Rechten aus einem Vertrag zwischen dem Handelnden und dem Druckadressaten gemeint sind (…vgl. Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 4a UWG Tz. 188;… wohl auch Seichter in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl. 2016, § 4a UWG Rz. 54 und Fritzsche, WRP 2016, 1 Tz. 39; a. A. OLG Köln GRUR 2016, 1082 - Adblock Plus, dort Tz. 57). - OLG München, 17.08.2017 - U 2184/15
Adblocker und Whitelists sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich …
Es liegt auch kein belastendes oder unverhältnismäßiges Hindernis nichtvertraglicher Art i.S.d. § 4 a Abs. 2 Nr. 4 UWG vor, weil damit nur Hindernisse bei der Ausübung vertraglicher Rechte im Verhältnis zwischen dem Handelnden und dem Druckadressaten gemeint sind (…vgl. Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 4 a UWG Rz. 188;… wohl auch Seichter in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl. 2016, § 4 a UWG Rz. 54 und Fritzsche, WRP 2016, 1 Tz. 39; a.A. OLG Köln GRUR 2016, 1082 - Adblock Plus, dort Tz. 57).Auch im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Köln vom 24. Juni 2016 zum Vorliegen einer aggressiven geschäftlichen Handlung i.S.d. § 4 a UWG (vgl. GRUR 2016, 1082 Tz. 49 ff. - Adblock Plus, s.o. unter B.II.1.c)cc)) ist die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO veranlasst.
- LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unterlassungsanspruch des Betreibers der …
Die Medienfreiheit vermittelt demnach nicht die Befugnis, dem Internetnutzer unerwünschte Werbung oder sonstige Inhalte aufzudrängen ( OLG Köln GRUR 2016, 1082, 1086 Rn. 46 -A. P.).Jedenfalls hat die Beklagte ihre Position nicht in einer Weise ausgenutzt, die die Fähigkeit der Klägerin zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränkt (A.A OLG Köln GRUR 2016, 1082, 1088 Rn. 61 -A. P.).
Im Ergebnis muss das Verhalten damit geeignet sein, eine bestimmte Angebotsform vom Markt zu verdrängen ( OLG Köln GRUR 2016, 1082, 1087 Rn. 48 - Werbeblocker).
- OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15
Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem …
Soweit sich das OLG Köln (OLG Köln GRUR 2016, 1082) in seiner Entscheidung auch mit etwaigen aggressiven Praktiken gegenüber Werbetreibenden befasst hat, bedarf es hierzu keiner weiteren Abgrenzung. - LG Hamburg, 14.01.2022 - 308 O 130/19
Adblocker - Urheberrechtliche Ansprüche beim Angebot eines sog. Adblockers - …
(1) Eine Umarbeitung i.S.d. § 69c Nr. 2 UrhG liegt nur bei einem Eingriff in die Programmsubstanz vor (…so Grützmacher in Wandtke/Bullinger, UrhG, 5. Aufl., § 69c Rn. 22;… Spindler in Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl., § 69c Rn. 14; Spindler CR 2012, 417, 418 ff;… Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 69c Rn. 16; LG München MMR 2015, 660, 668; vgl. auch OLG Köln Urt. v. 24.6.2016 - 6 U 149/15, BeckRS 2016, 11628 Rn. 45; a.A. Hans.OLG GRUR-RR 2013, 13, 15 - Replay PSP).Auch würde es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Handlungsfreiheit des Nutzers darstellen, wenn es nicht seiner Entscheidung obliegen würde, ob und wie er ein legal erworbenes Programm ausführt, solange er das Programm selbst nicht verändert (in diesem Sinne auch OLG Köln, Urt. v. 24.6.2016, Az. 6 U 149/15, BeckRS 2016, 11628, Rn. 45; vgl. auch § 69d Abs. 3 UrhG).
- LG Hamburg, 21.09.2016 - 308 O 244/16 Sie weist zunächst auf das Verfahren vor dem OLG Köln - Az. 6 U 149/15 - hin und macht geltend, dass die generelle Zulässigkeit des Zurverfügungstellens von Werbeblockern nicht vor dem hiesigen Gericht geltend gemacht werden könne, sondern insoweit das OLG Köln für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zuständig sei.
Das Blockieren unter Verwendung der voreingestellten EasyList (Germany) fördert den Wettbewerb der Antragsgegnerin hinsichtlich der kommerziellen Verwertung der Aufnahme von akzeptabler Werbung in die Whitelist und beeinträchtigt den Wettbewerb der Antragstellerin, da es die Integrität ihrer Produkte - ihrer Webseiten die sie über Werbung finanziert, verletzt (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. I-6 U 149/15, 6 U 149/15, zitiert nach juris, dort Rn. 46; a.A. LG München, MMR 2015, 660, 662 f.).
Dabei ist nicht in erster Linie auf körperliche Einwirkungen abzustellen (a.A. OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. I-6 U 149/15, 6 U 149/15, zitiert nach juris, dort Rn. 54).
Daher kann vorliegend offen bleiben, ob es bei der Blockierung von Werbung an einer produktbezogenen Behinderung fehlt, weil die Nutzer den Werbeblocker selbst installieren und sich des Ausblendens von Werbung bewusst sind (so OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. I-6 U 149/15, 6 U 149/15, zitiert nach juris, dort Rn. 55, 57).
aa) Es kann dahinstehen, ob es sich vorliegend trotz des Umstands, dass sich in der Installation der Software durch die Nutzer der bestimmungsgemäße, von der Antragsgegnerin intendierte Gebrauch ihres Produktes realisiert, um eine lediglich mittelbare Einwirkung handelt (so OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. I-6 U 149/15, 6 U 149/15, zitiert nach juris, dort Rn. 58).
Damit kann vorliegend offen bleiben, ob ein berechtigtes Interesse der Nutzer daran besteht, Werbung auf Verlagsseiten zu blocken, und dieses das Interesse eines Verlages am Ausspielen der Werbung überwiegt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. I-6 U 149/15, 6 U 149/15, zitiert nach juris, dort Rn. 60; a.A. LG Hamburg…, Urteil vom 03.05.2016, Az. 308 O 46/16, zitiert nach juris, dort Rn. 51 ff.).
- OLG Köln, 21.12.2017 - 6 W 28/17
Vollstreckung eines Unterlassungsgebots hinsichtlich der Verwendung einer …
Das von der Gläubigerin beanstandete Verhalten der Beklagten verstößt nicht gegen das im Urteil des Senats vom 24.06.2016 (6 U 149/15) tenorierte Unterlassungsgebot. - LG Hamburg, 22.07.2016 - 308 O 244/16
- OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
- OLG München, 17.08.2017 - 9 U 1917/16
Gerichtliche Entscheidung im gewerblichen Rechtsschutz bei zu weit gefasstem …