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   OLG Köln, 24.07.2002 - 13 U 183/01   

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OLG Köln, 24.07.2002 - 13 U 183/01 (https://dejure.org/2002,26919)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.07.2002 - 13 U 183/01 (https://dejure.org/2002,26919)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 13 U 183/01 (https://dejure.org/2002,26919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 18 O 316/97
  • OLG Köln, 24.07.2002 - 13 U 183/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung -

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2002 - 13 U 183/01
    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des BGH genügt das Gericht seiner Hinweispflicht nach den §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO a.F. - auch bei anwaltlich vertretenen Parteien - nur dann, wenn es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, der von seinem materiellrechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmissverständlich hingewiesen und ihnen die Möglichkeit eröffnet hat, ihren Sachvortrag sachdienlich zu ergänzen (BGH, Urteil vom 08.02.1999 - II ZR 261/97 - NJW 1999, 2123, 2124 m.w.N.) und weitere Unterlagen beizubringen (BGH, Urteil vom 27.11.1996 - VIII ZR 311/95 - NJW-RR 1997, 441).

    Indem das Landgericht aber nach Hinweiserteilung die mündliche Verhandlung geschlossen, einen Verkündungstermin anberaumt und nach Eingang des klägerischen Schriftsatzes vom 08.06.2001 die Wiedereröffnung der Verhandlung abgelehnt hat, hat es gegen seine Hinweispflicht und das Verbot von Überraschungsentscheidungen verstoßen (BGH, Urteil vom 27.11.1996 - VIII ZR 311/95 - NJW-RR 1997, 441; Urteil vom 28.10.1999 - XI ZR 341/98 - NJW 2000, 142, 143).

  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2002 - 13 U 183/01
    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des BGH genügt das Gericht seiner Hinweispflicht nach den §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO a.F. - auch bei anwaltlich vertretenen Parteien - nur dann, wenn es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, der von seinem materiellrechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmissverständlich hingewiesen und ihnen die Möglichkeit eröffnet hat, ihren Sachvortrag sachdienlich zu ergänzen (BGH, Urteil vom 08.02.1999 - II ZR 261/97 - NJW 1999, 2123, 2124 m.w.N.) und weitere Unterlagen beizubringen (BGH, Urteil vom 27.11.1996 - VIII ZR 311/95 - NJW-RR 1997, 441).
  • BVerfG, 27.08.1991 - 2 BvR 276/90

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2002 - 13 U 183/01
    Aufgrund des zu beachtenden Anspruchs auf rechtliches Gehör hätte das Landgericht einen nach §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO a.F. für notwendig gehaltenen Hinweis so rechtzeitig geben müssen, dass darauf noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung reagiert werden konnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.08.1991 - 2 BvR 276/90 - NJW 1992, 678, 679).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2002 - 13 U 183/01
    Indem das Landgericht aber nach Hinweiserteilung die mündliche Verhandlung geschlossen, einen Verkündungstermin anberaumt und nach Eingang des klägerischen Schriftsatzes vom 08.06.2001 die Wiedereröffnung der Verhandlung abgelehnt hat, hat es gegen seine Hinweispflicht und das Verbot von Überraschungsentscheidungen verstoßen (BGH, Urteil vom 27.11.1996 - VIII ZR 311/95 - NJW-RR 1997, 441; Urteil vom 28.10.1999 - XI ZR 341/98 - NJW 2000, 142, 143).
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