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   OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07   

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https://dejure.org/2007,5893
OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07 (https://dejure.org/2007,5893)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2007 - 8 W 80/07 (https://dejure.org/2007,5893)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 8 W 80/07 (https://dejure.org/2007,5893)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der instanziellen Zuständigkeit bei streitigen Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen des Kunden eines Energieversorgungsunternehmens; Entscheidung eines Oberlandesgerichts in Streitfragen der sachlichen Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Zuständigkeit der Landgerichte in energiewirtschaftlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 102 EnWG

  • Judicialis

    ZPO § 29; ; ZPO § ... 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4; ; ZPO § 937 Abs. 1; ; GVG § 23 Nr. 1; ; StromGVV § 9; ; StromGVV § 19 Abs. 2; ; StromGVV § 22; ; GasGVV § 19 Abs. 2; ; GasGVV § 22; ; EnWG § 36; ; EnWG § 37; ; EnWG § 102; ; EnWG § 102 Abs. 1; ; EnWG § 102 Abs. 1 Satz 1; ; EnWG § 102 Abs. 1 Satz 2; ; EnWG § 102 Satz 1; ; EnWG § 102 Satz 2; ; GWB § 87; ; NAV § 21; ; NAV § 21 Abs. 1 Satz 1; ; NAV § 24 Abs. 2; ; NAV § 24 Abs. 3; ; NDAV § 21; ; NDAV § 21 Abs. 1 Satz 1; ; NDAV § 24 Abs. 2; ; NDAV § 24 Abs. 3; ; AVBWasserV § 33 Abs. 2; ; BGB § 315; ; BGB § 315 Abs. 1; ; BGB § 315 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 23 Nr. 1; EnWG § 102 Abs. 1; ZPO § 281
    Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Vertragsverletzungen einzelner Kunden des Energieversorgungsunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Kassel, 10.05.2007 - 1 S 430/06

    Sachlich und örtlich zuständiges Gericht für die Klage eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07
    Ein diesbezüglicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wie er den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet, stellt keine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 102 Satz 1 EnWG dar, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt; die Entscheidung des Rechtstreits hängt auch nicht im Sinne von § 102 Satz 2 EnWG ganz oder teilweise von einer Entscheidung ab, die nach diesem Gesetz zu treffen ist (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 14.09.2007 - 8 W 75/07; ebenso LG Kassel, Urteil vom 10.05.2007 - 1 S 430/06, BeckRS 2007, 09957, LSK 2007, 410162).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07
    Einem Verweisungsbeschluss kommt dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, weil er entweder auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht - dies ist hier nicht der Fall - oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (BGH NJW 2002, 3634 ff.).
  • LG Mönchengladbach, 10.11.2005 - 7 O 116/05
    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07
    Denn das vorliegende Verfahren hat diese Frage nicht zum Gegenstand und unterscheidet sich hierdurch wesentlich von vielen anderen gerichtlichen Verfahren, deren Entscheidungen sich zur sachlichen Zuständigkeit der Amts- oder Landgerichte im Zusammenhang mit § 102 EnWG verhalten; dies gilt namentlich für das von dem Amtsgericht Wipperfürth in Bezug genommene Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 10.11.2005 (7 O 116/05), in dem es um Überprüfung der Erhöhung des Gasbezugspreises gemäß § 315 BGB geht (weitere Nachweise bei Holling/Peters, ZNER 2007, 161, insbesondere in Fn. 13 und 18).
  • BGH, 17.09.2003 - VIII ZR 321/02

    Erfüllungsort bei einem Energie- oder Wasserlieferungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07
    Die sachliche Zuständigkeit folgt aus § 23 Nr. 1 GVG, die örtliche aus § 22 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz - Stromgrundversorgungsverordnung), § 22 GasGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz - Gasgrundversorgungsverordnung) und im Übrigen aus den §§ 937 Abs. 1, 29 ZPO (BGH NJW 2003, 3418; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Auflage, 2007, § 29 Rn. 25 "Energieversorgungsverträge", m.w.N.).
  • OLG München, 15.05.2009 - AR (K) 7/09

    Zahlungsklagen aus Gaslieferungsverträgen bei behaupteter Unbilligkeit des

    Hierfür muss sie von einer Vorfrage abhängig sein, die - wäre sie Hauptfrage - unter § 102 Abs. 1 Satz 1 EnWG fiele; dabei ist das Merkmal der Vorgreiflichkeit streng zu handhaben (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 24. Oktober 2007 - 8 W 80/07, juris, dort Tz. 6 m. w. N).
  • OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10

    Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für einen Rechtsstreit zwischen einem

    Soweit bei der Billigkeitsprüfung die in § 1 EnWG genannten Gesetzeszwecke zu berücksichtigen sind, macht dies den Rechtsstreit dennoch nicht zu einem solchen, der sich aus diesem Gesetz - dem EnWG - ergibt (LG Ravensburg, Entscheidung vom 13. März 2008, Az.: 4 O 350/07 - aus juris; OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, Az.: AR (K) 7/09; OLG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2007, Az.: 8 W 80/07; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. November 2009, Az.: 2 AR 23/09).
  • OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08

    Zustimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht;

    Ein solcher Streit stellt keine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 102 Satz 1 EnWG dar, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt, und die Entscheidung des Rechtstreits hängt auch nicht im Sinne von § 102 Satz 2 EnWG ganz oder teilweise von einer Entscheidung ab, die nach diesem Gesetz zu treffen ist (Senat, Beschlüsse vom 24.10.2007 - 8 W 80/07 - und 14.09.2007 - 8 W 75/07; ebenso LG Kassel, Urteil vom 10.05.2007 - 1 S 430/06, BeckRS 2007, 09957, LSK 2007, 410162).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19

    Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts

    Das Einfließen allgemeiner Wertungsmaßstäbe, die in anderem Zusammenhang auch im Energiewirtschaftsrecht Berücksichtigung finden könnten, ohne dass eine konkrete energiewirtschaftsrechtliche Frage aufgeworfen wird, genügt insoweit nicht (OLG München, NJOZ 2009, 2532, 2533); das Merkmal der Vorgreiflichkeit ist streng zu handhaben (OLG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2007, Az.: 8 W 80/07, Rn. 6).
  • OLG Celle, 10.03.2010 - 4 AR 17/10

    Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für Klagen eines

    Es entspricht deshalb auch der einhelligen Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass sachlich zuständiges Gericht in Fällen wie dem vorliegenden das Amtsgericht ist (vgl. die bereits im Beschluss des LG Verden zitierten Entscheidungen OLG München in OLGR 2009, 757; OLG Frankfurt IR 2008, 135; OLG Köln OLGR 2008, 535; KG Berlin Beschluss v. 09.10.2009, 2 AR 48/09).
  • KG, 09.10.2009 - 2 AR 48/09

    Zuständigkeit: Bindungswirkung einer Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit

    In RdE 2008, 58 hat das OLG Köln Willkür lediglich angenommen, weil das verweisende Gericht im dortigen Fall jegliche tragfähige Begründung unterlassen hatte.
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 21 AR 15/08

    Sachliche Zuständigkeit: Streit um die Nichterfüllung von Zahlungspflichten aus

    Dieses Gesetz gibt dem Haushaltskunden einen Anspruch auf Grundversorgung, regelt also im Sinne eines Kontrahierungszwangs das "Ob" des Abschlusses eines Versorgungsvertrages, nicht aber die Einzelheiten der Ausgestaltung des Individualvertrages über die Energielieferung und die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten aus diesem Individualvertrag (vgl. LG Kassel NJW-RR 2007, 1651 und OLG Köln RdE 2008, 58).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 21 AR 14/08

    Sachliche Zuständigkeit: Streit um die Nichterfüllung von Zahlungspflichten aus

    Dieses Gesetz gibt dem Haushaltskunden einen Anspruch auf Grundversorgung, regelt also im Sinne eines Kontrahierungszwangs das "Ob" des Abschlusses eines Versorgungsvertrages, nicht aber die Einzelheiten der Ausgestaltung des Individualvertrages über die Energielieferung und die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten aus diesem Individualvertrag (vgl. LG Kassel NJW-RR 2007, 1651 und OLG Köln RdE 2008, 58).
  • AG Dortmund, 10.02.2010 - 427 C 11731/09
    Die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits hängt damit auch nicht i.S.v. § 102 S. 2 EnWG ganz oder teilweise von einer Entscheidung ab, die nach dem EnWG zu treffen ist (vgl.OLG Köln, Besehl. v. 24.10.2007 - 8 W 80/07; LG Kassel. Urt. v. 10.05.2007 - 1 S 430/(6).
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