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   OLG Köln, 24.10.2011 - 2 VA (Not) 18/11   

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https://dejure.org/2011,59243
OLG Köln, 24.10.2011 - 2 VA (Not) 18/11 (https://dejure.org/2011,59243)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2011 - 2 VA (Not) 18/11 (https://dejure.org/2011,59243)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 2 VA (Not) 18/11 (https://dejure.org/2011,59243)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 1/06

    Berücksichtigung des sog. Nachbarschaftseinwandes bei der Besetzung einer

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2011 - 2 VA (Not) 18/11
    Zu dem erhobenen Nachbarschaftseinwand verweist er auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, namentlich die u.a. in DNotZ 2007, 63 ff. veröffentlichte Entscheidung vom 24.07.2006.

    Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 24.07.2006, veröffentlicht u.a. in DNotZ 2007, 63 ff.), dass allein mögliche wirtschaftliche Gefahren für die Altstelle die Justizverwaltung nicht berechtigen, den Nachbarschaftseinwand zu erheben, vielmehr die konkrete Gefahr einer nachteiligen erheblichen Minderung der Leistungsfähigkeit der Altstelle bestehen muss.

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 11/09

    Organisationsermessen der Landesjustizverwaltung bei der Bestellung von Notaren:

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2011 - 2 VA (Not) 18/11
    Die in § 4 BNotO geregelte Pflicht, Notare nach den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege zu bestellen, besteht dabei, wie es in dem Leitsatz der am 22.03.2010 in dem Verfahren NotZ 11/09 ergangenen, in ZNotP 2010, 316 ff. veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs heißt, ausschließlich gegenüber der Allgemeinheit und deren Interesse an einer funktionierenden vorsorgenden Rechtspflege.
  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 1/11

    Besetzung einer Notarstelle: Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2011 - 2 VA (Not) 18/11
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist der Justizverwaltung allerdings nach allgemeiner Meinung und insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe zuletzt etwa Beschluss vom 18.07.2011, der in dem Verfahren NotZ (Brfg) 1/11 ergangen und bisher - soweit ersichtlich - nur in NSW BNotO § 4, § 7 und § 10 BGH intern sowie juris veröffentlicht ist) im Rahmen ihrer Organisationshoheit ein erheblicher, gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Entscheidungsspielraum eingeräumt.
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