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   OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00   

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https://dejure.org/2000,3707
OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00 (https://dejure.org/2000,3707)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.2000 - 16 Wx 123/00 (https://dejure.org/2000,3707)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 2000 - 16 Wx 123/00 (https://dejure.org/2000,3707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 27; ; ZPO § 550; ; BGB § 736; ; BGB § 738; ; BGB § 273 Abs. 1; ; WEG § 20 Abs. 1; ; WEG § 25 Abs. 2 S. 2; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 736, 738
    Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer BGB -Gesellschaft, die Wohnungseigentümerin ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 519
  • NZM 2001, 146
  • BauR 2001, 1154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 204/92

    Selbstorganschaft und Haftungsbegrenzung bei der GbR (hier: Gläubiger-Pool)

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Sie sehen die Gesamtheit der Gesellschafter als oberstes Geschäftsführungsorgan an und erheben gegen die Überlassung der Geschäftsführung an den oder die im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss benannten Dritten keine Bedenken, sofern - worauf das Landgericht bereits hingewiesen hat - die Gesellschafter die organschaftliche Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis behalten (vgl. BGH NJW 82, 877 und 2495; NJW-RR 94, 98 = WM 94, 237; Ulmer in MK: § 709 Rdnr. 3; a.A. wohl Erman/Westermann BGB § 709 Rdnr. 4).

    Sie steht ihm anders als dem Gesellschafter nicht kraft eigenen Rechts zu und kann ihm daher auch ohne sein Zutun wieder entzogen werden (vgl. BGH NJW-RR 94, 98 = WM 94, 237).

  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Sie sehen die Gesamtheit der Gesellschafter als oberstes Geschäftsführungsorgan an und erheben gegen die Überlassung der Geschäftsführung an den oder die im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss benannten Dritten keine Bedenken, sofern - worauf das Landgericht bereits hingewiesen hat - die Gesellschafter die organschaftliche Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis behalten (vgl. BGH NJW 82, 877 und 2495; NJW-RR 94, 98 = WM 94, 237; Ulmer in MK: § 709 Rdnr. 3; a.A. wohl Erman/Westermann BGB § 709 Rdnr. 4).

    Der Grundsatz verbietet danach nur den Ausschluss aller Gesellschafter von der organschaftlichen Vertretung, ist aber kein Hindernis dafür, einen Dritten mit Geschäftsführungsaufgaben zu betrauen und ihn mit einer umfassenden Vollmacht zu versehen (BGH NJW 82, 877).

  • OLG Stuttgart, 10.12.1998 - 13 U 167/98
    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Steht aber damit Herrn Z. die Geschäftsführung nicht als eigenständiges sondern nur als abgeleitetes Recht zu, kann der Rechtsbeschwerde nicht darin beigepflichtet werden, dass - was schon das Landgericht unter Stützung auch auf die den Beteiligten bekannte Entscheidung des hiesigen 13. Senats vom 22.9.1999 - 13 U 167/98 - zutreffend erkannt und verneint hat - mit der Übertragung der Geschäftsführung tatsächlich ein Ausschluss der Gesellschafter der P. B. H. GbR von der organschaftlichen Vertretung verbunden und der Geschäftsführer damit zum organschaftlichen Vertreter gemacht worden wäre.
  • OLG Köln, 23.04.1999 - 16 Wx 54/99

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers vom Stimmrecht in der

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Die Rechtsprechung, wonach der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer rechtlich als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft gilt (vgl. BGHZ 1o6, 113 = MDR 89, 435 = NJW 89, 1087; KG WuM 89, 457; Senatsbeschluß vom 23.4.99 - 16 Wx 54/99), ist entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführer hier nicht anwendbar.
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Die Rechtsprechung, wonach der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer rechtlich als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft gilt (vgl. BGHZ 1o6, 113 = MDR 89, 435 = NJW 89, 1087; KG WuM 89, 457; Senatsbeschluß vom 23.4.99 - 16 Wx 54/99), ist entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführer hier nicht anwendbar.
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Die Beschränkbarkeit rechtfertigt sich nur daraus, dass alle Wohnungseigentümer ein Interesse daran haben können, die Eigentümerversammlung auf den eigenen Kreis, also überwiegend auf die ihnen bekannten Miteigentümer zu beschränken und damit gemeinschaftsfremde Einwirkungen aus der Versammlung der Wohnungseigentümer fernzuhalten (vgl. BGHZ 99, 90 = MDR 87, 485; Bärmann aaO § 25 Rdnr. 60 mwN).
  • KG, 12.07.1989 - 24 W 1063/89
    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Die Rechtsprechung, wonach der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer rechtlich als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft gilt (vgl. BGHZ 1o6, 113 = MDR 89, 435 = NJW 89, 1087; KG WuM 89, 457; Senatsbeschluß vom 23.4.99 - 16 Wx 54/99), ist entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführer hier nicht anwendbar.
  • BGH, 03.07.2020 - V ZR 250/19

    Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für

    Selbst wenn, wofür vieles spricht, der aus der GbR ausgeschiedene Gesellschafter bereits mit seinem Ausscheiden (und nicht erst mit der Eintragung seines Ausscheidens im Grundbuch) nicht mehr berechtigt sein sollte, das Stimmrecht der GbR gemeinsam mit den verbleibenden Gesellschaftern auszuüben (so OLG Köln, NZM 2001, 146), liegt folglich ein Beschluss zu Lasten Dritter nicht vor.
  • OLG München, 14.01.2011 - 34 Wx 155/10

    Grundbuchberichtigung: Verfügungsbefugnis der Gesellschafter einer

    Das Grundbuch ist durch ein Geschehen außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden (siehe auch OLG Köln NJW-RR 2002, 519); es verlautbart nämlich noch das Eigentum einer (teil-) rechtsfähigen Person (GbR), die nicht mehr existent ist (BGH NJW 2008, 2992/2993).
  • KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17

    Eintragungshindernis in Wohnungsgrundbuchsache: Regelung in der

    In etwas abgeschwächter Form wird empfohlen, dem Verwalter die Befugnis einzuräumen, die Mitberechtigten zur Bestellung eines geeigneten Vertreters zu verpflichten (Weber, in: Würzburger Notarhandbuch, 5. Aufl., Teil 2 Kap. 4, Rdn. 4; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 24. November 2000 - 16 Wx 123/00 - juris).
  • OLG Köln, 24.05.2005 - 22 U 184/04

    Rechtliches Interesse des Streithelfers; Berechtigung des im Grundbuch

    Der Senat schließt sich insoweit den zutreffenden Ausführungen des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln in dessen Beschluss vom 24.11.2000 - 16 Wx 123/00 - an (OLG Report Köln 2001, 105, 106).
  • VG Frankfurt/Oder, 15.12.2008 - 5 K 214/05

    Haftung einer GbR für die Kosten der Herstellung eines Abwasseranschlusses

    Mit diesem Fall der "Anwachsung" befassen sich die von dem Beklagten zitierten Entscheidungen des BGH und der anderen Zivilgerichte (BGHZ 32, 307 ff.; 50, 307 ff.; BGH, NGZ 2000, 474 sowie OLG Köln, NJW 1995, 2232 und NJW-RR 2002, 519 ff.) und stellen fest, dass mit der "Anwachsung" der Gesellschaftsanteile die dinglichen Rechte an den Vermögensgegenständen der Gesellschaft ohne weitere Einzelübertragung auf die oder den verbleibenden Gesellschafter übergehen.
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