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OLG Köln, 24.11.2006 - 81 Ss-OWi 71/06 - 210 B |
Zitiervorschläge
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 2006 - 81 Ss-OWi 71/06 - 210 B (https://dejure.org/2006,74672)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungsgeld wegen des Betreibens eines Fernstudienganges ohne eine entsprechende Erlaubnis
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Köln, 04.11.2004 - 521 OWi 100/03
Auszug aus OLG Köln, 24.11.2006 - 81 Ss OWi 71/06
Sie schränkt dagegen nicht die Anwendbarkeit des FernUSG ein (…so auch Faber/Schade, FernUSG, § 19 Rdn. 5; AG Köln, Urteil vom 4.11.2004, 521 Owi 100/03). - BayObLG, 13.10.1999 - 3 ObOWi 88/99
Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer zu untertariflichen Bedingungen
Auszug aus OLG Köln, 24.11.2006 - 81 Ss OWi 71/06
Der Betroffene kann sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befinden, wenn er sich auf Auskünfte von zuständigen Stellen verlässt (BayObLG NStZ 2000, 148; vgl. a. Korte NStZ 2000, 407). - BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65
Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten
Auszug aus OLG Köln, 24.11.2006 - 81 Ss OWi 71/06
Unvermeidlich ist ein Verbotsirrtum, wenn der Täter trotz der ihm nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seinem Lebens- und Berufskreis zuzumutenden Anspannung des Gewissens - soweit es strafrechtliche Verbote betrifft - bzw. der geistigen Erkenntniskräfte - soweit es Verbote des Ordnungswidrigkeitenrechts betrifft - die Einsicht in das Unrechtmäßige seines Handelns nicht zu gewinnen vermag (SenE v. 23.12.2003 - Ss 537/03 B - vgl. BGHSt 21, 18 [20] = NJW 1966, 842;… Rengier, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 57 ff.;… Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 11 Rdnr. 24, jeweils m. w. Nachw.). - Drs-Bund, 03.11.1975 - BT-Drs 7/4245
Auszug aus OLG Köln, 24.11.2006 - 81 Ss OWi 71/06
Dementsprechend heißt es auch in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (v. 03.11.1975 - BT-Drucks. 7/4245 Seite 14) zu § 1 FernUSG, die Bestimmung finde "keine Anwendung auf Fernunterricht, der auf öffentlich-rechtlicher Grundlage veranstaltet wird (z.B. Rundfunk- und Fernsehanstalten, Fernuniversitäten, innerdienstlicher Fernunterricht einer Behörde), es sei denn, daß im Einzelfall ein privatrechtlich gestalteter Fernunterrichtsvertrag vorliegt".
- LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
Zahlungsanspruch eines Coachs bei fehlender Zulassung nach dem …
Auch das OLG Köln geht in einer Entscheidung in einer Bußgeldsache dann von einer räumlichen Trennung aus, wenn weniger als die Hälfte des Lehrgangsstoffes im herkömmlichen Nah- oder Direktunterricht vermittelt würde (OLG Köln, Beschl. v. 24. November 2006 - 81 Ss-OWi 71/06 - 210 B Rn. 10). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 10419/15
Hochschulrecht - Zulassung eines Fernlehrgangs einer öffentlichen Hochschule
Art. 2 des Staatsvertrages ist daher keinerlei selbständiger materiell-rechtlicher Gehalt beizumessen, sondern er enthält lediglich eine Wiederholung des § 1 FernUSG (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24. November 2006 - 81 Ss-OWi 71/06-210 B -, juris Rn. 28;… Vennemann, a.a.O., § 19 Rn. 3).Nur letztere unterliegen bei Vorliegen auch der übrigen Voraussetzungen des § 1 FernUSG der Zulassungspflicht nach § 12 Abs. 1 FernUSG (…vgl. BT-Drucks. 7/4245, S. 14;… BT-Drucks. 17/6208, S. 10; OLG Köln, Beschluss vom 24. November 2006 - 81 Ss-OWi 71/06-210 B -, juris Rn. 15;… Vennemann, a.a.O., § 1 Rn. 6).
- LG München I, 12.02.2024 - 29 O 12157/23
Coaching kein Fernunterricht
Diese Ansicht wurde auch vom OLG Köln unterstützt, das in einer Entscheidung in einer Bußgeldsache von einer räumlichen Trennung ausging, wenn weniger als die Hälfte des Lehrstoffes im herkömmlichen Nah- oder Direktunterricht vermittelt wurde (OLG Köln, Beschluss vom 24. November 2006 - 81 SsOWi 71/06 - 210 B Rn. 10). - LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23 "[...] Auch das OLG Köln geht in einer Entscheidung in einer Bußgeldsache dann von einer räumlichen Trennung aus, wenn weniger als die Hälfte des Lehrgangsstoffes im herkömmlichen Nah- oder Direktunterricht vermittelt würde (OLG Köln, Beschl. v. 24. November 2006 81 Ss-OWi 71/06 210 B Rn. 10).