Rechtsprechung
OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 132/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG § 69 b
- aufrecht.de
Urheberschaft bei Programmierung in der Freizeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz auf Grund Deaktivierung der Software durch einen unberechtigten Zugriff auf Rechner; Rechtserwerb des Arbeitgebers bei Schaffung des Computerprogramms durch einen Arbeitnehmer in dessen Freizeit oder während der regulären Arbeitszeit
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
TKD-Programme
§ 69b UrhG
- Judicialis
UrhG § 69 b
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 69b
Urheberrecht des Arbeitgebers an Computerprogramm bei zeitweiser Freistellung des Mitarbeiters von betrieblicher Anwesenheitspflicht und sonstigen Tätigkeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Handhabung von Arbeitnehmerwerken - Urheberrecht im Arbeitsverhältnis
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Software gehört dem Arbeitgeber
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Wer ist Urheber bei Software-Erstellung durch Mitarbeiter in der Freizeit?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Urheberrecht: Programmentwicklung im Home Office
- kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)
Urheberrecht im Arbeitsverhältnis
- beck.de (Leitsatz)
Programmschöpfung in der Freizeit
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Wer ist Urheber bei Software-Erstellung durch Mitarbeiter in der Freizeit?
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.06.2004 - 28 O 286/03
- OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 132/04
Papierfundstellen
- GRUR 2005, 863 (Ls.)
- GRUR-RR 2005, 302
- MMR 2005, 616
- K&R 2005, 328
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 09.06.2004 - 28 O 286/03
Anforderungen an das Vorliegen des urheberrechtlichen …
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 132/04
Die Berufung des Beklagten gegen das am 09.06.2004 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 286/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kostenausspruch der richtig als Teilurteil zu bezeichnenden Entscheidung aufgehoben wird.