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   OLG Köln, 25.02.2014 - I-2 Wx 38/14   

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OLG Köln, 25.02.2014 - I-2 Wx 38/14 (https://dejure.org/2014,14868)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.2014 - I-2 Wx 38/14 (https://dejure.org/2014,14868)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - I-2 Wx 38/14 (https://dejure.org/2014,14868)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines nicht vertretungsbefugten Verfahrensbevollmächtigten; Länge der Beschwerdefrist im Verfahren der Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde eines nicht vertretungsbefugten Verfahrensbevollmächtigten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 139
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13

    Beschwerdefrist im Erbbaurecht

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2014 - 2 Wx 38/14
    Es entspricht der überwiegenden Meinung, der der Senat folgt, dass im Verfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG die Beschwerde auch dann in der verkürzten Frist des § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG einzulegen ist, wenn durch die angefochtene Entscheidung der Ersetzungsantrag zurückgewiesen worden ist Denn nach § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, auf den § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbbauRG verweist, ist mangels einer Differenzierung im Gesetz zwischen einer erteilten und einer abgelehnten Genehmigung sowie mangels anders lautender gesetzlicher Bestimmungen von einer einheitlichen zweiwöchigen Frist zur Einlegung der Beschwerde auszugehen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23.05.2013 - 20 W 96/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2013 -15 W 199/12 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2013 - 3 Wx 173/13 - juris - von Oefele/Heinemann, Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 7 ErbbauRG Rdz. 16; Keidel/Sternal, FamFG 18. Auflage 2014, § 63 Rn. 14c; a. A. Palandt/Bassenge, BGB, 73. Auflage 2014, § 7 ErbbauRG Rn. 9).
  • OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12

    Gerichtliche ersetzung der Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Veräußerung

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2014 - 2 Wx 38/14
    Es entspricht der überwiegenden Meinung, der der Senat folgt, dass im Verfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG die Beschwerde auch dann in der verkürzten Frist des § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG einzulegen ist, wenn durch die angefochtene Entscheidung der Ersetzungsantrag zurückgewiesen worden ist Denn nach § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, auf den § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbbauRG verweist, ist mangels einer Differenzierung im Gesetz zwischen einer erteilten und einer abgelehnten Genehmigung sowie mangels anders lautender gesetzlicher Bestimmungen von einer einheitlichen zweiwöchigen Frist zur Einlegung der Beschwerde auszugehen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23.05.2013 - 20 W 96/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2013 -15 W 199/12 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2013 - 3 Wx 173/13 - juris - von Oefele/Heinemann, Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 7 ErbbauRG Rdz. 16; Keidel/Sternal, FamFG 18. Auflage 2014, § 63 Rn. 14c; a. A. Palandt/Bassenge, BGB, 73. Auflage 2014, § 7 ErbbauRG Rn. 9).
  • BayObLG, 10.03.1999 - 3Z BR 265/94

    Schutzwürdiges Interesse an der Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung des

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2014 - 2 Wx 38/14
    (1/10 des auf der Grundlage des im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreises geschätzten Wertes; vgl. BayObLG FGPrax 1999, 89; Ingenstau/Hustedt, aaO, § 7 Rn. 53).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2013 - 3 Wx 173/13
    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2014 - 2 Wx 38/14
    Es entspricht der überwiegenden Meinung, der der Senat folgt, dass im Verfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG die Beschwerde auch dann in der verkürzten Frist des § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG einzulegen ist, wenn durch die angefochtene Entscheidung der Ersetzungsantrag zurückgewiesen worden ist Denn nach § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, auf den § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbbauRG verweist, ist mangels einer Differenzierung im Gesetz zwischen einer erteilten und einer abgelehnten Genehmigung sowie mangels anders lautender gesetzlicher Bestimmungen von einer einheitlichen zweiwöchigen Frist zur Einlegung der Beschwerde auszugehen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23.05.2013 - 20 W 96/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2013 -15 W 199/12 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2013 - 3 Wx 173/13 - juris - von Oefele/Heinemann, Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 7 ErbbauRG Rdz. 16; Keidel/Sternal, FamFG 18. Auflage 2014, § 63 Rn. 14c; a. A. Palandt/Bassenge, BGB, 73. Auflage 2014, § 7 ErbbauRG Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2005 - 20 W 63/04

    Erbbaurecht: Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes auf eine

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2014 - 2 Wx 38/14
    Eine Beeinträchtigung bzw. Gefährdung des Zwecks ist anzunehmen, wenn die Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag nicht an den Erwerber weitergegeben werden (OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 387).
  • OLG München, 06.04.2018 - 34 Wx 19/17

    Anspruch auf Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer

    Soweit in früheren Entscheidungen das Interesse der Beteiligten an der Entscheidung bewertet und daher auf einen Anteil von 1/10 oder 1/5 des Werts des zustimmungsdbedürftigen Rechtsgeschäfts festgesetzt wurde (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 89; OLG Köln FGPrax 2014, 139), basiert dies auf einer überholten Rechtslage.
  • OLG Celle, 21.09.2017 - 18 W 38/17

    Grundbuch: Inkassounternehmen vertretungsbefugt?

    b) Entweder ergibt sich die uneingeschränkte Vertretungsbefugnis aus § 15 Abs. 1 Satz 1, § 30 GBO, wonach im Grundbuchverfahren bei - wie hier - reinen Eintragungsanträgen sowohl das Antragsschreiben als auch die Vollmacht von § 29 Abs. 1 GBO generell ausgenommen seien; oder - folgte man der Gegenansicht, wonach der in § 10 Abs. 2 FamFG bestimmte Ausschluss der Vertretungsbefugnis auf das Grundbuchverfahren durchschlage, wenn Antrag und/oder Vollmacht nicht in der von § 29 Abs. 1 GBO bestimmten Form eingereicht werden - wirkte sich der Mangel nicht aus, weil der Inkassodienstleister den Eintragungsantrag (§ 13 Abs. 1 GBO, § 867 Abs. 1 ZPO) im Namen der Beteiligten zu 1 mangels vorheriger Zurückweisung (vgl. dazu: OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2014 - 2 Wx 38/14; Schöpflin in Schulte-Brunert/Weinreich, FamFG, 5. Aufl., § 10 Rn. 21; MünchKomm-FamFG/Pabst, 2. Aufl., § 10 Rn. 37; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 10 Rn. 40; Jennissen in Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 10 Rn. 20) nach § 10 Abs. 3 Satz 2 FamFG zunächst wirksam stellen konnte.
  • OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 6 UF 55/23

    Bestellung eines Ergänzungspflegers

    Auch die Einlegung eines Rechtsmittels durch eine nicht nach § 10 Abs. 2 FamFG vertretungsbefugte Person ist danach wirksam, wenn die vertretende Person nicht zuvor zurückgewiesen worden ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2014 - I-2 Wx 38/14 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2023 - 6 WF 43/23

    Vertretungsbefugnis nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FamFG

    Die Einlegung eines Rechtsmittels durch eine nicht nach § 10 Abs. 2 FamFG vertretungsbefugte Person ist nur wirksam, wenn die vertretende Person nicht zuvor zurückgewiesen worden ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2014 - I-2 Wx 38/14 -, Rn. 29, juris).
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