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   OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13   

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OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13 (https://dejure.org/2015,10701)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.2015 - 13 U 96/13 (https://dejure.org/2015,10701)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 13 U 96/13 (https://dejure.org/2015,10701)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    Das sind Fälle, in denen dem Gesellschafter vorgeworfen wird, durch seinen Eingriff das Gesellschaftsvermögen kompensationslos, d.h. ohne angemessenen Ausgleich entzogen und durch diesen Eingriff die Insolvenz der Gesellschaft herbeigeführt oder vertieft zu haben (BGHZ 173, 246; BGH, Urteil vom 24. Juli 2012, ZIP 2012, 1804 Rdn. 25).

    bb) Einem Anspruch aus § 826 BGB unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtungshaftung als besonderer Fallgruppe der allgemeinen deliktischen Haftung aus § 826 BGB steht schon entgegen, dass es sich bei der Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters bei der GmbH nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um eine reine Innenhaftung handelt mit der Folge, dass die Gläubiger der Gesellschaft keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Gesellschafter aus § 826 BGB haben, sondern sich lediglich im Wege der Vollstreckung aufgrund eines Titels gegen die Gesellschaft deren Ansprüche gegen den Gesellschafter pfänden und überweisen lassen können (BGHZ 173, 246 ff., Tz. 33, 36 - Trihotel).

    Dieser muss sittenwidrig sein, wofür der Bundesgerichtshof verlangt, dass es sich um einen gezielten, betriebsfremden Zwecken dienenden Eingriff handelt (BGHZ 173, 246 ff., Tz. 31 - Trihotel; vgl. auch Verse in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. § 13 GmbHG Rdn. 57).

  • LG Aachen, 16.04.2013 - 10 O 96/12

    Ausschluss des Rückgriffs auf die Gesellschafter einer Darlehensnehmerin

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 16. April 2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 96/12 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerinnen beantragen, das am 16. April 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 10 O 96/12 - abzuändern und.

  • OLG München, 28.06.2001 - 24 U 129/00

    Zum Widerruf einer Bürgschaft bei nach Bürgschaftsübernahme erfolgter, objektiv

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    c) Diese Haftung kann durch eine abweichende Vereinbarung mit dem Gläubiger beschränkt sowie anfänglich oder nachträglich ausgeschlossen werden (BGHZ 142, 315; OLG München WM 2003, 1324, 1327; Karsten Schmidt in: MünchKomm-HGB 3. Aufl. § 128 Rdn. 14; Steitz in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht 2. Aufl. § 128 Rdn. 13).

    Die Vereinbarung kann sogar stillschweigend erfolgen; wegen ihrer Ungewöhnlichkeit ist bei der Feststellung des erforderlichen Verzichtswillens des Gläubigers aber mit äußerster Sorgfalt vorzugehen (OLG München WM 2003, 1324, 1327).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 252/10

    GmbH in der Liquidation: Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei der

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    Voraussetzung des objektiven Tatbestands der Existenzvernichtungshaftung ist bei der GmbH, die ihren Gläubigern mit ihrem gesamten Vermögen haftet, ein Eingriff in das Vermögen der Gesellschaft, durch den deren Insolvenz herbeigeführt oder vertieft, ggf. auch nur im Liquidationsverfahren deren Fähigkeit zur Deckung der Gesellschaftsschulden entscheidend beeinträchtigt worden ist (BGH NJW 2009, 2127; BGH WM 2012, 1034).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 292/07

    Sanitary

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    Voraussetzung des objektiven Tatbestands der Existenzvernichtungshaftung ist bei der GmbH, die ihren Gläubigern mit ihrem gesamten Vermögen haftet, ein Eingriff in das Vermögen der Gesellschaft, durch den deren Insolvenz herbeigeführt oder vertieft, ggf. auch nur im Liquidationsverfahren deren Fähigkeit zur Deckung der Gesellschaftsschulden entscheidend beeinträchtigt worden ist (BGH NJW 2009, 2127; BGH WM 2012, 1034).
  • BGH, 24.07.2012 - II ZR 177/11

    Existenzvernichtungshaftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers: Beginn der

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    Das sind Fälle, in denen dem Gesellschafter vorgeworfen wird, durch seinen Eingriff das Gesellschaftsvermögen kompensationslos, d.h. ohne angemessenen Ausgleich entzogen und durch diesen Eingriff die Insolvenz der Gesellschaft herbeigeführt oder vertieft zu haben (BGHZ 173, 246; BGH, Urteil vom 24. Juli 2012, ZIP 2012, 1804 Rdn. 25).
  • BGH, 14.11.2005 - II ZR 178/03

    Geltendmachung der Durchgriffshaftung eines Gesellschafters für die

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    Die (echte) Durchgriffshaftung kommt bei der GmbH mit Rücksicht darauf, dass sie eine Durchbrechung des § 13 Abs. 2 GmbH darstellt, nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht und wird in der Rechtsprechung mit dem Missbrauch der Rechtsform der GmbH begründet (BGHZ 165, 85; 175, 12).
  • BGH, 24.11.1989 - V ZR 240/88

    Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    Diese richtet sich im Ausgangspunkt nach der sog. lex causae, das heißt demjenigen Recht, das auf den Vertrag Anwendung findet (st. Rspr. und einhellige Meinung zu Art. 27 EGBGB, vgl. etwa BGH NJW-RR 1990, 248 f.; Spellenberg in: MünchKomm-BGB 5. Aufl. Art. 12 Rom I-VO Rdn. 11 m.w.Nachw., für neuere Verträge gesetzlich klargestellt in Art. 12 Abs. 1 lit. a Rom I-VO).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    Vielmehr erlaubt es der Grundsatz der Privatautonomie den Vertragsparteien - bis an die Grenze der Sittenwidrigkeit - selbst unangemessene Regelungen zu vereinbaren (BAG NJW 2005, 3305, 3309; Olzen/Looschelders in: Staudinger, BGB Neubearb. 2015, § 242 Rdn. 341 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 239/05

    Kolpingwerk

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    Die (echte) Durchgriffshaftung kommt bei der GmbH mit Rücksicht darauf, dass sie eine Durchbrechung des § 13 Abs. 2 GmbH darstellt, nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht und wird in der Rechtsprechung mit dem Missbrauch der Rechtsform der GmbH begründet (BGHZ 165, 85; 175, 12).
  • BGH, 27.11.2012 - XI ZR 144/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Haftungsquote eines Gesellschafters für eine

  • OLG München, 10.12.2002 - 13 U 4315/99

    Klausel über Haftungsausschluss für verdeckte Mängel

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

  • OLG Celle, 01.03.2006 - 7 U 79/05

    Haftungsausschließende Individualklausel in einem Architektenvertrag;

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