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   OLG Köln, 25.03.2015 - 19 U 59/14   

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https://dejure.org/2015,42457
OLG Köln, 25.03.2015 - 19 U 59/14 (https://dejure.org/2015,42457)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.03.2015 - 19 U 59/14 (https://dejure.org/2015,42457)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. März 2015 - 19 U 59/14 (https://dejure.org/2015,42457)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines kurz zuvor vom Fahrbahnrand angefahrenen Lkw mit einem Lkw des fließenden Verkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 46/13

    Zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung bei einem

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2015 - 19 U 59/14
    Ein verschuldensunabhängiger Anspruch aus § 478 Abs. 2 BGB (Regress) scheitert wiederum daran, dass am Ende der Vertragskette zum einen kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag steht, zum anderen aber auch kein Verbrauchergeschäft vorliegt und in diesen Fällen mangels Regelungslücke bzw. vergleichbarer Sachverhalte zudem nach h. M. eine analoge Anwendung dieser Vorschrift ausscheidet (vgl. BGH, NJW 2014, 2183; BeckRS 2013, 15325; Palandt/Weidenkaff, BGB, 74. Aufl. 2015, § 478 Rn. 3; BeckOK BGB/Faust, BGB, Stand: 01.08.2014, § 478 Rn. 5; MüKo/Lorenz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 478 Rn. 14; Keiser, Jus 2014, 961; Witt, NJW 2014, 2156).

    Dies ist zwar - vor allem im Fall eines Werklieferungsvertrages über eine unvertretbare Sache - nicht unumstritten, entspricht aber herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, NJW 2014, 2183 m. w. N; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 278 Rn. 13; BeckOK BGB/Lorenz, a. a. O., Stand: 01.03.2011, § 278 Rn. 28; Jauernig/Stadler, a. a. O., § 278 Rn. 16; Staudinger/Caspers, a. a. O., § 278 Rn. 37; a. A. MüKo/Grundmann, a. a. O., § 278 Rn. 31; Wellner, NJW 2012, 2312; Keiser, a. a. O.), der sich der Senat anschließt.

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2015 - 19 U 59/14
    Diese frühere Rechtsprechung nach der Differenztheorie (vgl. BGH, NJW 1978, 814) hat der Bundesgerichtshof jedoch aufgegeben und stellt jenseits von etwaigen Vorteilsausgleichskonstellationen unter Anerkennung der jeweils autonom zu bewertenden Ansprüche nunmehr zutreffend ausschließlich auf das Rechtsinstitut der Aufrechnung ab (BGH, NJW 2005, 2771; NZBau 2011, 428).
  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2015 - 19 U 59/14
    Diese frühere Rechtsprechung nach der Differenztheorie (vgl. BGH, NJW 1978, 814) hat der Bundesgerichtshof jedoch aufgegeben und stellt jenseits von etwaigen Vorteilsausgleichskonstellationen unter Anerkennung der jeweils autonom zu bewertenden Ansprüche nunmehr zutreffend ausschließlich auf das Rechtsinstitut der Aufrechnung ab (BGH, NJW 2005, 2771; NZBau 2011, 428).
  • AG Groß-Gerau, 26.03.1981 - 7 F 124/81

    Gemeinschaftliche Sorge geschiedener Eltern über aus der Ehe hervorgegangene

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2015 - 19 U 59/14
    Eine Pflicht zur Untersuchung der bezogenen Scheiben bestand darüber hinaus für die Klägerin nicht (vgl. BGH, NJW 1981, 1279).
  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 209/07

    AGB eines Architektenvertrages: Klauselkontrolle der Einschränkung der

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2015 - 19 U 59/14
    Diese frühere Rechtsprechung nach der Differenztheorie (vgl. BGH, NJW 1978, 814) hat der Bundesgerichtshof jedoch aufgegeben und stellt jenseits von etwaigen Vorteilsausgleichskonstellationen unter Anerkennung der jeweils autonom zu bewertenden Ansprüche nunmehr zutreffend ausschließlich auf das Rechtsinstitut der Aufrechnung ab (BGH, NJW 2005, 2771; NZBau 2011, 428).
  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2015 - 19 U 59/14
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt sich die richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB (Nacherfüllung schließt Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache sowie Einbau der reparierten bzw. als Ersatz gelieferten Sache ein) auf den Verbrauchsgüterkauf und ist auf Kaufverträge zwischen Unternehmern nicht übertragbar (BGH, NJW 2013, 220).
  • BGH, 16.04.2013 - VIII ZR 375/11

    Vertrag über die Herstellung eines Parkettbodens in einem Bauvorhaben: Rechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2015 - 19 U 59/14
    Ein verschuldensunabhängiger Anspruch aus § 478 Abs. 2 BGB (Regress) scheitert wiederum daran, dass am Ende der Vertragskette zum einen kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag steht, zum anderen aber auch kein Verbrauchergeschäft vorliegt und in diesen Fällen mangels Regelungslücke bzw. vergleichbarer Sachverhalte zudem nach h. M. eine analoge Anwendung dieser Vorschrift ausscheidet (vgl. BGH, NJW 2014, 2183; BeckRS 2013, 15325; Palandt/Weidenkaff, BGB, 74. Aufl. 2015, § 478 Rn. 3; BeckOK BGB/Faust, BGB, Stand: 01.08.2014, § 478 Rn. 5; MüKo/Lorenz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 478 Rn. 14; Keiser, Jus 2014, 961; Witt, NJW 2014, 2156).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 6 U 50/18

    Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit eines Fressgitter-Paneels

    Auch begründet eine Untersuchungsobliegenheit des Verkäufers gegenüber seinem Lieferanten aus § 377 Abs. 1 HGB keine drittschützende Sorgfaltspflicht im Sinne von § 276 Abs. 2 BGB gegenüber seinem Abnehmer, sondern betrifft ihn nur in seinen eigenen Angelegenheiten (OLG Köln, Beschluss vom 25.03.2015 - 19 U 59/14, juris Rn. 39).
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