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   OLG Köln, 25.05.1992 - 2 Wx 21/92   

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https://dejure.org/1992,3284
OLG Köln, 25.05.1992 - 2 Wx 21/92 (https://dejure.org/1992,3284)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.1992 - 2 Wx 21/92 (https://dejure.org/1992,3284)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - 2 Wx 21/92 (https://dejure.org/1992,3284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erblasser; Enkelkinder; Abkömmlinge; Ehelich; Testamentsauslegung; Nacherben; Erzeugung; Nach dem Erbfall

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1417
  • DNotZ 1993, 814
  • Rpfleger 1992, 391
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.12.1991 - 2 Wx 33/91

    Erlass eines negativen Vorbescheids bzgl. eines Erbscheins bei nicht

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.1992 - 2 Wx 21/92
    Das Oberlandesgericht Köln führt seine Rechtsprechung (vgl. OLG Köln in FamRZ 1992, 475 = NJW-RR 1992, 1031) zu nach dem Erbfall erzeugter Enkelkinder fort.

    Der Senat betont erneut, daß die Auslegungsregel des § 2101 BGB - wonach bei Einsetzung einer zur Zeit des Erbfalls noch nicht erzeugten Person im Zweifel anzunehmen ist, daß sie als Nacherbe eingesetzt ist - nicht für die Frage, ob eine noch nicht erzeugte Person eingesetzt ist, gelte (so schon: OLG Köln, FamRZ 1992, 475 = NJW-RR 1992, 1031 ).

  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85

    Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.1992 - 2 Wx 21/92
    Die Rechtsprechung des BGH zur auflösend bedingten Vollerbeneinsetzung des überlebenden Ehegatten für den Fall der Wiederverheiratung (BGH, FamRZ 1986, 155 = NJW 1988, 59), wobei der BGH im übrigen offengelassen hat, inwieweit der auflösend bedingte Vollerbe den Beschränkungen eines Vorerben unterworfen ist) ist auf den Fall der Erbeinsetzung nachgeborener Enkelkinder nicht übertragbar.
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 1a Z 73/88

    Auslegung eines Erbvertrags ; Beschränkung der Testierfreiheit; Abweichen vom

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.1992 - 2 Wx 21/92
    Es bestätigt die Auffassungen der Instanzgerichte, daß unter »etwa meiner Tochter weiter geborenen ehelichen Abkömmlingen« nicht nur die bis zum Eintritt des Erbfalls weiter geborenen Kinder der einzigen Tochter des Erblassers zu verstehen sind, sondern alle in Zukunft geborenen ehelichen Abkömmlinge, also auch die im Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht erzeugten (vgl. zur Auslegung auch: BayObLG, FamRZ 1991, 1359 = NJW-RR 1991, 586 ).
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