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   OLG Köln, 25.05.2012 - I-20 U 249/11   

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OLG Köln, 25.05.2012 - I-20 U 249/11 (https://dejure.org/2012,20645)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2012 - I-20 U 249/11 (https://dejure.org/2012,20645)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - I-20 U 249/11 (https://dejure.org/2012,20645)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 7 U 170/10

    Zum Umfang der dem Kapitallebensversicherer obliegenden Informations- und

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Selbst wenn aber das Poolvermögen mit einem Aktienfonds verglichen werden könnte, folgt daraus nicht, dass die Entwicklung der Anteilspreise ähnlich verlaufen muss, weil die Beklagte mit dem von ihr praktizierten Glättungsverfahren Kursschwankungen ausgleichen will und Überschüsse nicht sofort, sondern erst als Fälligkeitsbonus den Ablaufleistungen, aber nicht den garantierten Anteilspreisen zuweist (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2011, 7 U 170/10, juris).

    Zwar mag eine weitergehende Informations- und Beratungspflicht des Versicherers anzunehmen sein, wenn für diesen erkennbar ist, dass der Interessent durch den Vermittler in einem für seine Vertragsentscheidung erheblichen Punkt nicht vollständig oder nicht zutreffend informiert worden ist (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2011, 7 U 170/10, juris).

    Dies stellt er in einem solchen Fall aber dadurch sicher, dass er den Maklern, die am Vertrieb seines Produkts interessiert sind, die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt und selbst die schriftliche Verbraucherinformation erteilt (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2011, 7 U 170/10, juris).

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Zwar war die Beklagte zur richtigen und vollständigen Information über alle Umstände verpflichtet, die für den Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. die Anlageentscheidung des Zedenten (erkennbar) von besonderer Bedeutung waren (vgl. nur BGH, NJW 1998, 2898, 2899; OLG Dresden, Urteil vom 19.11.2010, 7 U 1358/09, BeckRS 2011, 02249).

    In seiner Entscheidung vom 09.07.1998 - III ZR 158/97, veröffentlicht in NJW 1998, 2898 - hat der Bundesgerichtshof gerade darauf abgestellt, dass die Rentabilität des fremdfinanzierten Anlagemodells auf dem prospektierten Zinsgefälle zwischen der Effektivverzinsung der Versicherungsbeiträge und dem Kreditzins beruht habe.

  • OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10

    Bei fehlender Kenntnisnahme nicht eingetretener Renditeversprechen über einen

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Alle aufgezählten Verwertungsmöglichkeiten betreffen ausschließlich die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche (s. auch OLG Celle, Urteil vom 31. März 2011, Az.: 8 U 154/10, BeckRS 2011, 14907, für einen im Wesentlichen gleichlautenden Abtretungsvertrag, sowie Urteil vom 12. Januar 2012, 8 U 151/11, BeckRS 2012, 02089).

    Soweit die Klägerin mit ihrem Einwand die Verteilung der erwirtschafteten Renditen im Rahmen des sog. "Glättungsverfahrens" beanstandet, ist es nicht von vornherein unzulässig, in einem Jahr erwirtschaftete Überschüsse mit in einem anderen Jahr erwirtschafteten Verlusten (oder nicht ganz so hohen Überschüssen) zu verrechnen, um so jedenfalls im Durchschnitt eine relativ gleichmäßige Wertsteigerung zu erreichen (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 31. März 2011, Az.: 8 U 154/10, BeckRS 2011, 14907).

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 151/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Gegen eine Einbeziehung auch der geltend gemachten Schadensersatzansprüche in die Abtretung spricht bereits deren Wortlaut; diese umfasst nach Ziffer 1 neben den gegenwärtigen und zukünftigen Rechten und Ansprüchen aus dem bezeichneten Lebensversicherungsvertrag auch die Ansprüche aus allen damit verbundenen Zusatzversicherungen, während Ansprüche aufgrund vorvertraglicher Pflichtverletzungen nicht ausdrücklich erwähnt werden (in diesem Sinne auch: OLG Celle, Urteil vom 12. Januar 2012, 8 U 151/11, BeckRS 2012, 02089; OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Mai 2011, 7 U 133/10, juris Rn. 127; LG Freiburg, Urteil vom 12. Juni 2009, 5 O 354/07).

    Alle aufgezählten Verwertungsmöglichkeiten betreffen ausschließlich die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche (s. auch OLG Celle, Urteil vom 31. März 2011, Az.: 8 U 154/10, BeckRS 2011, 14907, für einen im Wesentlichen gleichlautenden Abtretungsvertrag, sowie Urteil vom 12. Januar 2012, 8 U 151/11, BeckRS 2012, 02089).

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Die Verwendung eines Antragsformulars eines Versicherers gehört sowohl zur Tätigkeit eines Agenten als auch eines Maklers und dient in jedem Fall der organisatorischen Abwicklung beim Zustandekommen des Versicherungsvertrages, ohne dass daraus geschlossen werden könnte, der Vermittler des Vertrages stehe auf der einen oder anderen Seite (vgl. BGH NJW-RR 2000, 316, 318).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Zwar steht die selbständige Stellung des Maklers seiner Einordnung als Erfüllungsgehilfe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht grundsätzlich entgegen; übernimmt er mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, so wird er in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten (vgl. BGH NJW-RR 1997, 116 = VersR 1997, 877).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Die Marktpreisanpassung steht auch mit dem für das Versicherungsrecht typischen Grundgedanken einer Risikogemeinschaft und damit des Ausgleichs der verschiedenen Interessen der Beteiligten (vgl. hierzu BVerfG VersR 2005, 1127) im Einklang.
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 269/06

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Die Beratungspflicht des Versicherers entfällt nämlich dann, wenn die Lebensversicherung von einem Versicherungsmakler vermittelt wird (vgl. Ebers, in: Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG, 2. Aufl., § 6 Rn. 11), der als treuhänderischer Sachwalter für den Versicherungsnehmer tätig wird und deswegen zur Beratung und Betreuung seines Kunden verpflichtet ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1503, 1504).
  • OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06

    Private Rentenversicherung: Auskunfts- und Beratungspflichten des Versicherers

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Eine weitergehende Aufklärung kann ihm im Einzelfall zwar obliegen, wenn besondere Umstände dies gebieten (vgl. OLG Stuttgart r + s 2009, 28, 29).
  • BGH, 13.12.2007 - V ZR 64/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Erhebung einer negativen

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Er hat bei der Verteilung der Kosten erster Instanz dem Umstand Rechnung getragen, dass der Drittwiderbeklagte nur zu einem geringen Teil am Rechtsstreit beteiligt ist, weil der Gegenstandswert einer als isolierten Drittwiderklage erhobenen negativen Feststellungsklage gegen einen Dritten, der sich - wie vorliegend der Zedent - eines Anspruchs gegen den Beklagten nicht berühmt, nur einem Bruchteil des Wertes des geleugneten Anspruchs entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2007, V ZR 64/07, juris).
  • OLG Köln, 04.06.2007 - 5 U 21/07

    Fehlende Information über alternative Gestaltungsmöglichkeiten stellt keine

  • OLG Celle, 24.08.2009 - 11 W 34/09
  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 296/07

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Anspruch der Versicherten auf

  • BGH, 13.06.2007 - IV ZR 330/05

    Umfang der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer kapitalbildenden

  • EuGH, 20.05.2010 - C-111/09

    CPP Vienna Insurance Group - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage eines

  • OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09

    Aufklärungspflichten des Versicherungsvermittlers über die Risiken einer

  • OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 133/10

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Schadensersatzanspruch des

  • OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10

    Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 286/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Dieser auf Rückabwicklung des Vertrages gerichtete Anspruch hat eine andere Ursache und ein anderes Ziel als Ansprüche, deren Rechtsgrund in der Durchführung oder Kündigung des Lebensversicherungsvertrages liegt, und ist daher vom Wortlaut der Abtretungsvereinbarung nicht erfasst (so auch zu vergleichbar formulierten Sicherungsabtretungen in anderen Verfahren gegen die Beklagte: OLG Köln - 20 U 249/11 n.v. = IV ZR 195/12; OLG Celle - 8 U 151/11, juris, Rn. 55; OLG Stuttgart - 7 U 133/10, juris Rn. 127; OLG Karlsruhe - 12 U 173/10, juris Rn. 52; OLG München - 25 U 2195/09 n.v. = IV ZR 277/11).
  • LG Bonn, 14.09.2016 - 9 O 526/15

    Versicherungsmakler, Zurechnung

    Die Beratungspflicht des Versicherers entfällt sogar grundsätzlich vollständig, wenn die Versicherung durch einen Versicherungsmakler vermittelt wird (vgl. z.B. OLG Köln, Urteil vom 25.05.2015, 20 U 249/11, Rn. 86).

    Soweit der Bundesgerichtshof tatsächlich meinen sollte, dass in einer solchen Fallkonstellation alleine die abstrakte Kenntnis des Versicherers vom Umstand, dass bei der Vermittlung seines Lebensversicherungsprodukts zugleich eine Fremdfinanzierung empfohlen und vorgenommen werden würde (aufgrund der ihr bekannten ständigen Übung des jeweiligen Versicherungsmaklers), ausreicht, zum Einen den Pflichtenkreis der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer dahingehend massiv zu erweitern, dass den Versicherer nicht nur auf sein eigenes Produkt bezogene Beratungspflichten treffen würde (was im Grundsatz bei der Vermittlung durch einen Versicherungsmakler schon nicht der Fall ist, vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.05.2015, 20 U 249/11, Rn. 86 m.w.N.), sondern darüber hinausgehend der Versicherer effektiv inhaltsgleiche Beratungspflichten wie im Anlageberatungsrecht hätte, weil er nunmehr umfassend bezogen auf das einheitliche (Anlage-)Produkt aus Kapitallebensversicherung und Darlehen eine anlagegerechte (und auch anlegergerechte) Beratung hätte durchführen müssen, vermag die Kammer dieser Auffassung nicht zuzustimmen.

    Ein Versicherer ist zur richtigen und vollständigen Information über alle Umstände verpflichtet, die für den Abschluss des Versicherungsvertrags erkennbar von besonderer Bedeutung sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.05.2015, 20 U 249/11, Rn. 44 nach "juris").

    Eine Pflicht zu umfassender Vermögens- und Anlageberatung trifft den Versicherer indes im Grundsatz nicht (OLG Köln, Urteil vom 25.05.2015, 20 U 249/11, Rn. 85 ff.).

  • OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Voraussetzungen eines

    Entscheidend ist in Bezug auf die Anwendbarkeit der Fernabsatzvorschriften - anders als z.B. bei der Frage der Haftung für Beratungsfehler eines Vermittlers (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.05.2012 - 20 U 249/11, zitiert nach juris Rn. 110) -, ob der Vermittler Informationen erteilen kann und in dem Sinne "soll", dass die Erwartungen der Vertragsparteien dahin gehen, dass er für Auskünfte zum Vertragsinhalt und zu Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 98/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Frage des Fernabsatzes bei

    Entscheidend ist in Bezug auf die Anwendbarkeit der Fernabsatzvorschriften - anders als z.B. bei der Frage der Haftung für Beratungsfehler eines Vermittlers (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.05.2012 - 20 U 249/11, zitiert nach juris Rn. 110) -, ob der Vermittler Informationen erteilen kann und in dem Sinne "soll", dass die Erwartungen der Vertragsparteien dahin gehen, dass er für Auskünfte zum Vertragsinhalt und zu Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
  • OLG Köln, 02.02.2017 - 12 U 115/16

    Begriff des Fernabsatzgeschäfts im Sinne von § 312c BGB a.F.

    Entscheidend ist in Bezug auf die Anwendbarkeit der Fernabsatzvorschriften - anders als z.B. bei der Frage der Haftung für Beratungsfehler eines Vermittlers (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.05.2012 - 20 U 249/11, zitiert nach juris Rn. 110) -, ob der Vermittler Informationen erteilen kann und in dem Sinne "soll", dass die Erwartungen der Vertragsparteien dahin gehen, dass er für Auskünfte zum Vertragsinhalt und zu Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
  • OLG Köln, 30.10.2018 - 12 U 35/18
    Entscheidend ist in Bezug auf die Anwendbarkeit der Fernabsatzvorschriften - anders als z.B. bei der Frage der Haftung für Beratungsfehler eines Vermittlers (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.05.2012 - 20 U 249/11, zitiert nach juris Rn. 110) -, ob der Vermittler Informationen erteilen kann und in dem Sinne "soll", dass die Erwartungen der Vertragsparteien dahin gehen, dass er für Auskünfte zum Vertragsinhalt und zu Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
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