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   OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97   

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OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97 (https://dejure.org/1998,1600)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.1998 - 12 U 271/97 (https://dejure.org/1998,1600)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 12 U 271/97 (https://dejure.org/1998,1600)
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Sturz über Salatblatt

§ 823 BGB, § 286 ZPO, Anscheinsbeweis bei Sturz in der Nähe des Gefahrenbereichs;

cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 282 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Anforderungen an den Entlastungsbeweis;

§ 254 Abs. 1 BGB, Sorgfaltsanforderungen für Besucher der Obst- und Gemüseabteilung eines Supermarktes

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Organisationsverschuldens des Geschäftsinhabers durch Betrauung einer bestimmten Person mit der Erfüllung der bedeutsamen Verkehrssicherungspflicht; Notwendigkeit eines Vortrags zur praktischen Anordnung betreffend die Reinigung der besonders gefährdeten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 678
  • VersR 1999, 861
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 22.04.1975 - 4 U 253/74
    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Wenn bewiesen ist, daß ein Kunde eines Geschäfts auf einem Obst- oder Gemüserest ausgerutscht ist, wird von der Rspr. unmittelbar daraus der Schluß gezogen, der Betreiber des Geschäfts habe objektiv seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da derartige Gefahrenstellen sich in stark frequentierten Geschäftsräumen nicht befinden dürfen (OLG München VersR a.a.O. u. VersR 1976, 1000; OLG Hamm VersR 1983, 43; OLG Schleswig a.a.O. 797; so wohl auch OLG Köln NJW 1972, 1050 = VersR 1972, 1148).

    bb) Neben dem Bestehen einer allgemeinen und ausreichenden Anordnung betreffend die Reinigung der besonders gefährdeten Abteilungen des Geschäfts müßte die Beklagte desweiteren beweisen, daß diese Anordnung am Unfalltag auch praktiziert worden ist, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, etwa weil das Blatt erst nach dem letzten Reinigungsgang kurz vor dem Erscheinen der Klägerin auf den Boden gefallen ist (OLG München VersR 1976, 1000; OLG Hamm a.a.O.; vgl auch OLG Köln -11. ZS- OLGR 1995, 128 = VersR 1995, 356 = NJW-RR 1995, 861).

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Im Anwendungsbereich dieser Haftungsregeln führt die Feststellung einer objektiven Pflichtwidrigkeit in analoger Anwendung des § 282 BGB zur Umkehr der Beweislast (BGH NJW 1986, 2757; OLG München VersR 1974, 269; OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart VersR 1991, 441), d.h. der Geschäftsinhaber muß darlegen und beweisen, daß ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft.

    Im Rahmen deliktischer Haftung findet zwar keine Beweislastumkehr analog § 282 BGB statt, in der Rspr. ist jedoch anerkannt, daß dann, wenn der objektive Sorgfaltsverstoß und damit die Verletzung der äußeren Sorgfaltspflicht feststeht, dies die Verletzung der inneren Sorgfalt indiziert oder ein Anscheinsbeweis für sie spricht (BGH NJW 1986, 2757, 2758; OLG Schleswig a.a.O. 797; Palandt/Thomas, BGB, 57. Aufl., § 823 RN 61, jeweils m.w.N.).

  • OLG München, 27.02.1973 - 1 U 2415/72
    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Wenn sich der Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß diese für den Sturz ursächlich war (OLG München VersR 1974, 269; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 158; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 796; zum Anscheinsbeweis für die Kausalität bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht s. auch BGH NJW 1994, 945).

    Im Anwendungsbereich dieser Haftungsregeln führt die Feststellung einer objektiven Pflichtwidrigkeit in analoger Anwendung des § 282 BGB zur Umkehr der Beweislast (BGH NJW 1986, 2757; OLG München VersR 1974, 269; OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart VersR 1991, 441), d.h. der Geschäftsinhaber muß darlegen und beweisen, daß ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft.

  • OLG Stuttgart, 29.08.1989 - 12 U 95/89

    Sicherungspflicht am Obst-und Gemüsestand im Supermarkt

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Im Anwendungsbereich dieser Haftungsregeln führt die Feststellung einer objektiven Pflichtwidrigkeit in analoger Anwendung des § 282 BGB zur Umkehr der Beweislast (BGH NJW 1986, 2757; OLG München VersR 1974, 269; OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart VersR 1991, 441), d.h. der Geschäftsinhaber muß darlegen und beweisen, daß ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft.
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Wenn sich der Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß diese für den Sturz ursächlich war (OLG München VersR 1974, 269; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 158; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 796; zum Anscheinsbeweis für die Kausalität bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht s. auch BGH NJW 1994, 945).
  • OLG Köln, 19.10.1994 - 11 U 78/94

    Verkehrssicherungspflicht in der Gemüseabteilung eines SB-Ladens -

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    bb) Neben dem Bestehen einer allgemeinen und ausreichenden Anordnung betreffend die Reinigung der besonders gefährdeten Abteilungen des Geschäfts müßte die Beklagte desweiteren beweisen, daß diese Anordnung am Unfalltag auch praktiziert worden ist, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, etwa weil das Blatt erst nach dem letzten Reinigungsgang kurz vor dem Erscheinen der Klägerin auf den Boden gefallen ist (OLG München VersR 1976, 1000; OLG Hamm a.a.O.; vgl auch OLG Köln -11. ZS- OLGR 1995, 128 = VersR 1995, 356 = NJW-RR 1995, 861).
  • OLG Köln, 18.01.1995 - 11 U 134/94

    Verkehrssicherungspflicht am Obst - und Gemüsestand im Selbstbedienungsladen;

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Diese Erwägungen führen bei Stürzen von Kunden in Obst- und Gemüseabteilungen von Selbstbedienungs-geschäften im Regelfall dazu, daß ihnen ein Mitverschuldensvor-wurf zu machen ist (vgl. OLG Köln VersR 1972, 1148, 1150 u. NJW-RR 1996, 278, 279; OLG Hamm a.a.O.), zumal herumliegende Blätter oder Gemüsereste auf dem Boden meist eher zu erkennen sind als bloße Unebenheiten im Fußbodenbelag, da sie sich von diesem deutlicher abheben.
  • OLG Schleswig, 30.01.1992 - 5 U 194/90

    Salatkopf - § 823 Abs. 1 BGB, § 286 ZPO, Anscheinsbeweis

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Wenn sich der Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß diese für den Sturz ursächlich war (OLG München VersR 1974, 269; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 158; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 796; zum Anscheinsbeweis für die Kausalität bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht s. auch BGH NJW 1994, 945).
  • OLG Köln, 22.03.1972 - 16 U 191/71

    Verkehrssicherungspflicht; Selbstbedienungsgeschäft; Abstellung besonderer

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Diese Erwägungen führen bei Stürzen von Kunden in Obst- und Gemüseabteilungen von Selbstbedienungs-geschäften im Regelfall dazu, daß ihnen ein Mitverschuldensvor-wurf zu machen ist (vgl. OLG Köln VersR 1972, 1148, 1150 u. NJW-RR 1996, 278, 279; OLG Hamm a.a.O.), zumal herumliegende Blätter oder Gemüsereste auf dem Boden meist eher zu erkennen sind als bloße Unebenheiten im Fußbodenbelag, da sie sich von diesem deutlicher abheben.
  • LG Düsseldorf, 12.01.1972 - 11b S 86/71

    Schadenersatz; KFZ; Unfall; Umsatzsteuerbetrag; Vorsteuerabzug

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
    Wenn bewiesen ist, daß ein Kunde eines Geschäfts auf einem Obst- oder Gemüserest ausgerutscht ist, wird von der Rspr. unmittelbar daraus der Schluß gezogen, der Betreiber des Geschäfts habe objektiv seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da derartige Gefahrenstellen sich in stark frequentierten Geschäftsräumen nicht befinden dürfen (OLG München VersR a.a.O. u. VersR 1976, 1000; OLG Hamm VersR 1983, 43; OLG Schleswig a.a.O. 797; so wohl auch OLG Köln NJW 1972, 1050 = VersR 1972, 1148).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der

    Steht der objektive Sorgfaltsverstoß und damit die Verletzung der äußeren Sorgfaltspflicht fest, so wird damit die Verletzung der inneren Sorgfalt indiziert oder es spricht ein Anscheinsbeweis für die Verletzung der inneren Sorgfalt (BGH, Urteil vom 11.07.1986 - VI ZR 22/85 -, NJW 1986, 2757 m. w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.1981 - 13 U 153/81 -, VersR 1983, 43; OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998 - 12 U 271/97 -, OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861, 862).

    Der Beklagte hatte danach darzulegen und zu beweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat und es dessen ungeachtet zum Sturz der Klägerin gekommen ist (vgl. nur BGH , Urteil vom 26.09.1961 - VI ZR 92/61 -, NJW 1962, 31; BGH, a. a. O, NJW 1986, 2757; BGH; Urteil vom 14.12.1993 - VI ZR 271/92 -, VersR 1994, 324, 325; st. Rspr. des Senats, vgl. nur Urteil vom 22.09.1999 - 7 U 51/99 - S. 5, Beschluss vom 02.11.2000 - 7 W 25/00 - OLG Köln, a. a. O., OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861; RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 823 Rn. 520).

    Zur Erfüllung dieser Pflicht hat der Geschäftsinhaber durch Anordnung darauf hinzuwirken, dass die Böden regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden, und die Befolgung dieser Anweisung auch zu kontrollieren (Senatsurteil a. a. O., S. 5 f., OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.1994 - 3 U 595/93 -, NRW-RR 1995, 158, OLG Köln a. a. O., OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861).

    Bei größeren Kaufhäusern oder Verbrauchermärkten ist es erforderlich und zumutbar, nicht nur eine allgemeine Anweisung an das gesamte Personal zu erteilen, sondern eine (oder mehrere) bestimmte Personen mit der Erfüllung der bedeutsamen Verkehrssicherungspflicht zu betrauen, sodass die Verantwortlichkeit auch unter den Mitarbeitern geklärt ist (vgl. OLG Köln, a. a. O., OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861, OLG Stuttgart, Urteil vom 29.08.1989 - 12 U 95/89 -, VersR 1991, 441, 442, Senatsurteil vom 25.09.1999 - 7 U 51/99 - S. 6).

  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15

    Stolperkante und nasse Tanzfläche - Verkehrssicherungspflichten

    Damit steht eine objektive Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zu 2.) und 3.) fest (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237, implizit BGH NZV 2013, 534, 535; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, Az. 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949, Rdnr. 21).

    Hierbei haben sie sowohl ein Organisationsverschulden als auch Mängel bei der Ausführung der getroffenen Organisationsanordnungen auszuschließen (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

    Generelle Anweisungen genügen nicht, wenn sie nicht befolgt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949) und es deshalb zu gefahrenträchtigen Zuständen kommt (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Damit steht bereits ein Organisationsverschulden auf Seiten der Beklagten fest (Senat, a.a.O., OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Neben einem Kontrollsystem mit festgelegten Intervallen ist überdies erforderlich, dass der Geschäftsinhaber nicht nur eine allgemeine Weisung an das Personal erteilt, das noch mit diversen anderen Aufgaben - wie vorliegend Kellnern an der Theke - betraut ist, sondern es muss vielmehr eine bestimmte Person mit der Erfüllung der bedeutsamen Verkehrssicherungspflicht betraut und sichergestellt werden, dass einer der Bediensteten für die Reinigung und Kontrolle des Bodenzustandes in erster Linie verantwortlich ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Insbesondere muss der Verpflichtete beweisen, dass seine etwaigen ausreichenden Anordnungen betreffend die Reinigung des Bodens am Unfalltag praktiziert worden sind, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, weil etwa das gefährdende Objekt erst nach dem letzten Kontrollgang kurz vor dem Erscheinen des Geschädigten auf den Boden gelangt ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; vgl. bereits BGH NJW 1976, 712).

    Eine schuldhafte Pflichtverletzung durch die Beklagten zu 2) und 3) ist durch die Verletzung der äußeren Sorgfalt indiziert (BGH NJW 1986, 2757, 2758; OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; Palandt-Sprau, BGB, 74. Aufl. 2015, § 823, Rdnr. 54).

  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 7 U 17/16

    Mitternächtlicher Sturz auf dem Gelände einer SB-Tankstelle

    Liegt ein ordnungswidriger Zustand, also eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle vor, trifft den Sicherungspflichtigen, der wie hier die Kontrollen durch seine Mitarbeiter vornehmen lässt, dann kein Verschulden bzw. ist eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu verneinen, wenn ihm weder ein Organisationsverschulden vorzuwerfen ist noch ein nach § 278 BGB zurechenbarer Mangel bei der Ausführung der von ihm getroffenen Organisationsanordnungen (vgl. OLG Köln, VersR 1999, 861).

    Werden - wie hier - die Kontrollen durch Mitarbeiter ausgeführt, ist zudem eine konkrete Anweisung des Geschäftsinhabers, die Kontrolle und Beseitigung von Verunreinigungen in bestimmten zeitlichen Abständen durchzuführen, ausreichend, wenn der Geschäftsinhaber regelmäßig die Beachtung der Anweisung kontrolliert (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2005, 92; OLG Köln, VersR 1999, 861; Wellner in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 14. Kapitel, Rn. 204).

  • OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1493/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall eines Kunden auf feuchtem

    Entgegen den Ausführungen der Berufung, die sich auf die Entscheidungen  des OLG Köln vom 25.06.1998 (12 U 271/97 - MDR 1999, 678 = VersR 1999, 861 f.) und OLG Karlsruhe (Urteil vom 14.07.2004 - 7 U 18/03) beziehen, ist der Beklagten kein Organisationsverschulden anzulasten, weil der für die Beklagte verantwortliche Marktleiter nicht dafür Sorge getragen habe, dass die Böden regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens

    Im Fall einer solchen objektiven Pflichtverletzung ist es Sache des Betreibers, darzulegen und zu beweisen, dass ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft (BGH, NJW 1986, 2757; OLG Köln, VersR 1999, 861).
  • OLG Köln, 06.01.2012 - 10 U 16/11

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Supermarkts hinsichtlich im Bereich

    Die obergerichtliche Rechtsprechung erachtet eine Sichtkontrolle bzw. Reinigungsintervalle in einem Supermarkt mit Obstabteilung alle 15-20 Minuten für ausreichend (OLG Köln, Urteil v. 24.07.2008 - 12 U 8/08 - VersR 2009 S. 233 u. in juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil v. 25.06.1998 - 12 U 271/97 - VersR 1999 S.861; OLG Nürnberg, Urteil v. 26.07.2005 - 3 U 806/05 - OLG Karlsruhe, Urteil v. 14.07.2004 - 7 U 18/03 -).

    Überdies wird gefordert, dass eine oder mehrere bestimmte Personen mit der Erfüllung der bedeutsamen Verkehrssicherungspflicht betraut werden bzw. sichergestellt wird, dass einer der Bediensteten für die Reinigung und Kontrolle des Bodenzustands in erster Linie verantwortlich ist (OLG Köln, Urteil v. 25.06.1998 - 12 U 271/97 - VersR 1999 S.861 -).

  • OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Ladenlokals; Verletzungen

    So wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Sichtkontrolle in einem Supermarkt mit Obstabteilung alle 15 bis 20 Minuten für ausreichend erachtet (OLG Nürnberg Urteil vom 26.07.2005 3 U 806/05; OLG Karlsruhe Urteil vom 14.07.2004 7 U 18/03, beide abgedruckt in juris; OLG Köln VersR 99, 861).
  • OLG Frankfurt, 06.09.2000 - 9 U 17/00

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung eines Aufzugbetreibers wegen eines Sturzes

    Selbst wenn man zugunsten des Klägers allein in dem Umstand, dass der Aufzug nicht ordnungsgemäß funktionierte, er durch das zu tiefe Stehenbleiben eine Gefahrenquelle für Benutzer darstellte, bereits eine objektive Pflichtverletzung sieht (so OLG Köln, VersR 1999, 861), fehlt es jedenfalls an dem für eine Haftung erforderlichen Verschulden der Beklagten.

    Auch aus der Entscheidung des OLG Köln (VersR 1999, 861) ergibt sich insoweit nichts anders.

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2021 - 9 U 62/19

    Verkehrssicherungspflichten des Supermarktbetreibers: Verhinderung von Nässe im

    Die Beklagte muss beweisen, dass sie alles Erforderliche im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten getan hat (vgl. grundlegend BGH, NJW 1962, 31; OLG Hamm, VersR 1983, 43; OLG Köln, VersR 1999, 861).

    (Vgl. zur Beweislast bei dieser Frage OLG Hamm, VersR 1983, 43; OLG Köln, VersR 1999, 861; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, VersR 2005, 420; BGH, NJW 1994, 2617.) Die zitierten Entscheidungen nehmen teilweise eine Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Geschädigten an.

  • OLG Köln, 11.03.2003 - 9 U 110/02

    Kein Anscheinsbeweis für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Sturz in

    Der Inhaber ist verpflichtet, in seinen Geschäftsräumen Gefahrenquellen für die Besucher auszuschließen (vgl. OLG Köln, MDR 1999, 678).

    Im Hinblick auf den Ersatz von materiellen Schäden kommt ein Anspruch aus dem Gesichtspunkt von culpa in contrahendo beziehungsweise positiver Vertragsverletzung in Betracht (vgl. OLG Köln, MDR 1999, 678).

  • OLG Köln, 29.06.2015 - 19 U 190/14

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Supermarkts hinsichtlich der

  • AG Siegburg, 05.08.2009 - 118 C 496/08
  • OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22

    Überwiegendes Mitverschulden des Geschädigten bei einem Sturz

  • KG, 11.12.2003 - 10 U 103/01

    Verkehrssicherungspflichtverletzung des Hotelbetreibers: Haftung bei Sturz eines

  • OLG Celle, 13.11.2002 - 9 U 121/02

    Verkehrssicherungspflicht; Beweislast für die Kausalität; Beweislastumkehr;

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2018 - 22 U 254/17
  • OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von

  • LG München II, 02.09.2016 - 14 O 3548/15

    Feststellung einer Schadensersatzpflicht

  • AG Ludwigshafen, 30.08.2012 - 2k C 39/12

    Verkehrssicherungspflicht in einer Wohnungseigentumsanlage: Haftung für

  • LG Kleve, 18.05.2004 - 3 O 60/02

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Verletzung der

  • LG Bielefeld, 25.11.2019 - 19 O 345/18

    Verletzung Verkehrssicherungspflicht Tankstellenbetreiber

  • LG Bielefeld, 23.05.2001 - 8 O 363/00
  • LG Köln, 19.01.2004 - 11 S 104/03
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