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   OLG Köln, 25.06.2013 - I-9 U 188/12   

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https://dejure.org/2013,56374
OLG Köln, 25.06.2013 - I-9 U 188/12 (https://dejure.org/2013,56374)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.2013 - I-9 U 188/12 (https://dejure.org/2013,56374)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - I-9 U 188/12 (https://dejure.org/2013,56374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht des Vermögensschadenhaftpflichtversicherers bei Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de

    VVG § 34 a.F.; AVB § 5 Nr. 3a
    Eintrittspflicht des Vermögensschadenhaftpflichtversicherers bei Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.1967 - II ZR 24/65

    Bestimmung der Anforderungen an die Aufklärungspflicht eines

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2013 - 9 U 188/12
    Auch wenn an die Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers nur sachgerechte, keine übertriebenen und unerfüllbaren Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH - II ZR 24/65 -, VersR 1968, 140), so muss er auf Verlangen und im Rahmen des Zumutbaren diejenigen Informationen erteilen, die den Versicherer in die Lage versetzen, sachgemäße Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalles zu treffen (BGH - IV ZR 645/68 -, NJW 1970, 465).
  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2013 - 9 U 188/12
    Auch wenn an die Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers nur sachgerechte, keine übertriebenen und unerfüllbaren Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH - II ZR 24/65 -, VersR 1968, 140), so muss er auf Verlangen und im Rahmen des Zumutbaren diejenigen Informationen erteilen, die den Versicherer in die Lage versetzen, sachgemäße Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalles zu treffen (BGH - IV ZR 645/68 -, NJW 1970, 465).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2013 - 9 U 188/12
    Wirkt sich die Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers dergestalt aus, dass der Versicherer dauerhaft an zuverlässigen Feststellungen zu den Voraussetzungen seiner Einstandspflicht gehindert wird, ist die Obliegenheitsverletzung nicht mehr folgenlos (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH - IV ZR 265/03 -, VersR 2004, 1117).
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09

    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2013 - 9 U 188/12
    Mangels Folgenlosigkeit der Obliegenheitsverletzung kommt es auf die weiteren Voraussetzungen der sogenannten Relevanzrechtsprechung (vgl. BGH - IV ZR 174/09 -, VersR 2011, 1121 m.w.N.) nicht mehr an.
  • LAG Düsseldorf, 02.07.1999 - 14 Sa 487/99

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs bei einem anderen Arbeitgeber

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2013 - 9 U 188/12
    Auch wenn während der Elternzeit die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Vergütung ruhen, wird das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand nicht berührt mit der Folge, dass nebenvertragliche Pflichten uneingeschränkt fortbestehen (vgl. LAG Düsseldorf NZA-RR 2000, 232 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.10.1977 - 20 U 16/77

    Amtspflichtverletzung; Behörde; Name des Bediensteten; Eigenschadenversicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2013 - 9 U 188/12
    Insbesondere bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob die von der Klägerin unter Verweis auf die Auffassung des OLG Hamm in dem Urteil vom 05.10.1977 - 20 U 16/77 - (VersR 1978, 711) vertretene Auffassung, es streite die Lebenserfahrung dafür, dass das Nichtausführen einer Verfügung durch den Bediensteten einer Behörde fahrlässig erfolge, auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Klägerin übertragbar ist und ob insbesondere versicherte Pflichtverstöße, welche - wie hier - grundsätzlich individuelles Handeln voraussetzen, überhaupt einem Anscheinsbeweis zugänglich sind.
  • OLG Stuttgart, 24.06.2013 - 6 U 7/13
    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2013 - 9 U 188/12
    Der Schriftsatz der Klägerin vom 18.06.2013 rechtfertigt keine abweichende Beurteilung, hat den Senat indes im Hinblick auf die dort mitgeteilte, in der Frage der Obliegenheitsverletzung divergierende Entscheidung des OLG Hamm vom 23.05.2013 in dem dort gegen einen Mitversicherer geführten Parallelverfahren Aktenzeichen 6 U 7/13 zur Zulassung der Revision veranlasst.
  • OLG Frankfurt, 22.07.2013 - 7 U 276/12

    Ansprüche aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wegen eines durch

    Soweit das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 25.06.2013, Az. 9 U 188/12, in dem Parallelverfahren angenommen hat, aufgrund der Unsicherheiten bei der Sachverhaltsdarstellung des gemeldeten Versicherungsfalles habe die Beklagte zu Recht auf eine persönliche Stellungnahme der Sachbearbeiterin gedrungen, ist dem nicht zu folgen, da solche Unsicherheiten aus den dargelegten Gründen hier nicht vorliegen und deshalb ein solcher Nachweis von der Klägerin nicht verlangt werden kann.

    In Hinblick auf die Entscheidung des OLG Köln vom 25.06.2013, Az. 9 U 188/12, das die Frage der Obliegenheitsverletzung in einem Parallelverfahren der hiesigen Klägerin gegenüber einem weiteren Mitversicherer abweichend beurteilt hat, war die Zulassung der Revision veranlasst.

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