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   OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95 - 104   

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https://dejure.org/1995,2359
OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95 - 104 (https://dejure.org/1995,2359)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.07.1995 - Ss 340/95 - 104 (https://dejure.org/1995,2359)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - Ss 340/95 - 104 (https://dejure.org/1995,2359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nötigung durch Ausräumen einer Wohnung; Begriff der Gewaltanwendung bei Abwesenheit des Opfers; Selbsthilfe gegen Immunität genießende Diplomaten; Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums; Kein rechtswidriger Vermögensvorteil bei Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    § 240 StGB
    Kalte Räumung

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter eigenmächtig hinausgeworfen - Rechtsanwalt kann sich nicht damit entschuldigen, er habe sich über die Rechtslage geirrt

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 472
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 12.12.1989 - Ss 533/89
    Auszug aus OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
    Entgegen BGH wistra 1987, 212 kann die Gewaltanwendung i.S.d. § 240 StGB allerdings nicht damit begründet werden, daß der Angeklagte dem Zeugen N. ein empfindliches Übel zugefügt hat (vgl. SenE StV 1990, 266 und NZV 1989, 157).

    Gewalt gegen Sachen ist Gewaltanwendung, wenn sie von der Person, gegen die sie gerichtet ist, nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird (SenE NJW 1983, 2206; StV 1990, 266).

    Als körperlich wird ein Zwang empfunden, wenn das Opfer ihm gar nicht, nur mit erheblicher Kraftentfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann (SenE NZV 1989, 157; StV 1990, 266; BayObLG NJW 1990, 59).

  • OLG Köln, 23.12.1988 - Ss 687/88
    Auszug aus OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
    Entgegen BGH wistra 1987, 212 kann die Gewaltanwendung i.S.d. § 240 StGB allerdings nicht damit begründet werden, daß der Angeklagte dem Zeugen N. ein empfindliches Übel zugefügt hat (vgl. SenE StV 1990, 266 und NZV 1989, 157).

    Als körperlich wird ein Zwang empfunden, wenn das Opfer ihm gar nicht, nur mit erheblicher Kraftentfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann (SenE NZV 1989, 157; StV 1990, 266; BayObLG NJW 1990, 59).

  • RG, 01.12.1882 - 2705/82

    1. Wird die Nötigung mittels Gewalt dadurch ausgeschlossen, daß der Genötigte

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
    Durch Ausräumen hört die Wohnung als solche auf zu existieren, so daß der Mieter gezwungen ist, für ein anderweitiges Unterkommen zu sorgen und seinen persönlichen Widerstand gegen die Gewalttätigkeit aufzugeben (RGSt 7, 269, 272).

    Ein Wohnraum, aus welchem das Mobiliar entfernt ist, wird regelmäßig für den bisherigen Bewohner seinen Zweck nicht mehr erfüllen können, ihm daher den Entschluß aufnötigen, denselben aufzugeben (vgl. RGSt 7, 269, 272).

  • BayObLG, 08.09.1988 - RReg. 5 St 96/88

    Vermeidbarer Verbotsirrtum; Anlaß; Erkundigung; Rechtswidrigkeit; Tat;

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
    Ein Verbotsirrtum ist vermeidbar, wenn dem Täter sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse hätte Anlaß geben müssen, über dessen Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und er auf diesem Wege zu Unrechtseinsicht gekommen wäre (vgl. BayObLG NJW 1989, 1744; vgl. Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 17 Rdnr. 7 m.N.).
  • BayObLG, 14.07.1989 - RReg. 2 St 85/89

    Nötigung; Sitzblockade; Polizei; Kraftfahrer; Anhalten

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
    Als körperlich wird ein Zwang empfunden, wenn das Opfer ihm gar nicht, nur mit erheblicher Kraftentfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann (SenE NZV 1989, 157; StV 1990, 266; BayObLG NJW 1990, 59).
  • OLG Köln, 27.04.1983 - 3 Ss 128/83

    Blockieren einer Straße durch Sitzen auf der Fahrbahn als Nötigung; Schutzgut des

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
    Gewalt gegen Sachen ist Gewaltanwendung, wenn sie von der Person, gegen die sie gerichtet ist, nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird (SenE NJW 1983, 2206; StV 1990, 266).
  • BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86

    Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
    Entgegen BGH wistra 1987, 212 kann die Gewaltanwendung i.S.d. § 240 StGB allerdings nicht damit begründet werden, daß der Angeklagte dem Zeugen N. ein empfindliches Übel zugefügt hat (vgl. SenE StV 1990, 266 und NZV 1989, 157).
  • BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82

    eigenmächtige Inpfandnahme - § 249 StGB; § 255 StGB, stoffgleiche Bereicherung

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
    Das zum objektiven Tatbestand des § 253 StGB gehörende Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ist erfüllt, wenn der Täter für sich oder einen Dritten einen Vermögensvorteil anstrebt, auf den er oder der Dritte keinen materiell-rechtlichen Anspruch hat; besteht ein solcher Anspruch, so wird der Vermögensvorteil nicht dadurch rechtswidrig, daß er durch rechtswidrige oder unlautere Mittel erlangt oder erstrebt wird (BGH NJW 1982, 2265; vgl. Eser in Schönke/ Schröder, StGB, 24. Aufl., § 253 Rdnr. 20).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
    An der Ablehnung von BGH wistra (a.a.O.) ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.01.1995 (NJW 1995, 1141 = NStZ 1995, 275 = StV 1995, 242) erst recht festzuhalten.
  • RG, 14.06.1883 - 969/83

    Welche Art der Gewalt setzt §. 240 St.G.B.'s voraus, und unter welchen Umständen

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
    Auch wenn die Opfer zur Zeit des Ausräumens nicht anwesend waren, wirkte die Gewalt gegen ihre Person (vgl. RGSt 9, 58, 59; 20, 354, 355), da ihnen die Wohnung und damit eine wesentliche Grundlage ihrer Existenz genommen wurde.
  • RG, 09.04.1890 - 707/90

    Kann Gewalt im Sinne des §. 240 St.G.B.'s gegen jemand verübt werden, der zur

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    a) Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellen jedenfalls solange, wie der Mieter seinen an der Wohnung bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe im Sinne von § 229 BGB dar, für deren Folgen der Vermieter über die vom Amtsgericht herangezogenen Vorschriften hinaus sogar verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet (Senatsurteile vom 6. Juli 1977 - VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, unter II 2; vom 1. Oktober 2003 - VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708, unter III; Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rdnr. XIII 25; vgl. ferner OLG Köln, NJW 1996, 472, 473; Horst, NZM 1998, 139, 140; Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 546 Rdnr. 34; Lehmann-Richter, NZM 2009, 177, 178).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05

    Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern

    Bereits im Ansatz verfehlt ist insoweit die Argumentation des Amtsgerichts, dass der Zwang als körperlich empfunden wird, dem das Opfer gar nicht oder nur mit erheblicher Kraftentfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann (so jedoch OLG Köln, NJW 1996, 472 f).

    Von der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde auf der Grundlage dieser Judikatur in derartigen Fällen Gewalt zum Teil verneint (OLG Köln StV 96, 266; OLG Neustadt MDR 57, 309; BayObLG NJW 59, 496) und teilweise bejaht (OLG Köln MDR 59, 233;OLG Karlsruhe MDR 59, 233; OLG Hamm NJW 83, 1505; OLG Köln NJW 96, 472).

  • AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01

    Online-Demo-Fall - Nötigung; Gewalt; Versammlungsfreiheit; Datenveränderung;

    Als körperlich wird Zwang empfunden, wenn das Opfer ihm gar nicht, nur mit erheblicher Kraftentfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann, vgl. OLG Köln NJW 1996, 472f. Dies ist hier der Fall; der Internetnutzer wird hier durch vis absoluta genötigt, er hat keine Wahlmöglichkeit.
  • OLG Köln, 04.07.2000 - Ss 254/00
    Auf der Grundlage der neu zu treffenden Feststellungen stellt sich gegebenenfalls die Frage eines Verbotsirrtums (§ 17 StGB) erneut (zu den Anforderungen an die Gewissensanspannung eines Rechtskundigen, vgl. Senatsentscheidung vom 25.07.1995 - Ss 340/95 = NJW 1996, 472, 473 rechte Spalte).
  • BVerfG, 25.02.1998 - 1 BvR 299/89

    Überspannung der Anforderungen an die Bejahung eines Verbotsirrtums

    Dem steht das Schuldprinzip nicht entgegen, wenn er Anlaß hatte, die Rechtmäßigkeit seines Verhaltens zu prüfen, und es ihm möglich war, im Wege dieser Prüfung die Einsicht in die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens zu gewinnen (vgl. dazu etwa OLG Celle, NJW 1977, S. 1644 [1644 f.]; BayObLG, NJW 1989, S. 1744 [1744 f.]; OLG Köln, NJW 1996, S. 472 [473]; Neumann, in: AK-StGB, 1990, § 17 Rn. 50 ff.; Dreher/Tröndle, StGB, 48. Aufl., 1997, § 17 Rn. 7).
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