Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5043
OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00 (https://dejure.org/2001,5043)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.07.2001 - 11 U 46/00 (https://dejure.org/2001,5043)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 11 U 46/00 (https://dejure.org/2001,5043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabeanspruch von Grundschuldbriefen und Löschungsbewilligungen; Rückübertragung nach Wegfall des Sicherungszwecks; Zahlung auf ein Darlehen; Zahlung auf ein zur Sicherung eingeräumtes Grundpfandrecht; Ausgleichsanspruch aus § 426 BGB; Zurückbehaltungsrecht; Übergang ...

Verfahrensgang

  • LG Köln - 18 O 321/97
  • OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 202/67

    Pfändbarkeit einer Geldforderung vor Fälligkeit

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00
    Die Behauptung, der Besitz sei einem Dritten überlassen worden, hindert im übrigen die Verurteilung zur Herausgabe nicht, wenn - wovon hier auszugehen ist - der in Anspruch Genommene Besitzer war, der Besitz ihm weiter vermittelt wird oder nur vorübergehend aufgegeben wurde, der in Anspruch Genommene im Fall seines Besitzes zur Herausgabe verpflichtet ist und einen etwaigen Besitzverlust zu vertreten hat (vgl. § 283 BGB, §§ 883 Abs. 2, 886 ZPO; BGHZ 53, 29, 31 zum mittelbaren Besitz).
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 176/93

    Ehegatten; Gemeinsames Haus; Alleiniges Wohnen; Nutzungsentgelt des anderen

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00
    Für die Gesamtberechnung ist im übrigen darauf hinzuweisen, dass durch Senatsurteil vom 09.02.1994 - 11 U 176/93 - (Bl. 152 ff. AH) festgestellt ist, dass der Beklagte von der Klägerin keinen Ausgleich wegen seiner Zahlungen an die Deutsche G. Hypothekenbank und die Wohnungsbauförderungsanstalt NRW für die Zeit ab Februar 1992 verlangen kann.
  • OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10

    Grundschuld: Einordnung einer Darlehenstilgung im Zusammenhang mit einem Anspruch

    Soweit das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 25.07.2001 - 11 U 46/00 Tz. 40, zitiert nach juris - die Auffassung vertritt, es könne davon ausgegangen werden, dass auch auf das zur Sicherung eingeräumte Grundpfandrecht gezahlt werde, wenn ein Miteigentümer und Forderungsschuldner die Forderung der Bank insgesamt aus eigenen Mitteln ablöst, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht