Rechtsprechung
OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabeanspruch von Grundschuldbriefen und Löschungsbewilligungen; Rückübertragung nach Wegfall des Sicherungszwecks; Zahlung auf ein Darlehen; Zahlung auf ein zur Sicherung eingeräumtes Grundpfandrecht; Ausgleichsanspruch aus § 426 BGB; Zurückbehaltungsrecht; Übergang ...
- Judicialis
BGB § 267; ; BGB § ... 268; ; BGB § 283; ; BGB § 387; ; BGB § 426; ; BGB § 952; ; BGB § 985; ; BGB § 1143; ; BGB § 1144; ; BGB § 1192; ; BGB § 1154; ; BGB § 268 Abs. 3; ; BGB § 426 Abs. 2; ; BGB § 1192 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 886; ; ZPO §§ 883 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 883 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundstücksrecht; Bankrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 18 O 321/97
- OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 202/67
Pfändbarkeit einer Geldforderung vor Fälligkeit
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00
Die Behauptung, der Besitz sei einem Dritten überlassen worden, hindert im übrigen die Verurteilung zur Herausgabe nicht, wenn - wovon hier auszugehen ist - der in Anspruch Genommene Besitzer war, der Besitz ihm weiter vermittelt wird oder nur vorübergehend aufgegeben wurde, der in Anspruch Genommene im Fall seines Besitzes zur Herausgabe verpflichtet ist und einen etwaigen Besitzverlust zu vertreten hat (vgl. § 283 BGB, §§ 883 Abs. 2, 886 ZPO; BGHZ 53, 29, 31 zum mittelbaren Besitz). - OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 176/93
Ehegatten; Gemeinsames Haus; Alleiniges Wohnen; Nutzungsentgelt des anderen …
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00
Für die Gesamtberechnung ist im übrigen darauf hinzuweisen, dass durch Senatsurteil vom 09.02.1994 - 11 U 176/93 - (Bl. 152 ff. AH) festgestellt ist, dass der Beklagte von der Klägerin keinen Ausgleich wegen seiner Zahlungen an die Deutsche G. Hypothekenbank und die Wohnungsbauförderungsanstalt NRW für die Zeit ab Februar 1992 verlangen kann.
- OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10
Grundschuld: Einordnung einer Darlehenstilgung im Zusammenhang mit einem Anspruch …
Soweit das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 25.07.2001 - 11 U 46/00 Tz. 40, zitiert nach juris - die Auffassung vertritt, es könne davon ausgegangen werden, dass auch auf das zur Sicherung eingeräumte Grundpfandrecht gezahlt werde, wenn ein Miteigentümer und Forderungsschuldner die Forderung der Bank insgesamt aus eigenen Mitteln ablöst, vermag der Senat dem nicht zu folgen.