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   OLG Köln, 25.09.2012 - I-3 U 6/12   

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https://dejure.org/2012,83056
OLG Köln, 25.09.2012 - I-3 U 6/12 (https://dejure.org/2012,83056)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.09.2012 - I-3 U 6/12 (https://dejure.org/2012,83056)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. September 2012 - I-3 U 6/12 (https://dejure.org/2012,83056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen des Verlusts aus einer von Einzelsendungen zusammengestellten Sammelladung im Obhutszeitraum eines Transportunternehmers

  • tis-gdv.de

    Flachbildschirme, Diebstahl, qualifiziertes Verschulden, Leichtfertigkeit, Nacht, unbewacht, frei zugänglich, diebstahlsgefährdetes Gut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 251/94

    Beweiskraft eines ordnungsgemäß ausgestellten und unterzeichneten

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2012 - 3 U 6/12
    Qualifiziertes Verschulden liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BGH, Urt. v. 17.4.1997 - I ZR 251/94, TranspR 1998, 21, 24; BGH, Urt. v. 17.4.1997 - I ZR 1311/95, TranspR 1998, 25, 27 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04

    Leichtfertiges Handeln bei Einnicken des Fahrers am Steuer; Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2012 - 3 U 6/12
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, bei denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (vgl. hierzu nur BGH NJW-RR 2007, 1630 m. w. N.).
  • BGH, 30.09.2010 - I ZR 39/09

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl in

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2012 - 3 U 6/12
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.09.2010 (Az. I ZR 39/09, TranspR 2010, 437) steht dem nicht entgegen, denn in diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof lediglich ausgeführt, dass dem Geschädigten bei der Berechnung des Schadens durch qualifiziertes Verschulden des Frachtführers ein Wahlrecht zukommt und er alle gesetzlich vorgesehenen Haftungsbegrenzungen gegen sich gelten lassen muss, wenn er Wertersatz und nicht Schadensersatz wegen qualifizierten Verschuldens des Frachtführers verlangt.
  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 131/95

    Grobe Fahrlässigkeit des Frachtführers bei Transport diebstahlsgefährdeter Güter

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2012 - 3 U 6/12
    Qualifiziertes Verschulden liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BGH, Urt. v. 17.4.1997 - I ZR 251/94, TranspR 1998, 21, 24; BGH, Urt. v. 17.4.1997 - I ZR 1311/95, TranspR 1998, 25, 27 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 18 U 120/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Frachtführers wegen des

    Der nach §§ 249, 252 BGB ersatzfähige Schaden, der sich nach dem Wiederbeschaffungswert der verloren gegangenen Computerartikel zuzüglich eines etwaigen entgangenen Gewinns aus der entgangenen Verkaufsmöglichkeit bemisst (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2008 - I ZR 218/05; OLG Köln, Urteil vom 25.09.2012 - 3 U 6/12, jeweils zitiert nach juris; Koller, TranspR 2014, 10, 13) kann auf der Grundlage der auf den Betrag von 22.697,50 EUR endenden Handelsrechnung bestimmt werden.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
    Der nach §§ 249, 252 BGB ersatzfähige Schaden, der sich nach dem Wiederbeschaffungswert der verloren gegangenen Gegenstände zuzüglich eines etwaigen entgangenen Gewinns aus der entgangenen Verkaufsmöglichkeit bemisst (vgl. BGH NJW 2008, 412, 413; OLG Köln TranspR 2015, 108), kann auf der Grundlage der Handelsrechnung vom 31.03.2016, die nach § 429 Abs. 3 S. 1 HGB indizielle Bedeutung für den Marktwert hat, mit 6.132,11 EUR angenommen werden.
  • LG Stuttgart, 02.10.2017 - 44 O 27/17

    Frachtführerhaftung bei Aufliegerentwendung von ungesichertem Gelände

    Erforderlich ist insoweit ein besonders schwerer Pflichtenverstoß, bei dem sich der Frachtführer oder die Person, deren er sich bei der Ausführung der Beförderung bedient, in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 236/11 -, juris, Rn. 17; OLG Köln, Urteil vom 25.09.2012 - 3 U 6/12 -, juris, Rn. 12).
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