Rechtsprechung
OLG Köln, 25.11.2004 - 14 U 15/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umtausch ungültiger Pfennigbriefmarken gegen aktuelle Postwertzeichen nach Ablauf der Umtauschfrist; Rechtliche Einordnung von Briefmarken nach der Privatisierung der Post; Rechte des Erwerbers für den Fall, dass Postwertzeichen für ungültig erklärt werden und sie damit ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 807; PostG § 43
Verbraucherrecht - Kein Umtausch ungültiger Pfennigbriefmarken mehr möglich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Briefmarkenhändler contra Post - Tausch von Pfennig-Briefmarken gegen Cent-Briefmarken nach der Umtauschfrist?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Umtauschfrist für ungültige Briefmarken nach der Euro-Umstellung war angemessen
Verfahrensgang
- LG Bonn, 08.06.2004 - 10 O 93/04
- OLG Köln, 25.11.2004 - 14 U 15/04
- BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
Auszug aus OLG Köln, 25.11.2004 - 14 U 15/04
Schließlich kann der Kläger sich nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Juni 2001, NJW 2001, 2635 ff., zur Frage des Verfalls eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf berufen. - LG Bonn, 08.06.2004 - 10 O 93/04
Umtausch von Briefmarken, die auf DM oder Pfennig lauten, im Zuge der …
Auszug aus OLG Köln, 25.11.2004 - 14 U 15/04
das Urteil des Landgerichts Bonn, Az. 10 O 93/04, vom 8.6.2004 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam
Das Berufungsgericht (OLGR Köln 2005, 48 und JMBl. NRW 2005, 117) hat ein Umtauschrecht des Klägers verneint und zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:. - OLG Köln, 08.03.2007 - 14 U 20/06
Umtausch von Pfennig-Briefmarken in Briefmarken mit Euro/Cent-Wertzeichen durch …
Wie der erkennende Senat und der Bundesgerichtshof bereits festgestellt haben, hätten redliche und verständige Vertragsparteien ein Umtauschrecht vereinbart, das zulässigerweise auf ein Jahr befristet werden konnte, ohne die Kunden der Beklagten in unangemessener Weise zu benachteiligen (BGH, Urteil vom 11.10.2005 - XI ZR 395/04, NJW 2006, 54; OLG Köln, Urteil vom 25.11.2004 - 14 U 15/04).