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   OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09   

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https://dejure.org/2011,72286
OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09 (https://dejure.org/2011,72286)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.2011 - 11 U 91/09 (https://dejure.org/2011,72286)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 11 U 91/09 (https://dejure.org/2011,72286)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn für die Durchführung von Estricharbeiten und Hohlraumbodenbauarbeiten aufgrund eines Pauschalvertrages und von Nachtragsaufträgen i.R.e. Insolvenz

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Restwerklohn für die Durchführung von Estricharbeiten und Hohlraumbodenbauarbeiten (hier: Küchenfußboden)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Forderung vor Insolvenz abgetreten: Wer kann Prozess führen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09
    Gleiches gilt, wenn eine sonstige Regressforderung des Zessionars im Zusammenhang mit der abgetretenen Forderung in Betracht kommt, oder wenn der Insolvenzverwalter wegen Anfechtung nach den Vorschriften des BGB oder der InsO oder aufgrund sonstiger Gründe die Unwirksamkeit der Abtretung geltend machen und die Rückgewähr der Forderung zur Masse verlangen kann (BGH ZIP 2010, 646; OLG Rostock OLGR 2004, 279).

    Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anfechtungstatbestandes nach der InsO ( vgl. hierzu BGH ZIP 2010, 646) sind gleichfalls nicht schlüssig dargetan.

    Eine Benachteiligung liegt vor, wenn der rechtsgeschäftliche Vorgang insgesamt die Zugriffsmöglichkeit für die Gläubiger verschlechtert (BGH ZIP 2010, 646), wobei Gegenleistungen zu berücksichtigen sind ( Rogge aaO § 129 Rz. 73, § 133 Rz. 47).

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bislang ausdrücklich offen gelassen (BGH ZIP 2010, 646; BGHZ 50, 397).

  • BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67

    Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09
    Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn und soweit der Gegenstand des Verfahrens ein Vermögensgegenstand ist, der rechtlich zur Insolvenzmasse gehören kann, bzw. wenn nach der materiellen Rechtslage durch den Streit um die abgetretene Forderung die Insolvenzmasse betroffen ist, der Insolvenzverwalter also ein schutzwürdiges Interesse daran hat, die abgetretene Forderung weiterzuverfolgen (BGHZ 50, 397, 399; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 106).

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bislang ausdrücklich offen gelassen (BGH ZIP 2010, 646; BGHZ 50, 397).

  • OLG Koblenz, 08.06.1995 - 5 U 1598/93
    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09
    Eine Massebetroffenheit nach der materiellen Rechtslage wurde von der Rechtsprechung z.B. bejaht, wenn die Forderung von der Insolvenzschuldnerin nur erfüllungshalber abgetreten worden ist (OLG Koblenz ZIP 1995, 1033) , der Zessionar also seine ursprüngliche Forderung gegen die Insolvenzmasse als Insolvenzforderung geltend machen kann, wenn die abgetretene Forderung nicht realisiert werden kann.

    Nach Ansicht des Senates führt allein der Umstand, dass der Insolvenzschuldnerin gem. § 265 ZPO ein Prozessführungsrecht zusteht, nicht zur Annahme, dass die Insolvenzmasse berührt ist (vgl. auch OLG Koblenz ZIP 1995, 1033 zur Frage der Unterbrechung gem. § 240 ZPO).

  • AG Karlsruhe, 12.08.2009 - 9 C 93/09

    Abofallen-Inkasso als Beihilfe zum versuchten Betrug

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09
    Dieser Punkt berührt die Wirksamkeit der Prozessvollmacht nicht (BGH NJW-RR 2010, 68).
  • BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95

    Wirksamkeit eines mit dem Bürgermeister einer Gemeinde zu Zeiten der ehemaligen

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09
    Die Individualisierung der Vertragsparteien gehört zum beurkundungsbedürftigen Vertragsinhalt (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 311 b Rz. 30), bei einem Vertretergeschäft genügt es allerdings, wenn sich der Vertretene und das Vertretungsverhältnis andeutungsweise aus der Urkunde ergeben (Palandt aaO; BGH ZIP 1997, 1044).
  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 232/96

    Erstreckung des Konkursbeschlags auf geschmacksmusterrechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09
    Die Ermittlung erfolgt durch objektiven Vergleich der ausgetauschten Werte (Rogge aaO Rz. 17; BGH ZInsO 2008, 811; ZIP 1998, 830).
  • BGH, 07.06.2001 - IX ZR 195/00

    Auszahlung einer zweckgebundenen Darlehenssumme in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09
    Unentgeltlichkeit liegt aber nur vor, wenn der Leistungsempfänger vereinbarungsgemäß einen Vermögenswert erhält, ohne dass dieser eine ausgleichende Gegenleistung an den Schuldner erbringt oder zu erbringen verpflichtet ist ( BGH ZIP 2001, 1248).
  • BGH, 05.06.2008 - IX ZR 163/07

    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit einer Leistung im Drei-Personen-Verhältnis

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09
    Die Ermittlung erfolgt durch objektiven Vergleich der ausgetauschten Werte (Rogge aaO Rz. 17; BGH ZInsO 2008, 811; ZIP 1998, 830).
  • OLG Rostock, 18.02.2004 - 3 W 133/03

    Voraussetzungen für Zugehörigkeit einer an Erfüllung statt abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09
    Gleiches gilt, wenn eine sonstige Regressforderung des Zessionars im Zusammenhang mit der abgetretenen Forderung in Betracht kommt, oder wenn der Insolvenzverwalter wegen Anfechtung nach den Vorschriften des BGB oder der InsO oder aufgrund sonstiger Gründe die Unwirksamkeit der Abtretung geltend machen und die Rückgewähr der Forderung zur Masse verlangen kann (BGH ZIP 2010, 646; OLG Rostock OLGR 2004, 279).
  • OLG Köln, 21.11.2012 - 11 U 228/10
    Der Senat hat sich bereits in dem Verfahren 11 U 91/09 im Urteil vom 26.1.2011 mit der Frage der Wirksamkeit der im Kaufvertrag vom 29.6.2007 enthaltenen Abtretung der dort streitgegenständlichen Forderung befasst und die Wirksamkeit bejaht.

    Insoweit wiederholt er seine bereits im Verfahren 11 U 91/09 vorgetragenen Argumente: Die Insolvenzschuldnerin sei an dem Unternehmenskaufvertrag nicht als Vertragspartnerin beteiligt, sondern sei nur Vertragsgegenstand gewesen, jedenfalls sei sie nicht wirksam vertreten worden.

    Von den Vertragsparteien sei entgegen der vom Senat im Verfahren 11 U 91/09 vertretenen Auffassung kein sofortiger Forderungsübergang oder ein Recht zum sofortigen Forderungseinzug gewollt gewesen.

    In dem Verfahren 11 U 91/09 hat der Senat im Urteil vom 26.1.2011 zur Wirksamkeit der Abtretung, zu einem sofortigen Einziehungsrecht der hiesigen Beklagten und zur Wirksamkeit der diesen erteilten Vollmachten folgendes ausgeführt:.

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