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OLG Köln, 26.02.2007 - 5 W 9/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der maßgeblichen Umstände i.S.d. § 1357 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Annahme eines Geschäfts zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs bei Abschluss eines Behandlungsvertrages
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1357 Abs. 1
Keine Mitverpflichtung des mittellosen Ehegatten für stationäre Behandlungskosten der gemeinsamen Tochter bei krankenversicherungsrechtlicher Absicherung des Vertragschließenden
Verfahrensgang
- LG Aachen, 13.12.2006 - 11 O 375/06
- OLG Köln, 26.02.2007 - 5 W 9/07
- LG Aachen, 18.07.2007 - 11 O 375/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1993 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1991 - XII ZR 226/90
Angemessenen Deckung des Lebensbedarfs bei unaufschiebbarer ärztlicher Behandlung …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2007 - 5 W 9/07
In der Rechtssprechung ist seit langem anerkannt, dass zu den maßgeblichen Umständen im Sinne von § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie in ihrem Bezug zu der voraussichtlichen Höhe der Kosten für die ärztliche Behandlung gehören (vgl. BGH NJW 1992, 909), die wiederum entscheidend davon beeinflusst werden, ob eine private Krankenversicherung besteht und in welchem Umfang sie ggf. Versicherungsschutz gewährleistet.