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   OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09   

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https://dejure.org/2009,11489
OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09 (https://dejure.org/2009,11489)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09 (https://dejure.org/2009,11489)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 2 Ws 66/09 (https://dejure.org/2009,11489)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StPO § 26 a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § ... 206 a; ; StPO § 464 Abs. 3 S. 1 1. Hs.; ; StPO § 464 Abs. 3 S. 1 2. Hs.; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Ziff. 2; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 476 Abs. 3 S. 2 Ziff. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenverteilung bei Nichtverurteilung wegen eines Verfahrenshindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Von der Überbürdung der Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse nach § 476 Abs. 3 S.2 Ziff.2 StPO kann nur abgesehen werden, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl BGH NStZ 2000, 330).

    Hinsichtlich der demnach vorzunehmenden Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens folgt der Senat der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die darauf abstellt, ob ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH NStZ 2000, 330).

  • OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der endgültigen Einstellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Die Beschränkung des § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO gilt nicht, wenn gegen die Hauptsacheentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, es einem bestimmten Prozessbeteiligten aber lediglich mangels Beschwer nicht zusteht (Senat StraFo 2003, 105; 1997, 18; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 464 Rdn. 19).

    Soweit der Senat dies in seiner Entscheidung vom 6.12.2002 (StraFo 2003, 105) vorausgesetzt hat, lag dem ein Fall zu Grunde, in dem das Verfahrenshindernis dem Verfahren von vornherein erkennbar entgegenstand.

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Die Entscheidung, ob es unbillig ist, die Staatskasse mit den notwendigen Auslagen des Angeklagten zu belasten, hängt wesentlich davon ab, ob das Verfahrenshindernis vor oder nach der Klageerhebung eingetreten ist (BGH NJW 1995, 1297; Hilger in Löwe-Rosenberg a.a.O. Rdn. 58; Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 18).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Diese Voraussetzung ist für die Auslagenentscheidung im Rahmen einer Kostenentscheidung gegeben (BGH NJW 1992, 1182 für die dem Angeklagten überbürdeten Auslagen des Nebenklägers).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Die Revision des Angeklagten ist durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2004 (Az 2 StR 462/03) als offensichtlich unbegründet verworfen worden.
  • OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Notwendige Auslagen des Angeklagten bei

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Bei einer erst im Laufe des Verfahrens eintretenden Verhandlungsunfähigkeit greift diese Erwägung nicht (OLG Stuttgart Justiz 2008, 372).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Nach wohl überwiegender Ansicht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung dem Umstand, ob das Verfahrenshindernis bereits vor der Erhebung der Anklage bestand oder erst im Laufe des Verfahrens eingetreten ist, erhebliche Bedeutung beigemessen (BVerfGK 3, 229 ; OLG Thüringen, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 1 Ws 195/05 -, juris, Rn. 18; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 2 Ws 66/09 -, juris, Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 17. Juli 2014, a.a.O., Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 467 Rn. 18).
  • OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen

    Diese gilt nicht, wenn gegen die Hauptsachenentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, ihre Anfechtung also weder ausdrücklich noch nach dem systematischen Gesamtzusammenhang ausgeschlossen ist, das Rechtsmittel einem bestimmten Prozessbeteiligten aber mangels Beschwer nicht zusteht (SenE 6.12.2002 StraFo 2003, 105; SenE vom 26.2.2009 - 2 Ws 66/09; vgl Franke in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 464 Rdn. 8; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 464 Rdn. 19 jeweils m.w.N.).

    Hinsichtlich der vorzunehmenden Prognose über den Ausgang des Verfahrens folgt der Senat der neueren Rechtsprechung, wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift bereits erfüllt sind, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224).

    Denn solange ein verfolgbarer Strafanspruch bestand und der Angeklagte zu Recht dem Verfahren ausgesetzt war, wäre es bei der vorausgesetzten Verdachtslage unbillig, die Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. BGH NJW 1995; 1297; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Stuttgart Justiz 2008, 372; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; Hilger in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 467 Rn. 58; Meyer-Goßner § 467 Rdn. 18).

  • OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder

    (Senat 6.12.2002 - 2 Ws 604/02 - = Stra Fo 2003, 105; 26.02.2009 - 2 Ws 66/09 -).
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