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   OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18   

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https://dejure.org/2018,8551
OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18 (https://dejure.org/2018,8551)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2018 - 16 W 6/18 (https://dejure.org/2018,8551)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - 16 W 6/18 (https://dejure.org/2018,8551)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des Streithelfers nach Überleitung des klägerischen Anspruchs auf sich wegen ungedeckter Heimkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18
    Untätigkeit der Hauptpartei stellt kein Hindernis für eigene Prozesshandlungen des Nebenintervenienten dar; deshalb darf der Nebenintervenient Prozesshandlungen so lange vornehmen, wie sich ein - ausdrücklich erklärter oder aus dem Gesamtverhalten im Prozess zu entnehmender - entgegenstehender Wille der Hauptpartei nicht feststellen lässt (BGHZ 165, 358, 361 = NJW 2006, 773; Musielak/Voit/Weth, § 67 Rdnr. 9; Zöller/Althammer § 67 Rdn. 9).
  • BGH, 27.01.2009 - XI ZB 28/08

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18
    In diesem Fall hat jedoch auch die Partei selbst kein Recht zur Aufnahme des Rechtstreits, weil dieses nach § 85 InsO ausschließlich dem Insolvenzverwalter zusteht, so dass einer Nebenintervention die verfahrensrechtliche Grundlage fehlt (BGH ZInsO 2009, 432 = BeckRS 2009, 05601; NJW-RR 2010, 1351; ZInsO 2014, 1232 = ZIP 2014, 1304 = MDR 2014, 794).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18
    In diesem Fall hat jedoch auch die Partei selbst kein Recht zur Aufnahme des Rechtstreits, weil dieses nach § 85 InsO ausschließlich dem Insolvenzverwalter zusteht, so dass einer Nebenintervention die verfahrensrechtliche Grundlage fehlt (BGH ZInsO 2009, 432 = BeckRS 2009, 05601; NJW-RR 2010, 1351; ZInsO 2014, 1232 = ZIP 2014, 1304 = MDR 2014, 794).
  • BGH, 15.05.2014 - IX ZR 287/12

    Unterbrechung eines Rechtsstreits bei Insolvenzeröffnung im Falle der

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18
    In diesem Fall hat jedoch auch die Partei selbst kein Recht zur Aufnahme des Rechtstreits, weil dieses nach § 85 InsO ausschließlich dem Insolvenzverwalter zusteht, so dass einer Nebenintervention die verfahrensrechtliche Grundlage fehlt (BGH ZInsO 2009, 432 = BeckRS 2009, 05601; NJW-RR 2010, 1351; ZInsO 2014, 1232 = ZIP 2014, 1304 = MDR 2014, 794).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18
    Steht ein möglicher Widerspruch nicht mit der nötigen Eindeutigkeit fest, ist die Prozesshandlung des Nebenintervenienten im Zweifel als wirksam anzusehen (BGH WM 2016, 1955 Rn. 27; Wieczorek/Schütze/Mansel § 67 Rdn. 16; Stein/Jonas/Jacoby § 67 Rdn. 14).
  • LG Köln, 10.01.2018 - 23 O 223/14

    Zustimmung des ausscheidenden Klägers als Voraussetzung für einen gewillkürten

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18
    Auf die sofortige Beschwerde des Streithelfers vom 23.1.2018 wird der Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.1.2018 - 23 O 223/14 - abgeändert und das Landgericht angewiesen, das Verfahren fortzusetzen.
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