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   OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07   

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https://dejure.org/2007,9195
OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07 (https://dejure.org/2007,9195)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.2007 - 13 U 58/07 (https://dejure.org/2007,9195)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 2007 - 13 U 58/07 (https://dejure.org/2007,9195)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Beweiskraft einer den Inhalt einer Postzustellungsurkunde festhaltenden Urkunde; Schlüssige Darlegung von die Unrichtigkeit einer Urkunde nahelegenden Tatsachen als Anforderung an die Führung eines Gegenbeweises gegen den Beweiswert einer öffentlichen Urkunde

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 3; ; ZPO § 418; ; ZPO § 696 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenbeweis zur Beurkundung postalischen Zustellung über Art und Weise der Benachrichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1999 - 18 B 1381/99

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Verlängerung einer

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07
    Es bedarf aber jedenfalls einer plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufs ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf, VRS Bd. 87 (1992), 441 und NJW 2000, 2831; OVG Münster, NVwZ 2000, 346).
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00

    Ersatzzustellung bei Gemeinschaftsbriefkasten

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07
    Wie die Postzustellungsurkunden selbst begründet demgemäss die im Aktenausdruck als Inhalt der Postzustellungsurkunden festgehaltene Beurkundung der postalischen Zustellung über die Art und Weise der Benachrichtigung gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. Senat, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 W 82/00; OLG Dresden, JurBüro 1999, 154).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00

    bestrittene Zustellung - § 37 StPO, § 415 ZPO, volle Beweiskraft der öffentlichen

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07
    Es bedarf aber jedenfalls einer plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufs ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf, VRS Bd. 87 (1992), 441 und NJW 2000, 2831; OVG Münster, NVwZ 2000, 346).
  • OLG Dresden, 23.11.1998 - 13 W 285/98

    Beweiskraft des maschinellen Aktenausdrucks im automatisierten Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07
    Wie die Postzustellungsurkunden selbst begründet demgemäss die im Aktenausdruck als Inhalt der Postzustellungsurkunden festgehaltene Beurkundung der postalischen Zustellung über die Art und Weise der Benachrichtigung gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. Senat, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 W 82/00; OLG Dresden, JurBüro 1999, 154).
  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07
    Es bedarf aber jedenfalls einer plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufs ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf, VRS Bd. 87 (1992), 441 und NJW 2000, 2831; OVG Münster, NVwZ 2000, 346).
  • OLG Saarbrücken, 21.08.2008 - 8 U 289/07

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Beginn der kenntnisabhängigen

    Die von den Prozessbevollmächtigten der Kläger hierzu zitierte obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2005, 2152, 2156 = Anlage K 31 = GA 411, 415; OLG Oldenburg, Urt. v. 29.6.2006 - 8 U 21/06, Seite 15 = Anlage K 16 = GA 252, 266; OLG München, Urt. v. 6.9.2006 - 20 U 2694/06 Rdnr. 61 ff., zit. nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.7.2007 - 13 U 58/07, Seite 5 = Anlage BK 1 = GA 661, 665) betrifft anders gelagerte Fallgestaltungen.
  • OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 9 WF 70/23

    Verspätete Beschwerde gegen einen Beschluss zur Festsetzung des Kindesunterhalts

    Zur Führung des Gegenbeweises bedarf es einer konkreten, plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufes ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224 ; OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831 ; OLGR Köln 2008, 469, Brandenburgisches Oberlandesgericht a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 9 WF 70/23
    Zur Führung des Gegenbeweises bedarf es einer konkreten, plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufes ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831; OLGR Köln 2008, 469, Brandenburgisches Oberlandesgericht a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 180/17

    Wie kann der Beweis der Unrichtigkeit einer Zustellungsurkunde geführt werden?

    Zur Führung des Gegenbeweises bedarf es einer plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufes ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831; OLG Köln OLGR 2008, 469, juris Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2018 - 12 U 180/17

    Wie kann der Beweis der Unrichtigkeit einer Zustellungsurkunde geführt werden?

    Bloße Zweifel an der Richtigkeit der beurkundeten Feststellung genügen nicht (vgl. OLG Köln OLGR 2008, 469).
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