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   OLG Köln, 26.06.1996 - 2 W 96/96   

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https://dejure.org/1996,4786
OLG Köln, 26.06.1996 - 2 W 96/96 (https://dejure.org/1996,4786)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.06.1996 - 2 W 96/96 (https://dejure.org/1996,4786)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 2 W 96/96 (https://dejure.org/1996,4786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 31
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1990 - 8 U 64/89
    Auszug aus OLG Köln, 26.06.1996 - 2 W 96/96
    Ohne diese Angaben ist aber eine Feststellung, ob eine Zustellung erfolgt ist und ob der Vorgang ordnungsgemäß war, nicht möglich (vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1991, 159; LG Aachen MDR 1991, 451; ferner Stein / Jonas / Münzberg a.a.O. § 750 Rn. 37, wonach in Zweifelsfällen ein Rückgriff auf die in den Akten befindlichen Zustellungsurkunde geboten sein kann).
  • LG Aachen, 17.01.1991 - 6 T 89/90
    Auszug aus OLG Köln, 26.06.1996 - 2 W 96/96
    Ohne diese Angaben ist aber eine Feststellung, ob eine Zustellung erfolgt ist und ob der Vorgang ordnungsgemäß war, nicht möglich (vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1991, 159; LG Aachen MDR 1991, 451; ferner Stein / Jonas / Münzberg a.a.O. § 750 Rn. 37, wonach in Zweifelsfällen ein Rückgriff auf die in den Akten befindlichen Zustellungsurkunde geboten sein kann).
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.1996 - 2 W 96/96
    Daß die in Urkunden über Zustellungsvorgänge enthaltenen Erklärungen der beurkundenden Person auch, wenn sie nicht auf deren eigener Wahrnehmung beruhen, ein Indiz für die Richtigkeit der beurkundeten Tatsachen darstellen können (vgl. BVerfG a.a.O. S. 225 f.; BGH NJW 1992, 1963; OLG Düsseldorf a.a.O.), hilft im Streitfall nicht weiter.
  • BGH, 10.11.2022 - I ZB 10/22

    Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken: Voraussetzung für die Wirksamkeit

    dd) Der Gläubiger ist für das Vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen - und damit auch für die wirksame Zustellung einer Beschlussverfügung - nach den allgemeinen Regeln darlegungs- und beweisbelastet (vgl. OLG Köln, Rpfleger 1997, 31 [juris Rn. 9]; Zöller/Seibel aaO § 890 Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 1 U 56/11

    Vollstreckungsbescheid wirksam zugestellt? Kläger trifft Beweislast!

    Damit steht im Streitfall allein fest, dass die Urkundsbeamtin die ihr vorliegende Zustellungsurkunde geprüft und hieraus dann die dokumentierte rechtliche Schlussfolgerung gezogen hat; die Richtigkeit der Schlussfolgerung wie auch die Vornahme der Zustellung selbst sind hingegen durch die Zustellungsbescheinigung nicht bewiesen (OLG Köln RPfleger 1997, 31 Tz. 6).
  • LG Hannover, 18.10.2007 - 55 T 50/07
    Es obliegt der Gläubigerin in diesem Fall, die ordnungsgemäß Zustellung durch Vorlage der Zustellungsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift aus der Akte des Erkenntnisverfahrens nachzuweisen ( OLG Köln Rpfleger 1997, 31 [OLG Köln 26.06.1996 - 2 W 96/96] -32).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2007 - 20 W 366/06

    Zwangsvollstreckungsrecht: Umfang der Prüfpflicht des Grundbuchamtes bei

    Dieses durfte sich allerdings mit der auf dem Vollstreckungsbescheid aufgebrachten Zustellungsbescheinigung gemäß §§ 169 Abs. 1, 703 b ZPO begnügen und musste nicht die Vorlage einer Zustellungsurkunde verlangen (OLG Köln Rpfleger 1997, 31; Zöller/Stöber, aaO., § 750, Rdnr. 17).
  • AG Mannheim, 18.08.2017 - 10 C 3856/16

    Unwirksamkeit eines Vollstreckungsbescheides mangels Zustellungsnachweis

    Der Vollstreckungsbescheid und der darauf angebrachte Vermerk einer Zustellung an den Beklagten am 21.05.1992 sind nicht im Wege der maschinellen Bearbeitung erstellt worden, bei der es nach § 703 b Abs. 1 ZPO einer Unterschrift nicht bedurft hätte, (OLG Köln Beschl. v. 26.6.1996 - 2 W 96/96, BeckRS 1996, 5791, beck-online), sondern im Wege manueller Bearbeitung durch aufgestempelten, mit handschriftlichen Vermerk des Zustellungsdatums auf der Originalurkunde des Vollstreckungsbescheids.
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