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OLG Köln, 26.06.1998 - 20 U 14/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 02.12.1997 - 15 O 58/97
- OLG Köln, 26.06.1998 - 20 U 14/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88
Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH; …
Auszug aus OLG Köln, 26.06.1998 - 20 U 14/98
Diese Auslegungsregel entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allgemeiner Meinung (BGH BB 90, 653 ff. m.w.N. Palandt-Heinrichs, 57. Aufl. § 164 Rz. 2).Neben der Haftung des Beklagten zu 2) als Firmeninhaber käme allenfalls noch die Rechtsscheinhaftung des Beklagten zu 1) in Betracht, die - sofern ihre Voraussetzungen vorlägen - gleichermaßen wie die Unternehmerhaftung des Beklagten zu 2) auf die Erfüllung der Restkaufpreisforderung gerichtet wäre, für die sich sodann eine gesamtschuldnerische Haftung beider Beklagten ergäbe (…vgl. Düsseldorf a.a.O.; BGH BB 90, 653, 655; BGHZ 17, 13ff.).
- BGH, 11.03.1955 - I ZR 82/53
Voraussetzungen der Haftung kraft Rechtsscheins
Auszug aus OLG Köln, 26.06.1998 - 20 U 14/98
Neben der Haftung des Beklagten zu 2) als Firmeninhaber käme allenfalls noch die Rechtsscheinhaftung des Beklagten zu 1) in Betracht, die - sofern ihre Voraussetzungen vorlägen - gleichermaßen wie die Unternehmerhaftung des Beklagten zu 2) auf die Erfüllung der Restkaufpreisforderung gerichtet wäre, für die sich sodann eine gesamtschuldnerische Haftung beider Beklagten ergäbe (…vgl. Düsseldorf a.a.O.; BGH BB 90, 653, 655; BGHZ 17, 13ff.). - BGH, 27.04.1983 - VIII ZR 328/81
Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Vertragspartnerschaft der Inhaberin eines …
Auszug aus OLG Köln, 26.06.1998 - 20 U 14/98
Die Vertrauenshaftung erfaßt nicht nur Fallgestaltungen, in denen jemand persönlich als Firmeninhaber aufgetreten ist, während wahrer Unternehmensträger eine nur begrenzt haftende Gesellschaft ist, sie greift darüber hinaus auch dann ein, wenn hinsichtlich eines Einzelunternehmens der Vertreter, der unternehmerische Geschäfte abschließt, den Anschein des Firmeninhabers erweckt (BGH NJW 83, 1844;… OLG Düsseldorf a.a.O.;… K. Schmidt, Handelsrecht, 4. Aufl., S. 135). - OLG Düsseldorf, 17.01.1992 - 17 U 214/91
Auszug aus OLG Köln, 26.06.1998 - 20 U 14/98
Durch die Meldung des Betriebs auf seinen Namen hat der Beklagte zu 2) sich auch jedenfalls selbst als verantwortlichen Betriebsinhaber bezeichnet und ist in dieser Eigenschaft nach außen im Rechtsverkehr in Erscheinung getreten (in diesem Sinne auch Düsseldorf BB 92, 2102).