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   OLG Köln, 26.07.1996 - 6 U 67/96   

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https://dejure.org/1996,8754
OLG Köln, 26.07.1996 - 6 U 67/96 (https://dejure.org/1996,8754)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.1996 - 6 U 67/96 (https://dejure.org/1996,8754)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 1996 - 6 U 67/96 (https://dejure.org/1996,8754)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1996 - 6 U 67/96
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Markengesetzes, daß die Verwechslungsgefahr nicht nur durch die Ähnlichkeit der Begriffe, sondern auch durch die Kennzeichnungskraft der zu schützenden Bezeichnung und die Warennähe der bezeichneten Produkte bestimmt wird (vgl. z.B. BGH GRUR 95, 50 f - "Indorektal/Indohexal" m.w.N. auf die ständige Rechtsprechung des BGH).
  • BGH, 09.06.1978 - I ZR 67/76

    Eintragung einen neuen Warenzeichens - Zeitlich begrenzte Benutzung eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1996 - 6 U 67/96
    Das Weglassen rein beschreibender Markenbestandteile ist indes für die rechtserhaltende Benutzung unschädlich (vgl. für die unverändert fortgeltende Rechtslage nach altem Recht nur BGH a.a.O. und - für rein beschreibende Zusätze - GRUR 78, 642,643 - "Silva", Baumbach/Hefermehl, Warenzeichengesetz, 12. Auflage, § 5 RZ 29, Althammer, Warenzeichengesetz, 4. Auflage, § 5 RZ 51, Busse/ Stark, Warenzeichengesetz, 6. Aufl., § 5 RZ 59 jew. m.w.N.).
  • BGH, 25.05.1979 - I ZB 13/76

    Verwendung eines Zeichens zur Verschleierung der Herkunft aus dem eigenen Betrieb

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1996 - 6 U 67/96
    Dasselbe gilt angesichts der abweichenden Schrifttypen und Schreibweise (vgl. dazu allgemein BGH GRUR 79, 707,708 f - "Haller I", Baumbach/Hefermehl a.a.O. RZ 25, Althammer a.a.O. RZ 49).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1996 - 6 U 67/96
    Die sich aus dem Zusammenhang dieser Kriterien für das frühere Recht ergebende Wechselwirkung gilt im neuen Recht mit den den vorliegenden Fall nicht betreffenden Abweichungen fort, die sich daraus ergeben, daß nunmehr die Warengleichartigkeit nicht mehr Schutzvoraussetzung ist (vgl. BGH GRUR 95, 216, 219 - "Oxygenol II", GRUR 96, 198,199 f - "Springende Raubkatze", OLG Nürnberg GRUR 96, 206 f - "Leitungsrohre").
  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 28/73

    Anerkennung der abgewandelten Benutzungsform als Benutzung des eingetragenen

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1996 - 6 U 67/96
    Maßgeblich für die Frage der rechtserhaltenden Benutzung ist, ob der Verkehr, hier also der Verbraucher, die eingetragene und die benutzte Marke als dasselbe Zeichen ansieht (BGH GRUR 75, 135,138 - "KIM-Mohr").
  • OLG Nürnberg, 22.08.1995 - 3 U 1981/95

    Verwechslungsgefahr im Markenrecht - Persönliche Unterlassungspflicht von

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1996 - 6 U 67/96
    Die sich aus dem Zusammenhang dieser Kriterien für das frühere Recht ergebende Wechselwirkung gilt im neuen Recht mit den den vorliegenden Fall nicht betreffenden Abweichungen fort, die sich daraus ergeben, daß nunmehr die Warengleichartigkeit nicht mehr Schutzvoraussetzung ist (vgl. BGH GRUR 95, 216, 219 - "Oxygenol II", GRUR 96, 198,199 f - "Springende Raubkatze", OLG Nürnberg GRUR 96, 206 f - "Leitungsrohre").
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.1996 - 6 U 67/96
    Die sich aus dem Zusammenhang dieser Kriterien für das frühere Recht ergebende Wechselwirkung gilt im neuen Recht mit den den vorliegenden Fall nicht betreffenden Abweichungen fort, die sich daraus ergeben, daß nunmehr die Warengleichartigkeit nicht mehr Schutzvoraussetzung ist (vgl. BGH GRUR 95, 216, 219 - "Oxygenol II", GRUR 96, 198,199 f - "Springende Raubkatze", OLG Nürnberg GRUR 96, 206 f - "Leitungsrohre").
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