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   OLG Köln, 26.09.2012 - I-17 W 170/12   

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https://dejure.org/2012,32592
OLG Köln, 26.09.2012 - I-17 W 170/12 (https://dejure.org/2012,32592)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.09.2012 - I-17 W 170/12 (https://dejure.org/2012,32592)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. September 2012 - I-17 W 170/12 (https://dejure.org/2012,32592)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 115
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1974 - II ZR 123/72

    Kostenpflicht nach § 111 GKG

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2012 - 17 W 170/12
    Sinn dieser Regelung ist es, dass die Partei durch die Verweisung weder besser noch schlechter stehen soll, als wenn das Gericht, an das verwiesen wurde, von Anfang an mit der Sache befasst gewesen wäre (BGHZ 62, 174, 177; OLG Nürnberg RP 1956, 297).
  • OLG Brandenburg, 17.02.1998 - 7 W 49/97

    Beschwerde gegen die gerichtliche Abhängigmachung der Zustellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2012 - 17 W 170/12
    Dann ist davon auszugehen, dass das Gericht von dem ihm eingeräumten Ermessen im Hinblick auf das Anfordern des Gerichtskostenvorschusses Gebrauch gemacht hat (OLG Brandenburg MDR 1998, 1119).
  • OLG München, 30.12.1987 - 5 W 3563/87

    Anspruch auf eine gerichtliche Terminaufhebung nur bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2012 - 17 W 170/12
    Wird trotz Nichtzahlung die Klage zugestellt oder Termin anberaumt, so kann das Gericht die Abhaltung eines solchen oder eine andere Handlung nicht mehr von einer nachträglichen Zahlung der Gerichtskosten abhängig machen (OLG München NJW-RR 1989, 64; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage, § 12 GKG Rdnr. 10 "Zustellung").
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 9 AR 14/14

    Mahnbescheide gegen mehrere Antragsgegner mit unterschiedlichen Wohnsitzen:

    Denn auch ohne Kostenvorschuss behält eine Abgabe gemäß § 696 Abs. 1 Ziffer 3 ZPO ihre Wirkung (ebenso zur Abgabe eines Mahnverfahrens ohne Kostenvorschuss OLG Köln, MDR 2013, 115).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 33/17

    Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum

    Sinn dieser Regelung ist es, dass die Partei durch die Verweisung weder besser noch schlechter stehen soll, als wenn das Gericht, an das verwiesen wurde, von Anfang an mit der Sache befasst gewesen wäre (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.09.2012 - 17 W 170/12, NJOZ 2013, 446, 447; Meyer, GKG/FamGKG, 14. Aufl. 2014, § 4, Rdnr. 5).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 31/17

    Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum

    Sinn dieser Regelung ist es, dass die Partei durch die Verweisung weder besser noch schlechter stehen soll, als wenn das Gericht, an das verwiesen wurde, von Anfang an mit der Sache befasst gewesen wäre (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.09.2012 - 17 W 170/12, NJOZ 2013, 446, 447; Meyer, GKG/FamGKG, 14. Aufl. 2014, § 4, Rdnr. 5).
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