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   OLG Köln, 26.11.2009 - 18 U 43/09   

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https://dejure.org/2009,22283
OLG Köln, 26.11.2009 - 18 U 43/09 (https://dejure.org/2009,22283)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.2009 - 18 U 43/09 (https://dejure.org/2009,22283)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. November 2009 - 18 U 43/09 (https://dejure.org/2009,22283)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2009 - 18 U 43/09
    Für diese hat der Bundesgerichtshof aber entschieden, dass es sich hierbei nicht um ein neues Angriffs- und Verteidigungsmittel handelt, "da hierdurch erst im Laufe des Verfahrens die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch geschaffen und alsdann in den Prozess eingeführt werden" (BGH NJW-RR 2005, 1687).
  • OLG Köln, 30.08.2013 - 18 U 2/13
    Denn insoweit haben die Parteien des Clearing-Vertrages die Regelung des § 319 Abs. 1 BGB abbedungen, was - wie schon das Reichsgericht angenommen (RG, Urteil vom 10.12.1935 - VII 142/35, RGZ 150, 79) und auch der Senat bereits entschieden hat (vgl. Senatsurteil vom 26.11.2009 - 18 U 43/09, zitiert nach juris, Rn. 28) - auch zulässig ist (ebenso MüKoBGB/Gottwald, 5. Auflage 2007, § 319 Rdnr. 3).
  • LG Hamburg, 04.03.2016 - 404 HKO 6/14

    Schiedsgutachtenvereinbarung: Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens;

    In der vertraglich getroffenen Abrede, das eingeholte Gutachten als für beide Seiten verbindlich anzusehen und die Fälligkeit der Zahlung bereits bei Vorliegen des Gutachtens eintreten zu lassen, liegt eine konkludente Abbedingung von § 319 BGB Abs. 1 BGB, was zulässig ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26. November 2009 - 18 U 43/09 -, Rn. 29, juris Staudinger - Rieble, BGB, 2015, § 319 Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 31.01.2013 - 19 Sch 31/12
    Dies wird umso deutlicher, wenn man bedenkt, dass der Schiedsgutachter gemäß § 27 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens "rechtsverbindlich" klären soll, was richtiger Auffassung nach zur Folge hätte, dass die Feststellungen des Sachverständigen hierzu bis zur Grenze der Willkür unanfechtbar wären (so für die Formulierung der "endgültig"[en] Entscheidung durch den Sachverständigen OLG Köln, Urt. v. 26.11.2009, -18 U 43/09-, zitiert nach juris).
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