Rechtsprechung
OLG Köln, 26.11.2018 - 2 VA (Not) 8/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- notar-drkotz.de
Notaranspruch auf Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 26.11.2018 - 2 VA (Not) 8/18
- BGH, 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19
- BGH, 04.02.2020 - NotZ(Brfg) 1/19
- BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 1/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.03.2003 - NotZ 23/02
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf Befreiung eines Notars von …
Auszug aus OLG Köln, 26.11.2018 - 2 VA (Not) 8/18
Weiterhin Geltung beansprucht allerdings die Feststellung in der Rechtsprechung zum früheren Recht, dass es sich sowohl bei der Befreiung eines Notars von der Verschwiegenheitspflicht als auch bei der ablehnenden Entscheidung über einen entsprechenden Antrag um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. zu letzterem: BGH, Beschluss vom 10.3.2003 - NotZ 23/02, in: MDR 2003, 719).Für solche Fälle wurde auch nach früherer Fassung des § 111 BNotO, die in Absatz 1 Satz 2 vorsah, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in Bezug auf Verwaltungsakte nur darauf gestützt werden konnte, dass der Verwaltungsakt den Antragsteller in seinen Rechten beeinträchtige, weil er rechtswidrig sei, eine Antragsbefugnis von (potentiellen) Erben eines Urkundsbeteiligten bejaht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10.3.2003 - NotZ 23/02, in: DNotZ 2003, 780 ff).
Die nach dem Tod des Urkundsbeteiligten der Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen obliegende Entscheidung über die Befreiung des Notars von der Verschwiegenheitspflicht hat sich danach auszurichten, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.3.2003 - NotZ 23/02, in: MDR 2003, 719 m.w.N.).
- OLG Köln, 26.11.2008 - 2 X (Not) 29/08
Entscheidung über die Verschwiegenheitspflicht des Notars nach Versterben eines …
Auszug aus OLG Köln, 26.11.2018 - 2 VA (Not) 8/18
Soweit in der früheren Rechtsprechung für gerichtliche Verfahren auf oder gegen die Erteilung von Schweigepflichtentbindungen nach § 18 Abs. 2 BNotO ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung als statthafter Rechtsbehelf angesehen wurde (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.4.2009 - NotZ 23/08, in: NJW-RR 2009, 991; Senat, Beschluss vom 26.11.2008 - 2 X (Not) 29/08, abrufbar bei juris), betraf dies Fälle aus dem Zeitraum vor der zum 1.6.2008 in Kraft getretenen Gesetzesänderung. - OLG Köln, 13.06.1977 - 2 VA (Not) 6/76
Auszug aus OLG Köln, 26.11.2018 - 2 VA (Not) 8/18
Ein etwaiges Interesse des Vaters des Klägers an der Geheimhaltung seines letzten Willens, im Zusammenhang mit der Errichtung des Testaments und der dabei abgegebenen Erklärungen endete zwar notwendig mit Eintritt des Erbfalls (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13.6.1977 - 2 VA (Not) 6/76, in: DNotZ 1978, 314 ff.). - BGH, 20.04.2009 - NotZ 23/08
Anfechtbarkeit der Befreiung eines Notars von der Pflicht zur Verschwiegenheit …
Auszug aus OLG Köln, 26.11.2018 - 2 VA (Not) 8/18
Soweit in der früheren Rechtsprechung für gerichtliche Verfahren auf oder gegen die Erteilung von Schweigepflichtentbindungen nach § 18 Abs. 2 BNotO ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung als statthafter Rechtsbehelf angesehen wurde (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.4.2009 - NotZ 23/08, in: NJW-RR 2009, 991; Senat, Beschluss vom 26.11.2008 - 2 X (Not) 29/08, abrufbar bei juris), betraf dies Fälle aus dem Zeitraum vor der zum 1.6.2008 in Kraft getretenen Gesetzesänderung.
- BGH, 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19
Anspruch eines Notars auf Erteilung einer Befreiung von der …
OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.2018 - 2 VA (Not) 8/18 -.