Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,44246
OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20 (https://dejure.org/2020,44246)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.2020 - 15 U 39/20 (https://dejure.org/2020,44246)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. November 2020 - 15 U 39/20 (https://dejure.org/2020,44246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,44246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (52)

  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Richtigerweise sind die dort behandelten Fragen jedoch jeweils nur solche der (außer Zweifel stehenden) Subsidiarität des Instituts der Geldentschädigung, gehen in der aufgezeigten Abwägungsentscheidung auf Grund aller Umstände des Einzelfalls auf und sind mithin kein eigenständiges (weiteres) Prüfungsmerkmal (vgl. auch bereits Senat v. 28.10.2019 - 15 U 185/19, n.v.; v. 21.04.2020 - 15 U 10/20, n.v. und zuletzt Senat v. 27.08.2020 - 15 U 185/19, n.v., S. 16 [n.rkr.]).

    cc) Mit dem Landgericht ist auch von einem groben Verschulden der Beklagten auszugehen, welches aber ohnehin nicht einmal zwingende Anspruchsvoraussetzung für einen Anspruch auf Geldentschädigung wäre (zuletzt Senat v. 27.08.2020 - 15 U 185/19, n.v., S. 18 m.w.N.).

    dd) Der Kläger hat seine Abwehransprüche auch - was andernfalls das Bedürfnis nach einer Geldentschädigung in Wegfall geraten lassen oder zumindest mindern könnte - hinreichend stringent verfolgt (zu den Vorgaben etwa Senat v. 27.08.2020 - 15 U 185/19, n.v. [n.rkr.]).

  • OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 134/16

    Zulässiger Umfang einer identifizierenden Wort- und Bild-Berichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Das - bisweilen auch vom Senat in früheren Entscheidungen angesprochene (Senat v. 16.03.2017 - 15 U 134/16, BeckRS 2017, 133470 Rn. 29; v. 14.04.2016 - 15 U 193/15, BeckRS 2016, 19799 Rn. 19) - Merkmal wird zwar teilweise im Schrifttum als eigenes Prüfungsmerkmal genannt ( Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 14 Rn. 127 ff.; Soehring/Hoene , in: diess., Pressrecht, 6. Aufl. 2019, Rn. 32.43, 32.65; BeckOGK-BGB/ Herrmann , Stand: 01.02.2020, § 823 Rn. 1704 ff. jeweils unter Verweis auf dies so nicht tragende Fundstellen aus der Rechtsprechung).

    Eine Verdachtsäußerung zeichnet sich allgemein dabei dadurch aus, dass der Äußernde aus der Perspektive des Durchschnittslesers selbst noch nicht von der Wahrheit bzw. Richtigkeit seiner Aussage überzeugt ist, sondern zu erkennen gibt, dass er bisher nur einen Verdacht hegt (st. Rspr. des Senat, vgl. etwa Senat v. 16.03.2017 - 15 U 134/16, BeckRS 2017, 133470 Rn. 11).

    bb) Soweit eine besondere Schwere der Verletzungshandlung und das Bedürfnis nach einer Ausgleichszahlung in Geld im Einzelfall entfallen kann, wenn der Beweggrund der Berichterstattung ein anerkennenswertes Aufklärungsinteresse in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage ist (vgl. etwa auch OLG München v. 26.07.1996 - 21 U 6350/95, NJW-RR 1996, 1365 sowie Senat v. 16.03.2017 - 15 U 134/16, BeckRS 2017, 133470 Rn. 39), verhilft dass der Beklagten ebenfalls nicht zu einer günstigeren Sichtweise: Denn sie hat - wie oben ausgeführt - sich gerade nicht sachlich und in einer die öffentliche Meinungsbildung anregenden Weise mit der politischen Instrumentalisierung des Geschehens in regimetreuen türkischen Medien auseinandergesetzt, sondern diesen Aspekt mit dem vagen Zusatz "womoglich" nur an den Rand ihrer Berichterstattung geschoben, weswegen dieser Aspekt auch bei der Abwägung dann zumindest nicht mehr wesentlich zu ihren Gunsten zu verwenden ist.

  • BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Mit Blick auf BVerfG v. 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 und BGH v. 27.09.2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 gehe es nur um eine Meinungsäußerung, wenn als bloße Vermutung ausgewiesene Zweifel geäußert werden und dies - wie hier - von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sei und nur die Möglichkeit eines Zusammenhangs zwischen unstreitigen Fakten in den Raum gestellt werde und die Koinzidenz bestimmter Umstände als hinterfragenswert geschildert werde.

    Gerade dem Durchschnittsrezipienten deutlich als bloße Vermutung ausgewiesene Äußerungen von Zweifeln am Vorliegen einer bestimmten Tatsache können etwa bei einer Prägung dieser Äußerungen durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens durchaus im Einzelfall auch nur als Meinungsäußerung zu bewerten sein (vgl. deutlich BVerfG v. 16.03.2017 -1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Rn. 14).

    Vielmehr ist für die Abgrenzung relevant, dass nur hinreichend deutlich als bloße Vermutung ausgewiesene Zweifel in den Raum gestellt werden und die Äußerung insgesamt von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt bleibt (vgl. BVerfG v. 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Rn. 14 a.E.).

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 340/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein erwirkter Unterlassungstitel den Anspruch auf Geldentschädigung berühren oder diesen sogar gänzlich zum Wegfall bringen (vgl. BGH, Beschl. v. 30.6.2009 - VI ZR 340/08, juris; BGH, Urt. v. 24.11.2009 - VI ZR 219/08, AfP 2010, 74; BGH, Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, AfP 2014, 135; BGH, Urt. v. 15.9.2015 - VI ZR 175/14, AfP 2015, 564; BGH, Urt. v. 24.5.2016 - VI ZR 496/15, MDR 2016, 1086; ebenso: OLG Hamburg, Urt. v. 4.11.2008 - 7 U 71/08 n.v.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.8.2015 - 16 U 121/14, BeckRS 2016, 02919; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 23.9.2009 - 1 BvR 1742/09, juris; BVerfG, Beschl. v. 2.4.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228; EGMR, Urt. v. 17.3.2016 - 16313/10, AfP 2016, 527; kritisch dagegen Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, Kap. 14 Rn. 125).

    Insofern kann insbesondere nicht als Argument herangezogen werden, dass ein Ordnungsgeld nicht dem Betroffenen persönlich, sondern der Staatskasse zugute komme, da auch durch ein Ordnungsmittelverfahren hinreichend Genugtuung erlangt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.2009 - VI ZR 340/08, juris).".

  • OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Dies gilt auch im vorliegenden Fall entsprechend, wobei mit dem Senat a.a.O. noch zu betonen ist, dass eine "verdeckte" Verdachtsäußerung "zwischen den Zeilen" jeweils im Sinne eines unabweislich entstehenden Eindrucks für den durchschnittlichen Rezipienten (zu diesem Erfordernis auch BGH v. 02.07.2019 - VI ZR 494/17, NJ 2019, 453.30; Senat v. 07.07.2018 - 15 U 127/17, BeckRS 2019, 7664 Rn. 20; siehe auch Senat v. 26.03.2020 - 15 U 193/19, n.v. - G20-Ausschreitungen) festzustellen ist und es gerade nicht genügt, wenn ein solcher Rückschluss nur möglich ist und ein Eindruck beim Durchschnittsrezipienten entstehen "könnte.".

    Der Senat hat dazu zuletzt ausgeführt (Senat v. 26.03.2020 - 15 U 193/19, n.v.):.

  • OLG Köln, 30.07.2020 - 15 U 313/19

    Ansprüche wegen Berichterstattungen über ein Strafverfahren Verletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    a) Dagegen spricht mit den Ausführungen des Senats im Urt. v. 30.07.2020 - 15 U 313/19 (n.v.) schon, dass die Veröffentlichung zweifelsfrei eine " Verarbeitung zu journalistischen Zwecken " ist, wobei dieser Begriff wegen der Pressefreiheit und in europarechtskonformer Auslegung des nationalen Rechts weit auszulegen ist (vgl. Erwägungsgrund Nr. 153 der DSGVO sowie EuGH v. 16.12.2008 - C-73/07, EuZW 2009, 108; v. 14.02.2019 - C-345/17, NVwZ 2019, 465).

    Insbesondere sind aus oben genannten Gründen - anders als im Fall zu Az. 15 U 313/19 - die Grenzen des sog. Medienprivilegs im Bereich des Art. 82 DSGVO nicht streitentscheidend gewesen, weil auch ein unterstellter Ersatzanspruch jedenfalls betragsmäßig nicht weiter reichen würde als der hier schon über § 823 Abs. 1 BGB ohnehin auszuurteilende Betrag.

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Mit Blick auf BVerfG v. 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 und BGH v. 27.09.2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 gehe es nur um eine Meinungsäußerung, wenn als bloße Vermutung ausgewiesene Zweifel geäußert werden und dies - wie hier - von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sei und nur die Möglichkeit eines Zusammenhangs zwischen unstreitigen Fakten in den Raum gestellt werde und die Koinzidenz bestimmter Umstände als hinterfragenswert geschildert werde.

    Werden etwa auf Grundlage unstreitiger Tatsachen nur Schlussfolgerungen als möglich in den Raum gestellt, ein angeblicher Zufall als zumindest hinterfragenswert erachtet und wird die Bewertung im Übrigen dem Leser überlassen, liegt darin nicht ohne weiteres schon eine (unzulässige) Verdachtsberichterstattung, sondern je nach Gesamtkontext ein - im Zweifel hinzunehmendes - reines Werturteil auf Basis der unstreitigen (Indiz-)Tatsachen (BGH v. 27.09.2016 - VI ZR 250/173, NJW 2017, 482 Rn. 11, 15).

  • OLG Köln, 15.10.2020 - 15 W 52/20
    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Ähnliches gilt, wenn auf Basis unstreitiger Tatsachen nicht - sei es zwischen den Zeilen - zusätzlich eine eigene Tatsachenbehauptung aufgestellt wird, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist, sondern nur eine bewertende Einordnung mit einem Erheben rein moralischer Vorwürfe erfolgt (etwa OLG Düsseldorf v. 21.02.2019 - 16 U 179/17, BeckRS 2019, 11822 Rn. 33 f., 39 ff., 60 oder zur kritischen Bewertung einer medizinisch nicht gebotenen ärztlichen Behandlung in Privaträumen auf Basis unstreitiger Geschehnisse zuletzt ähnlich auch Senat v. 15.10.2020 - 15 W 52/20, n.v.).

    Es muss aus Sicht des Durchschnittsadressaten um ein konkretes tatsächliches Substrat vermeintlicher Vorwürfe und um die Mitteilung der vermuteten Tatsachenfrage gehen (Senat v. 15.10.2020 - 15 W 52/20, n.v.)... Bei der Würdigung ist jeweils - wie auch sonst im Äußerungsrecht - auf den Gesamtkontext und das Verständnis des durchschnittlichen Rezipienten abzustellen und das Zusammenspiel von Wort- und Bildberichterstattung zu würdigen.

  • OLG Köln, 28.06.2018 - 15 U 150/17

    Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Nichts anderes ergebe sich aus der Entscheidung des Senats vom 28.06.2018 - 15 U 150/17, BeckRS 2018, 16334.

    Im letzteren Fall bleibt es dem Leser dann unbenommen, sich entweder nur an die wenigen mitgeteilten Fakten zu halten und die in den Raum gestellte Zweifelsfrage in eigener Bewertung der (dürftigen) Indizien- und Beweislage zu verneinen oder sich dem gleichzeitigen Bemühen des Autors, eine ablehnende emotionale Haltung gegenüber dem Betroffenen zu erzeugen, nicht zu verschließen und die Zweifelsfrage für sich selbst zu bejahen (vgl. auch BGH a.a.O. Rn. 15; siehe zudem Senat v. 28.06.2018 - 15 U 150/17, BeckRS 2018, 16334 Rn. 20; Senat v. 11.05.2020 - 15 W 19/20, n.v. zur Berichterstattung über ein eingestelltes Ermittlungsverfahren).

  • LG Köln, 29.01.2020 - 28 O 281/19

    Rätselhafter Mordfall Tunahan Keser: Im Maserati zur Hinrichtung

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.01.2020 (28 O 281/19) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.01.2020 - 28 O 281/19 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 504/18

    Anspruch auf Unterlassung einer identifizierenden Bildberichterstattung über ein

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

  • OLG München, 26.07.1996 - 21 U 6350/95

    Vorwurf in einem Buch gegenüber einem Rechtsanwalt, an einem Mordkomplott

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

  • OLG Hamburg, 04.11.2008 - 7 U 71/08
  • BGH, 24.05.2016 - VI ZR 496/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Geldentschädigungsanspruch bei

  • EGMR, 17.03.2016 - 16313/10

    Veröffentlichung mehrerer Fotos der Kinder von Oliver Kahn

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19

    Schadensersatz für unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos auf

  • KG, 14.05.1968 - 9 U 74/68
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 1/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung des Missbrauchseinwands gegenüber

  • OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 760/19

    Löschung eines Posts und Sperrung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk durch

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18

    Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

  • LG Hamburg, 04.09.2020 - 324 S 9/19

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz immaterieller Schäden aus Art. 82

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen

  • EuGH, 16.12.2008 - C-73/07

    Der Gerichtshof präzisiert das Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

  • BVerfG, 23.09.2009 - 1 BvR 1681/09

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Verweisung auf

  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf

  • OLG Hamburg, 29.07.1993 - 3 U 49/93
  • EuGH, 14.02.2019 - C-345/17

    Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten -

  • LG Karlsruhe, 02.08.2019 - 8 O 26/19

    Bonitätsauskunft von Schufa & Co ist nicht unmittelbar angreifbar

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17

    Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20

    Übertragung der Inhaberschaft an deutschen Gebrauchsmustern und einem

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 16 U 179/17

    Unterlassung einer veröffentlichten Wortberichterstattung

  • BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15

    Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung

  • RG, 17.06.1892 - 1671/92

    1. Ist das Gericht, wenn von mehreren Angeklagten nur einer den Einwand der

  • OLG Köln, 18.10.2018 - 15 U 37/18

    Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über ein

  • RG, 15.01.1912 - VI 128/11

    Fliegender Gerichtsstand 1912

  • OLG Köln, 14.04.2016 - 15 U 193/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Präsidenten der

  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 42/18
  • RG, 10.04.1905 - VI 316/04

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Preßdelikten

  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • OLG Hamm, 15.05.1986 - 4 U 326/85

    Mißbrauch der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gerichtsständen

  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

  • OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 121/22

    Unterlassungsansprüche wegen zweier Presseberichterstattungen über die

    Bei einem Abstellen auf den in der Praxis weitgehend anerkannten sog. fliegenden Gerichtsstand in Pressesachen über § 32 ZPO wird für eine Annahme von Willkür mit Blick auf die auch hier geltend gemachten und dem Senat aus anderen Verfahren bereits bekannten verfassungsrechtlichen Einwendungen der Beklagten - insbesondere aus dem Gutachten in Anlage B 1 (Bl. 733 ff. d.A.) - zumeist kein Raum sein, wobei zur Meidung unnötiger Wiederholungen auf die Entscheidung des Senats vom 26. November 2020 - 15 U 39/20, GRUR-RS 2020, 38050 Rn. 12 ff. m.w.N. Bezug zu nehmen ist.
  • OLG Köln, 18.08.2022 - 15 U 258/21

    Unterlassungsansprüche wegen einer Wort- und Bildberichterstattung Zulässigkeit

    Eine eigene Behauptung der Beklagten mit dem aus dem Klageantrag ersichtlichen Inhalt ist deshalb nicht anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 Rn. 17; Senat, Urteil vom 26. November 2020 - 15 U 39/20, GRUR-RS 2020, 38050 Rn. 20).
  • OLG Köln, 12.07.2021 - 15 W 45/21
    Soweit auf S. 15 der Antragsschrift (Bl. 31 d.A.) zu dieser Passage offenbar auch eine sog. Eindruckserweckung gerügt wird, ist eine solche - was aber geboten wäre - schon nicht Gegenstand der Antragstellung (§ 308 Abs. 1 ZPO); zudem entsteht hier ein solcher Eindruck jedenfalls nicht - was aber wiederum erforderlich wäre (st. Rspr., vgl. BGH v. 02.07.2019 - VI ZR 494/17, NJ 2019, 453 Rn. 30; Senat v. 07.07.2018 - 15 U 127/17, BeckRS 2019, 7664 Rn. 20, v. 26.11.2020 - 15 U 39/20, GRUR-RS 2020, 38050 Rn. 20) - unabweislich im Sinne eines zwingenden Rückschlusses.
  • LG Heidelberg, 31.03.2023 - 7 O 10/22
    Vermögensrechtlich im Sinne des § 708 Nr. 11 ZPO ist eine Streitigkeit, unabhängig von der Natur des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, wenn der prozessuale Anspruch - wie bei Klageantrag Ziffer 1 - auf Geld (Sachen oder Rechte) gerichtet ist (OLG Köln Urt. v. 26.11.2020 - 15 U 39/20, GRUR-RS 2020, 38050; BeckOK ZPO/Ulrici, 47. Ed. 1.7.2022, ZPO § 708 Rn. 23.1).
  • LG Bonn, 10.05.2023 - 3 O 201/22
    Ein bloßer Datenschutzverstoß als solcher genügt für das Entstehen eines Schadenersatzanspruchs jedoch nicht, sondern es bedarf darüber hinaus der Darlegung und des Nachweises eines konkreten (auch: immateriellen) Schadens (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26. November 2020, Az.: I-15 U 39/20, Rn. 47, zitiert nach juris; LG Paderborn, Urteil vom 13.12.2022, Az.: 2 O 212/22, BeckRS 2022, 41028, Rn. 132).
  • LG Bonn, 30.03.2023 - 3 O 208/22
    Ein bloßer Datenschutzverstoß als solcher genügt für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs jedoch nicht, sondern es bedarf darüber hinaus der Darlegung und des Nachweises eines konkreten (auch: immateriellen) Schadens (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26. November 2020 - I-15 U 39/20 -, Rn. 47, juris; LG Paderborn, Urteil vom 13.12.2022 - 2 O 212/22, BeckRS 2022, 41028, Rn. 132).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht