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   OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03   

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https://dejure.org/2004,3506
OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03 (https://dejure.org/2004,3506)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2004 - 3 U 71/03 (https://dejure.org/2004,3506)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 3 U 71/03 (https://dejure.org/2004,3506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 215 n. F.; ; BGB § 255; ; BGB § 257; ; BGB § 390 S. 2; ; BGB § 404; ; BGB § 929; ; BGB § 931; ; BGB § 952; ; BGB § 985; ; BGB § 1000; ; BRAO § 51 b

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 255; BGB § 929; BGB § 931
    Anspruch des Anwalts gegen den Mandanten auf Abtretung eines Ersatzanspruchs L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 255 929 931
    Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten; Abtretung eines Herausgabeanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3569 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1391
  • VersR 2005, 512 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 19.12.1904 - VI 241/04

    Gläubigerrecht im Konkurse; K.O. §64

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03
    Insoweit greifen die Bedenken, die von Oetker (MünchKom a.a.O., Rn. 18) gegenüber der herrschenden Meinung, wonach der Ersatzpflichtige mit der Abtretung des Herausgabeanspruchs gemäß § 931 BGB Eigentümer wird (Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rn. 9; Soergel-Mertens, a.a.O., Rn. 9; Staudinger-Bittner, a.a.O., Rn. 43; RGZ 59, 367 (371)), geäußert worden sind, hier nicht Platz.
  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03
    Der Anspruch auf Eigentumsübertragung an dem Schlepper ergibt sich nicht aus dem Wandlungsanspruch des Beklagten, den der Kläger zu 2. hat verjähren lassen; vielmehr kann er nur aus einer entsprechenden Anwendung des § 255 BGB hergeleitet werden, der Ausdruck des schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots ist und verhindern soll, dass der Geschädigte einen doppelten Ausgleich erhält (Palandt-Heinrichs, a.a.O. Rn. 1; Soergel/Mertens a.a.O., Rn. 3; BGH NJW 97, 1008 f. (1012)).
  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03

    Zur Zulässigkeit eines TV-Spots, bei dem es sich um eine vergleichende

    Die Klägerin warb für ihre Telefondienstleistung mit einem TV-Werbespot von 30 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnung auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Verfügungsakte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu vorliegend noch das Story-Board der TV-Spot-Sendung vom 17. Januar 2003: Anlage K 5, vgl. Anlage B 1).

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist durch Urteil des Senats vom 25. März 2004 zurückgewiesen worden (OLG Hamburg 3 U 71/03).

    Auf die Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03 mit allen Entscheidungen wird Bezug genommen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03 (= Landgericht Hamburg 416 O 9/03) Bezug genommen, insbesondere auf den Werbespot, der - wie ausgeführt - auf der CD-ROM 71/03 aufgezeichnet ist (vgl. dazu Anlagen K 5 und B 1) und den der Senat in der Berufungsverhandlung betreffend das parallele Verfügungsverfahren (Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03) vorgeführt und sich mit allen Beteiligten angesehen hat.

    Diesen Werbespot hat sich der Senat - wie ausgeführt - in der Berufungsverhandlung zum parallelen Verfügungsverfahren (Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03) angesehen.

  • OLG Hamm, 27.01.2023 - 11 U 60/20

    Öffentlich-rechtliche Verwahrung; Amtshaftung; Beschlagnahme; Sicherstellung;

    Dementsprechend kann das beklagte Land grundsätzlich die Abtretung des Herausgabeanspruchs verlangen, wodurch auch das Eigentum an dem Fahrzeug gemäß § 931 BGB übergehen würde (OLG Köln, Urteil vom 27.01.2004 - 3 U 71/03, juris Rn. 4; Bittner/Kolbe , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 255 Rn. 21 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 184/03

    Zur Streitwertbewertung eines Unterlassungsantrags - Zur irreführenden

    Die Klägerin warb für ihre Telefondienstleistung mit einem TV-Werbespot von 30 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnung auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Akte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu vorliegend noch das Story-Board der TV-Spot-Sendung vom 25. Januar 2003: Anlage K 7, vgl. Anlage B 3).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2011 - 2 U 35/09

    Amtshaftung: Haftung einer Gemeinde gegenüber Dritten für Falschauskunft über die

    Nicht erforderlich ist dabei nach anerkannter Rechtsprechung der völlige Verlust des Rechts, es genügt eine Entwertung (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2004, 1391).
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 18 U 160/06

    Vorliegen der §§ 27 Abs. 3 S. 1, 183 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. einer verdeckten

    Damit oblag es dem Kläger, sich zu dem Verbleib der "Edit"-Assets substantiiert zu erklären und seinen Klageantrag gegebenenfalls entsprechend anzupassen, weil ein der A.Com insoweit gegen die Schuldnerin zustehender Anspruch auf Herausgabe der Assets an die ihr schadensersatzverpflichtete Beklagte abzutreten wäre (arg. § 255 BGB; vgl. OLG Köln - 3. Zivilsenat - NJW-RR 2004, 1391f.).
  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 203/03

    Zur Zulässigkeit der vergleichenden Preis-Werbung eines Telefondienstanbieters

    Die Beklagte warb für ihre Telefondienstleistung mit zwei TV-Werbespots, und zwar mit dem Spot "K-13" von 30 Sekunden Dauer und mit dem Spot "K-14" von 20 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnungen auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Akte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu noch die Story-Boards der TV-Spot-Sendungen, und zwar für den Spot "K-13" vom 22. März 2003: Anlage K 13 nebst Anlage B 3 Seite 1 und für den Spot "K-14" vom 23. März 2003: Anlage K 14 nebst Anlage B 3 Seite 2).
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