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   OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 45/05   

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https://dejure.org/2006,5141
OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 45/05 (https://dejure.org/2006,5141)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2006 - 1 U 45/05 (https://dejure.org/2006,5141)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 1 U 45/05 (https://dejure.org/2006,5141)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds eines Vereins wegen verzögerter Stellung des Insolvenzantrags; Übertragbarkeit der Grundsätze über die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH auf die Haftung des Vereinsvorstandes

  • Judicialis

    BGB § 42 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 42 Abs. 2
    Zur Haftung des Vereinsvorstandes gemäß § 42 Abs. 2 BGB - hier: im Falle eines fortgeführten Mietvertrags trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verein: Abschluss eines Meitvertrages trotz desolater Lage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 860
  • WM 2006, 2006
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 219/96

    Haftung des Vorstandes auf Vertragserfüllung bei Konkurs des Vereins

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 45/05
    Auf die Haftung des Vereinsvorstandes sind die vom BGH entwickelten Grundsätze über die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft gemäß §§ 64 Abs. 1 GmbHG, 823 Abs. 2 BGB wegen der gleichgelagerten Interessenlage der Vertragspartner einer insolvenzreifen GmbH und eines insolvenzreifen Vereins übertragbar (so auch OLG Köln, NJW-RR 1998, 686 f; OLG Hamm OLG-Report 2001, 265 f).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 45/05
    Gegenüber vertraglichen Neugläubigern, d.h. solchen Gläubigern, die nach dem Entstehen der Insolvenzantragspflicht in Geschäftsbeziehung mit der Gesellschaft getreten sind, ist als Schaden das negative Interesse zu ersetzen, damit der Schaden, der dadurch entsteht, dass der Neugläubiger mit der insolvenzreifen Gesellschaft einen Vertrag schließt und Leistungen erbringt (BGHZ 126, 181 ff).
  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16

    Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Untersuchungsbericht

    Für den Fall, dass der Zweck nicht erfüllt worden sei, ob und ggf. aus welchen Gründen die Zahlung nicht teilweise zurückgefordert wurde, ob Herr D. an den DFB das Bewerbungskomitee FIFA WM 2006, 2006 [OLG Köln 27.01.2006 - 1 U 45/05] OK oder eine andere Person oder Institution eine Zahlung in Höhe von 10, 3 Millionen Euro geleistet hat, die im Zusammenhang steht mit der Zahlung des WM 2006 OK in Höhe von 6, 7 Millionen Euro an die FIFA, wenn ja zu welchem Zweck diese Mittel vom DFB WM 2006 WM 2006 OK oder der anderen Person oder Institution verwendet wurde, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Mittel für einen Stimmenkauf im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Vergabe der FIFA WM 2006 verwendet wurden, wie die genannten möglichen Zahlungen buchhalterisch erfasst wurden, welche ehemaligen Organmitglieder und Mitarbeiter des DFB jeweils und ab wann Kenntnis von den jeweiligen Vorgängen hatten.
  • LG Duisburg, 06.05.2008 - 1 O 514/06

    Wer weiter an zahlungsunfaehigen Verein leistet, verliert Ersatzanspruch

    Dementsprechend ist ein Gläubiger nicht schutzwürdig, der in Kenntnis der schwierigen wirtschaftlichen Situation seines Vertragspartners dennoch weitere vertragliche Leistungen erbringt und damit bewusst das Risiko eingeht, seine eigenen wirtschaftlichen Interessen zu gefährden (OLG Hamm, OLG-Report 2001, 265 f.; OLG Köln NJOZ 2006, 2192 (2193)).
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