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   OLG Köln, 27.02.2008 - 6 U 177/07   

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https://dejure.org/2008,5180
OLG Köln, 27.02.2008 - 6 U 177/07 (https://dejure.org/2008,5180)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.02.2008 - 6 U 177/07 (https://dejure.org/2008,5180)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 6 U 177/07 (https://dejure.org/2008,5180)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Zusammenschlusses von Rechtsanwälten zu einer Aktiengesellschaft und in diesem Zusammenhang notwendige Anforderungen an eine wirksame Prozessvertretung; Verstoß eines Angebots zur Vornahme einer individuellen Gesellschaftsgründung für entsprechende ...

  • Judicialis

    BRAO § 59 Abs. 1; ; BRAO § 59 c Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; RBerG Art. 1 § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; ZPO § 78 Abs. 1; ; BGB § 339

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Der günstige Weg zur GmbH" - Angebot der individuellen Gründung einer Gesellschaft durch eine Limited

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    BRAO §§ 59 Abs. 1, 59 c Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1; UWG §§ 3, 4 Nr. 11; ZPO § 78 Abs. 1; BGB § 339
    Mangelhafte Erfahrung der Gerichte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2008 - 6 U 177/07
    Der Verstoß gegen einen - auch strafbewehrten - Unterlassungsvertrag stellt regelmäßig zugleich einen neuen Fall der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Norm dar und begründet daher eine (neue) Wiederholungsgefahr, der den entsprechenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch auslöst, wovon der Vertragsstrafeanspruch unberührt bleibt (vgl. BGH GRUR 80, 241 f - "Rechtsschutzbedürfnis"; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG, 26. Aufl., § 12 Rz 1.157).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2008 - 6 U 177/07
    Die auf dieser Erklärung basierende Unterlassungsvereinbarung erfasst nicht nur identische Wiederholungen der Aussagen, sondern auch solche Erklärungen, die in ihrem Wortlaut zwar abweichen, aber im Kern dasselbe wie diese zum Ausdruck bringen (BGH GRUR 98, 483, 485 - "Der M.M packt aus").
  • BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99

    Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2008 - 6 U 177/07
    Das damalige Bayerische Oberste Landesgericht hat in einer - allerdings registerrechtlichen - Entscheidung vom 27.3.2000 (MDR 2000, 733 f) entschieden, dass der Zusammenschluss von Rechtsanwälten auch zu einer Aktiengesellschaft zulässig sei, und dies mit der Begründung aus Art. 12 Abs. 1 GG hergeleitet, es bestehe keine mit jener Verfassungsnorm vereinbare gesetzliche Regelung, die dies verbiete.
  • LG Bonn, 17.10.2007 - 1 O 145/07

    Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers von Werbeaussagen zur Besorgung fremder

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2008 - 6 U 177/07
    I.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.10.2007 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 1 O 145/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der landgerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache wie folgt neu gefasst wird:.
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2008 - 6 U 177/07
    Der Erlaubniszwang nach Art. 1 § 1 RBerG begründet eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH GRUR 2007, 245 - "Schulden Hulp"; Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4 Rz 11.63 m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG

    Soweit die Klägerinnen in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass in der Vergangenheit die Rechtsprechung aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitet hat, dass eine GmbH (BayObLG, NJW 1995, 199; siehe jetzt auch §§ 59c ff. BRAO) oder eine AG (BayObLG, NJW 2000, 1647; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2005 - AnwZ (B) 27/03 und 28/03, BGHZ 161, 376; OLG Köln, OLGR 2008, 415 f.) zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden können, und zuletzt dies sogar im Hinblick auf Art. 43, 48 EGV einer britischen "Private Limited Company by Shares" zugestanden worden ist (AGH Berlin, BRAK-Mitt. 2007, 171), übersehen sie, dass diese Gesellschaftsformen alle nicht zweckgebunden sind.
  • LAG Hamm, 02.09.2011 - 7 Sa 521/11

    Unzulässige Berufung bei formwidriger Einlegung durch nicht zugelassene

    Ist hingegen das OLG Köln der Auffassung, alleine aus dem Umstand, dass der als Rechtsanwalt zugelassene Vorstand einer ansonsten nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassenen Aktiengesellschaft eine Berufungsschrift unterzeichnet habe, könne geschlossen werden, eine wirksame Prozessvertretung sei gegeben (OLG Köln 27.02.2008 - 6 U 177/07, OLGR Köln 2008, 415, juris Rn 7), kann dem jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall angesichts fehlender Offenlegung der Prozessvertretung des unterzeichnenden Rechtsanwalts nicht gefolgt werden.
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