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   OLG Köln, 27.04.2010 - I-3 U 160/09   

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https://dejure.org/2010,3920
OLG Köln, 27.04.2010 - I-3 U 160/09 (https://dejure.org/2010,3920)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.2010 - I-3 U 160/09 (https://dejure.org/2010,3920)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 2010 - I-3 U 160/09 (https://dejure.org/2010,3920)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Vermutung der Ablieferung von Transportgut in vertragsgemäßem Zustand bei Unterbleiben einer schriftlichen Schadensanzeige

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Unzulässige Haftungsklausel für Paketversand der Deutschen Post

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Vermutung der Ablieferung von Transportgut in vertragsgemäßem Zustand bei Unterbleiben einer schriftlichen Schadensanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 307, 309 BGB
    DHL darf Reklamation einer Warenbeschädigung per E-Mail in ihren AGB nicht ausschließen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    DHL darf bei Schadensanzeige nicht auf Schriftform bestehen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schriftform-Klausel von DHL für Schadensanzeige unzulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unzulässige Haftungsklausel für Paketversand der Deutschen Post

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 619
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 3 U 160/09
    Hieran ändert der Grundsatz, dass im Verbandsprozess von der sogenannten kundenfeindlichsten Auslegung auszugehen ist (vgl. hierzu nur BGH NJW 2003, 1237), nichts.

    Maßgeblich ist alleine, wie der Verwender die Klausel nach dem Regelungsgehalt, der ihr bei kundenfeindlichster Auslegung zukommt, handhaben könnte (vgl. BGH NJW 2003, 1237; siehe auch BGHZ 99, 374 [376]).

    Wie bereits oben ausgeführt kommt es im Verbandsprozess nicht darauf an, wie der Verwender eine Klausel tatsächlich handhabt, sondern allein darauf, wie er sie nach dem Regelungsgehalt, der ihr bei kundenfeindlichster Auslegung zukommt, handhaben könnte (vgl. BGH NJW 2003, 1237).

  • BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 12/00

    Rechtsmittelbeschwer bei Verbandsklage gegen AGB-Klauseln

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 3 U 160/09
    aa) Im Verbandsprozess bemisst sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat teilt, das Interesse der Prozessparteien und ihre Beschwer ausschließlich nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen AGB-Bestimmung (vgl. BGH NJW-RR 1991, 179; BGH NJW-RR 1998, 401; BGH NJW-RR 2001, 352, BGH NJW-RR 2007, 497).

    Dies gilt nicht nur für die Beschwer des im Prozess unterlegenen Verbraucherschutzverbandes, sondern in gleicher Weise für die Beschwer des zur Unterlassung verurteilten Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. die Fallgestaltungen in BGH NJW-RR 1991, 179; BGH NJW-RR 1998, 401; BGH NJW-RR 2001, 352).

  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 119/95

    Erstcoloration - Psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 3 U 160/09
    aa) Im Verbandsprozess bemisst sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat teilt, das Interesse der Prozessparteien und ihre Beschwer ausschließlich nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen AGB-Bestimmung (vgl. BGH NJW-RR 1991, 179; BGH NJW-RR 1998, 401; BGH NJW-RR 2001, 352, BGH NJW-RR 2007, 497).

    Dies gilt nicht nur für die Beschwer des im Prozess unterlegenen Verbraucherschutzverbandes, sondern in gleicher Weise für die Beschwer des zur Unterlassung verurteilten Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. die Fallgestaltungen in BGH NJW-RR 1991, 179; BGH NJW-RR 1998, 401; BGH NJW-RR 2001, 352).

  • BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06

    Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 3 U 160/09
    aa) Im Verbandsprozess bemisst sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat teilt, das Interesse der Prozessparteien und ihre Beschwer ausschließlich nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen AGB-Bestimmung (vgl. BGH NJW-RR 1991, 179; BGH NJW-RR 1998, 401; BGH NJW-RR 2001, 352, BGH NJW-RR 2007, 497).

    Angemessen erscheint insoweit ein Regelstreitwert von 2.500,00 EUR je Klausel (vgl. BGH NJW-RR 2007, 497; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 5 UKlaG 5 Rdn. 14).

  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 208/89

    Streitwert und Beschwer bei Verbandsklage nach §§ 13 ff. AGBG

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 3 U 160/09
    aa) Im Verbandsprozess bemisst sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat teilt, das Interesse der Prozessparteien und ihre Beschwer ausschließlich nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen AGB-Bestimmung (vgl. BGH NJW-RR 1991, 179; BGH NJW-RR 1998, 401; BGH NJW-RR 2001, 352, BGH NJW-RR 2007, 497).

    Dies gilt nicht nur für die Beschwer des im Prozess unterlegenen Verbraucherschutzverbandes, sondern in gleicher Weise für die Beschwer des zur Unterlassung verurteilten Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. die Fallgestaltungen in BGH NJW-RR 1991, 179; BGH NJW-RR 1998, 401; BGH NJW-RR 2001, 352).

  • OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06

    Zulässiger Inhalt datenschutzrelevanter Vertragsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 3 U 160/09
    Dass im Unterlassungsverfahren auch ein Verstoß gegen allgemeines zwingendes Recht geltend gemacht werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. nur BGH NJW 1983, 1320; OLGR München 2006, 868; Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl. 2010, § 1 UKlaG Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 3 U 160/09
    Hierzu gehört nicht nur ihre Einbeziehung in neue Verträge, sondern auch die Berufung auf die Klauseln bei der Abwicklung bereits geschlossener Verträge (vgl. BGH NJW 1994, 2693; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1 UKlaG, Rdn. 8 m.w.Nw.).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 3 U 160/09
    Dass im Unterlassungsverfahren auch ein Verstoß gegen allgemeines zwingendes Recht geltend gemacht werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. nur BGH NJW 1983, 1320; OLGR München 2006, 868; Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl. 2010, § 1 UKlaG Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 3 U 160/09
    Maßgeblich ist alleine, wie der Verwender die Klausel nach dem Regelungsgehalt, der ihr bei kundenfeindlichster Auslegung zukommt, handhaben könnte (vgl. BGH NJW 2003, 1237; siehe auch BGHZ 99, 374 [376]).
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