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OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1984, 436
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Celle, 31.07.1984 - 8 W 493/84
Auszug aus OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83
4. Kostenrecht - Geschäftswert für die Löschung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister (OLG Celle, Beschluß vom 31.7.1984 - 8 W 493/84 - mitgeteilt von Notar Dr. Reiner Becker-Berke, Köln) KostO §§ 26, 79 Bei der Löschung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister handelt es sich um eine Eintragung ohne bestimmten Geldbetrag.4. Kostenrecht - Geschäftswert für die Löschung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister (OLG Celle, Beschluß vom 31.7.1984 - 8 W 493/84 - mitgeteilt von Notar Dr. Reiner Becker-Berke, Köln) KostO §§ 26, 79 Bei der Löschung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister handelt es sich um eine Eintragung ohne bestimmten Geldbetrag.
- OLG Zweibrücken, 04.04.1984 - 3 W 47/84
Auszug aus OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83
Eine andere Auffassung erachtet die Gleichsetzung von positiver und negativer Eintragung für verfehlt und hält § 79 Abs. 2 Satz 1 lit. c) KostO im Falle der Löschung jeder Firma ohne Differenzierung zwischen Personal- und Kapitalgesellschaften für anwendbar (vgl. u. a. OLG Stuttgart Rpfleger 1968, 162 ; OLG Köln Rpfleger 1971, 331 ; OLG Zweibrücken Rpfleger 1973, 73 , und Entscheidung vom 4.4.1984 zu 3 W 47/84 - nicht veröffentlicht; OLG Karlsruhe, Justiz 1975, 274; jeweils m. w. N.).Anm. d. Schriftl.: Wie der vorstehende Beschluß auch OLG Köln, Beschl.v. 27.6.1984 - 17 W 522/83 - und OLG Zweibrücken, Beschl. v. 4.4.1984- 3 W 47/84; vom Abdruck dieser Entscheidungen wurde abgesehen.
- Drs-Bund, 22.06.1988 - BT-Drs 11/2545
Auszug aus OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83
Die historische Auslegung ergibt, daß der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 79 KostO an dem zuvor in § 72 KostO a. F. geregelten Gebührentatbestand nichts ändern wollte (vgl. BT-Drucks. 11/2545 S.188). - BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Zur Werbungskostenabzugsberechtigung des Hauseigentümers
Auszug aus OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83
5. Steuerrecht/Einkommensteuer - Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung (BFH, Urteil vom 29.11.1983- VIII R 184/83 - BStBI. 111984, BStBl. 371) EStG §§ 9 Abs. 1; 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 1. Zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs.
- OLG Celle, 31.07.1984 - 8 W 493/84
Geschäftswert für die Löschung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft …
Anm. d. Schriftl.: Wie der vorstehende Beschluß auch OLG Köln, Beschl.v. 27.6.1984 - 17 W 522/83 - und OLG Zweibrücken, Beschl. v. 4.4.1984- 3 W 47/84; vom Abdruck dieser Entscheidungen wurde abgesehen.