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   OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83   

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https://dejure.org/1984,8389
OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83 (https://dejure.org/1984,8389)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.1984 - 17 W 522/83 (https://dejure.org/1984,8389)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 17 W 522/83 (https://dejure.org/1984,8389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 436
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 31.07.1984 - 8 W 493/84
    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83
    4. Kostenrecht - Geschäftswert für die Löschung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister (OLG Celle, Beschluß vom 31.7.1984 - 8 W 493/84 - mitgeteilt von Notar Dr. Reiner Becker-Berke, Köln) KostO §§ 26, 79 Bei der Löschung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister handelt es sich um eine Eintragung ohne bestimmten Geldbetrag.

    4. Kostenrecht - Geschäftswert für die Löschung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister (OLG Celle, Beschluß vom 31.7.1984 - 8 W 493/84 - mitgeteilt von Notar Dr. Reiner Becker-Berke, Köln) KostO §§ 26, 79 Bei der Löschung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister handelt es sich um eine Eintragung ohne bestimmten Geldbetrag.

  • OLG Zweibrücken, 04.04.1984 - 3 W 47/84
    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83
    Eine andere Auffassung erachtet die Gleichsetzung von positiver und negativer Eintragung für verfehlt und hält § 79 Abs. 2 Satz 1 lit. c) KostO im Falle der Löschung jeder Firma ohne Differenzierung zwischen Personal- und Kapitalgesellschaften für anwendbar (vgl. u. a. OLG Stuttgart Rpfleger 1968, 162 ; OLG Köln Rpfleger 1971, 331 ; OLG Zweibrücken Rpfleger 1973, 73 , und Entscheidung vom 4.4.1984 zu 3 W 47/84 - nicht veröffentlicht; OLG Karlsruhe, Justiz 1975, 274; jeweils m. w. N.).

    Anm. d. Schriftl.: Wie der vorstehende Beschluß auch OLG Köln, Beschl.v. 27.6.1984 - 17 W 522/83 - und OLG Zweibrücken, Beschl. v. 4.4.1984- 3 W 47/84; vom Abdruck dieser Entscheidungen wurde abgesehen.

  • Drs-Bund, 22.06.1988 - BT-Drs 11/2545
    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83
    Die historische Auslegung ergibt, daß der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 79 KostO an dem zuvor in § 72 KostO a. F. geregelten Gebührentatbestand nichts ändern wollte (vgl. BT-Drucks. 11/2545 S.188).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83

    Zur Werbungskostenabzugsberechtigung des Hauseigentümers

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1984 - 17 W 522/83
    5. Steuerrecht/Einkommensteuer - Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung (BFH, Urteil vom 29.11.1983- VIII R 184/83 - BStBI. 111984, BStBl. 371) EStG §§ 9 Abs. 1; 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 1. Zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs.
  • OLG Celle, 31.07.1984 - 8 W 493/84

    Geschäftswert für die Löschung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft

    Anm. d. Schriftl.: Wie der vorstehende Beschluß auch OLG Köln, Beschl.v. 27.6.1984 - 17 W 522/83 - und OLG Zweibrücken, Beschl. v. 4.4.1984- 3 W 47/84; vom Abdruck dieser Entscheidungen wurde abgesehen.
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