Rechtsprechung
OLG Köln, 27.06.2007 - 5 U 202/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 07.09.2006 - 9 O 7/06
- OLG Köln, 27.06.2007 - 5 U 202/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01
Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des …
Auszug aus OLG Köln, 27.06.2007 - 5 U 202/06
Der Zusammenhang zwischen Erhöhung der Versicherungsleistungen und Erhöhung der Beiträge ist einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer geläufig (so auch in einem im Ansatz vergleichbaren Fall: BGH, VersR 2002, 1089).Wenn in dieser Situation (wie im Fall BGH, VersR 2002, 1089) nicht ausdrücklich klargestellt wird, dass sich nach Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherungsleistungen bzw. (so im Fall des BGH) die Beiträge nicht mehr erhöhen, ist für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht eindeutig zu erkennen, was bei Eintritt des Versicherungsfalles Berufsunfähigkeit gelten soll.
- BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02
Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung
Auszug aus OLG Köln, 27.06.2007 - 5 U 202/06
Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (BGH, VersR 2000, 1090 und VersR 2003, 1163). - BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Begriff der Bewußtseinsstörung
Auszug aus OLG Köln, 27.06.2007 - 5 U 202/06
Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (BGH, VersR 2000, 1090 und VersR 2003, 1163). - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Köln, 27.06.2007 - 5 U 202/06
Maßgebend ist danach, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse die streitige Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85). - BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96
Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von …
Auszug aus OLG Köln, 27.06.2007 - 5 U 202/06
Die Auslegung der hier in der Satzung der Beklagten aufgenommenen Versicherungsbedingungen ist nach den für Allgemeine Versicherungsbedingungen üblichen Auslegungskriterien vorzunehmen (vgl. zur Geltung des AGB-Rechtes: BGH, VersR 1997, 1517;… Präve in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 10, Rn. 98), ergibt.