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   OLG Köln, 27.06.2014 - I-2 Wx 170/14   

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OLG Köln, 27.06.2014 - I-2 Wx 170/14 (https://dejure.org/2014,28907)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2014 - I-2 Wx 170/14 (https://dejure.org/2014,28907)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - I-2 Wx 170/14 (https://dejure.org/2014,28907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Verweisung in Nachlasssachen durch das Amtsgericht Berlin-Schöneberg

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung einer Verweisung in Nachlasssachen durch das Amtsgericht Berlin-Schöneberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Köln - 29 VI 62/14
  • OLG Köln, 27.06.2014 - I-2 Wx 170/14

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 282
  • FamRZ 2015, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 19.12.2013 - 1 AR 25/13

    Erbscheinsverfahren: Weiterverweisung aus wichtigem Grund bei fehlendem Wohnsitz

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2014 - 2 Wx 170/14
    Nicht vom Prüfungsumfang umfasst war hingegen eine mögliche Befugnis des zuständigen Amtsgerichts Schöneberg, die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht zu verweisen (§ 343 Abs. 2 S. 2 FamFG; ebenso KG, MDR 2014, 409 f.).

    Die Belegenheit eines einzelnen Nachlassgegenstandes im Bezirk eines anderen Gerichts stellt insbesondere dann keinen "wichtigen Grund" dar, wenn es sich - wie hier - um einen solchen handelt, der seiner Natur nach keiner ortsnahen Verwaltung oder Fürsorge bedarf (vgl. für ein Sparguthaben etwa Keidel/Zimmermann, a.a.O § 343 Rdn. 66; offengelassen von KG, MDR 2014, 409 f.).

    bb) Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob schon die objektive Rechtswidrigkeit des Verweisungsbeschlusses vom 04.06.2014 seine Bindungswirkung entfallen lässt (ablehnend für einen vergleichbaren Fall etwa KG, MDR 2014, 409 f., aus der dort zum Beleg zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 08.04.2013 [3 Sa 1/13 = FGPrax 2013, 231] ergibt sich für die hier wie dort zu beurteilende Fallgestaltung allerdings nichts).

  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 41/10

    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2014 - 2 Wx 170/14
    Offensichtlich unrichtig in diesem Sinne sind Verweisungsbeschlüsse insbesondere dann, wenn sie auf objektiver Willkür beruhen, wenn sie also schlechterdings nicht als im Rahmen des Gesetzes ergangen angesehen werden können, weil sie nicht nur auf unrichtiger Rechtsanwendung beruhen, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH 2006, 847, 848 [zu § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO]; KG, FamRZ 2011, 319; weitere Nachweise bei Keidel/Sternal, a.a.O., § 3 Rdn. 53 sowie zur inhaltsgleichen Regelung in § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bei Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 281 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 3 Sa 1/10

    Bindende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2014 - 2 Wx 170/14
    Dabei kommt einem Verweisungsbeschluss grundsätzlich auch dann Bindungswirkung zu, wenn er sachlich unrichtig ist oder auf Verfahrensmängeln beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, a.a.O., § 5 Rdn. 45; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2012 - 3 Sa 5/12

    Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2014 - 2 Wx 170/14
    Gleiches gilt, wenn das verweisende Gericht die maßgeblichen Umstände weder prüft noch nachvollziehbar aufzeigt (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 27).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2013 - 3 Sa 1/13

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Kraftloserklärung eines Sparbuchs

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2014 - 2 Wx 170/14
    bb) Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob schon die objektive Rechtswidrigkeit des Verweisungsbeschlusses vom 04.06.2014 seine Bindungswirkung entfallen lässt (ablehnend für einen vergleichbaren Fall etwa KG, MDR 2014, 409 f., aus der dort zum Beleg zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 08.04.2013 [3 Sa 1/13 = FGPrax 2013, 231] ergibt sich für die hier wie dort zu beurteilende Fallgestaltung allerdings nichts).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2013 - 9 AR 11/13

    Bindungswirkung der Verweisung an ein anderes Nachlassgericht

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2014 - 2 Wx 170/14
    Dabei kommt einem Verweisungsbeschluss grundsätzlich auch dann Bindungswirkung zu, wenn er sachlich unrichtig ist oder auf Verfahrensmängeln beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, a.a.O., § 5 Rdn. 45; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16

    Wirksamkeit der Verweisung eines Nachlassverfahrens durch das Amtsgericht

    Weicht es von der Gesetzeslage oder der ganz einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ab, dann muss es dies wenigstens gesehen und die eigene Auffassung begründet haben; fehlt es daran, ist die Verweisung willkürlich (Senat FGPrax 2014, 282, 283; KG, KGR 2000, 68).

    Die Belegenheit eines einzelnen Nachlassgegenstandes im Bezirk eines anderen Gerichts stellt insbesondere dann keinen "wichtigen Grund" dar, wenn es sich - wie hier - um einen solchen handelt, der seiner Natur nach keiner ortsnahen Verwaltung oder Fürsorge bedarf (vgl. für ein Sparguthaben etwa Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 343 Rdn. 66; Senat FGPrax 2014, 282, 283).

  • OLG Köln, 21.03.2016 - 2 Wx 76/16

    Bindungswirkung einer Verweisung durch das AG Schöneberg als Nachlassgericht

    Weicht es von der Gesetzeslage oder der ganz einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ab, dann muss es dies wenigstens gesehen und die eigene Auffassung begründet haben; fehlt es daran, ist die Verweisung willkürlich (Senat FGPrax 2014, 282, 283; KG, KGR 2000, 68).

    Die Belegenheit eines einzelnen Nachlassgegenstandes im Bezirk eines anderen Gerichts stellt insbesondere dann keinen "wichtigen Grund" dar, wenn es sich - wie hier - um einen solchen handelt, der seiner Natur nach keiner ortsnahen Verwaltung oder Fürsorge bedarf (vgl. für ein Sparguthaben etwa Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 343 Rdn. 66; Senat FGPrax 2014, 282, 283).

  • OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17

    Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei Einreichung eines

    Weicht es von der Gesetzeslage oder der ganz einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ab, dann muss es dies wenigstens gesehen und die eigene Auffassung begründet haben; fehlt es daran, ist die Verweisung willkürlich (Senat FGPrax 2014, 282, 283; KG, KGR 2000, 68).

    Zudem kann die "Abgabe" vom 08.06.2017 auch deshalb keine Bindungswirkung im Sinne von § 3 Abs. 3 S. 2 FamFG entfalten, weil es an einer nachvollziehbaren Begründung fehlt (vgl. hierzu: Senat, FGPrax 2014, 282, 283).

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