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   OLG Köln, 27.07.2016 - I-2 U 14/16   

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OLG Köln, 27.07.2016 - I-2 U 14/16 (https://dejure.org/2016,69398)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.07.2016 - I-2 U 14/16 (https://dejure.org/2016,69398)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - I-2 U 14/16 (https://dejure.org/2016,69398)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13

    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines im Eigentum einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2016 - 2 U 14/16
    Da im Rahmen des vollstreckungsrechtlichen Verfahrens nach den §§ 180, 181 ZVG nicht überprüft wird, ob materiell-rechtliche Vorschriften der Versteigerung entgegenstehen, muss der Miteigentümer, der mit der Versteigerung nicht einverstanden ist, seine Rechte in analoger Anwendung der §§ 768, 771 ZPO auf dem Klagewege verfolgen (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 4.2.2014, 12 U 144/13, NJW-RR 2014, 782; Münchner Kommentar zur ZPO K. Schmidt/Brinkmann, 4. Aufl. 2012, § 771 Rn. 19).
  • BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Erbantritt, der an die Erfüllung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2016 - 2 U 14/16
    Das Ziel, den Nachlass in der Familie zu halten, wird aber zuverlässig erreicht durch die Anordnung der Vor-und Nacherbschaft (vgl. auch BayObLG FamRZ 1986, 606), was im Übrigen nicht nur vom Nachlassgericht, sondern auch von den Parteien so gesehen wurde, die einen entsprechenden Erbschein beantragt - und erhalten - haben.
  • LG Bonn, 08.01.2016 - 1 O 280/15

    Erklärung einer Teilungsversteigerung in ein Grundstück fur unzulässig

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2016 - 2 U 14/16
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8.1.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 1 O 280/15, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LG Bonn, 31.07.2019 - 1 O 402/18

    Drittwiderspruchsklage; Nacherbe; Teilungsversteigerung

    Auf die hiergegen gerichtete Berufung des Beklagten änderte das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 27.07.2016 - 2 U 14/16 - (Anlage K1 = Bl.## - ## d.A.) die erstinstanzliche Entscheidung wie folgt ab:.

    Denn die Erwägungen des Oberlandesgerichts Köln in dem Urteil vom 27.07.2016 - 2 U 14/16 - (Anlage K1 = Bl.## - ## d.A.), wonach die Anordnung einer befreiten Vor- und Nacherbschaft in dem Testament vom 21.08.1979 die Teilungsversteigerung der streitgegenständlichen Immobilie nicht hindert, gelten fort.

  • LG Cottbus, 18.07.2022 - 7 T 128/21

    Teilungsversteigerungsverfahren

    Diesen hat er jedoch im Wege der unechten Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO geltend zu machen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 27.07.2016 - 2 U 14/16, BeckRS 2017, 135609 Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2021 - 3 W 67/21

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Anordnung von Vor- und

    Dies ist allerdings auch nicht zwingend erforderlich, um die Rechtsfolgen der §§ 2100 ff. BGB herbeizuführen; maßgebend ist vielmehr der in der letztwilligen Verfügung zu Tage getretene Wille, die Erbschaft zunächst dem Erst- und anschließend dem Zweitberufenen zuzuwenden (Senatsbeschluss vom 21.12.2020, 3 W 134/20; OLG Köln, Urteil vom 27.07.2016 - I-2 U 14/16, Rn. 30, juris; Münchener Kommentar/Leipold, BGB, 8. Aufl., § 2084 Rn. 39).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 2 U 33/19

    Teilungsversteigerung einer Immobilie; Unzulässigkeit einer

    Auf die hiergegen gerichtete Berufung des Beklagten änderte das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 27.07.2016 - 2 U 14/16 - (Anlage K1 = Bl.12 - 21 d.A.) die erstinstanzliche Entscheidung dahingehend ab, dass der damalige Kläger, der Vater der jetzigen Kläger, auf die Widerklage des Beklagten verurteilt wurde, darin einzuwilligen und seine Zustimmung zu erteilen, die Teilungsversteigerung des im Grundbuch von A Blatt 917 eingetragenen Grundstücks, lfd.
  • OLG Brandenburg, 21.12.2020 - 3 W 134/20

    Ehegattentestament: Einheits- oder Trennungslösung

    Dies ist allerdings auch nicht zwingend erforderlich, um die Rechtsfolgen der §§ 2100 ff. BGB herbeizuführen; maßgebend ist vielmehr der in der letztwilligen Verfügung zu Tage getretene Wille, die Erbschaft zunächst dem Erst- und anschließend dem Zweitberufenen zuzuwenden (OLG Köln, Urteil vom 27.07.2016 - I-2 U 14/16, Rn. 30, juris; Münchener Kommentar/Leipold, BGB, 8. Aufl., § 2084 Rn. 39).
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