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   OLG Köln, 27.07.2017 - 2 U 14/16   

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https://dejure.org/2017,48716
OLG Köln, 27.07.2017 - 2 U 14/16 (https://dejure.org/2017,48716)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.07.2017 - 2 U 14/16 (https://dejure.org/2017,48716)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 2 U 14/16 (https://dejure.org/2017,48716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Veräußerungs- und Vererbungsverbots

  • rechtsportal.de

    BGB § 2100 ; BGB § 2136
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Veräußerungs- und Vererbungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Veräußerungs- und Vererbungsverbots

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bonn, 08.01.2016 - 1 O 280/15

    Erklärung einer Teilungsversteigerung in ein Grundstück fur unzulässig

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2017 - 2 U 14/16
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8.1.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 1 O 280/15, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13

    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines im Eigentum einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2017 - 2 U 14/16
    Da im Rahmen des vollstreckungsrechtlichen Verfahrens nach den §§ 180, 181 ZVG nicht überprüft wird, ob materiell-rechtliche Vorschriften der Versteigerung entgegenstehen, muss der Miteigentümer, der mit der Versteigerung nicht einverstanden ist, seine Rechte in analoger Anwendung der §§ 768, 771 ZPO auf dem Klagewege verfolgen (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 4.2.2014, 12 U 144/13, NJW-RR 2014, 782; Münchner Kommentar zur ZPO K. Schmidt/Brinkmann, 4. Aufl. 2012, § 771 Rn. 19).
  • BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Erbantritt, der an die Erfüllung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2017 - 2 U 14/16
    Das Ziel, den Nachlass in der Familie zu halten, wird aber zuverlässig erreicht durch die Anordnung der Vor-und Nacherbschaft (vgl. auch BayObLG FamRZ 1986, 606), was im Übrigen nicht nur vom Nachlassgericht, sondern auch von den Parteien so gesehen wurde, die einen entsprechenden Erbschein beantragt - und erhalten - haben.
  • LG Cottbus, 18.07.2022 - 7 T 128/21

    Teilungsversteigerungsverfahren

    Diesen hat er jedoch im Wege der unechten Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO geltend zu machen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 27.07.2016 - 2 U 14/16, BeckRS 2017, 135609 Rn. 15).
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